Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

25.01.2014 Aufrufe

- 188 - Die Ausgaben der Unfallversicherung machten im Jahr 2008 noch insgesamt 12,1 Mrd. Euro aus. In den nachfolgenden Jahren stiegen diese geringfügig an und lagen im Jahr 2012 bei 12,2 Mrd. Euro (Tabelle 14). Der Anteil der Unfallversicherung am Leistungsvolumen des Sozialbudgets liegt damit bei 1,5 %. Die Relation zum Bruttoinlandsprodukt beträgt rd. 0,5 %. Der Anteil der Schülerunfallversicherung an den Gesamtausgaben beträgt 3 %. Dieser im Verhältnis zur Unfallhäufigkeit niedrige Wert beruht darauf, dass bei Unfällen von Schülern kein Verletztengeld, kein Übergangsgeld und in der Regel geringere Renten gezahlt werden. Tabelle 14: Unfallversicherung Leistungsart 2008 2009 2010 2011 2012p 2013s 2017s Mrd. Euro Leistungen insgesamt 12,1 12,0 12,2 12,1 12,2 12,4 13,1 Ambulante Heilbehandlung 1,1 1,2 1,2 1,3 1,3 1,3 1,5 Heilanstaltspflege, sonst. Kosten bei Heilbehandlung 2,1 2,3 2,4 2,5 2,5 2,6 2,9 Berufshilfe und ergänzende Leistungen 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 Renten 5,3 5,4 5,4 5,4 5,4 5,4 5,7 Unfallverhütung/Erste Hilfe 0,9 1,0 1,0 1,1 1,1 1,1 1,1 Sonstige Leistungen 1) 1,0 0,6 0,5 0,3 0,3 0,3 0,3 Verwaltungsausgaben 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4 1) Unterbringung in Alters- und Pflegeheimen, Erstattungen und Mehrleistungen, Zahnersatz, Sterbegeld, Beihilfen/Abfindungen, Verrechnungen, Vermögensaufw endungen und sonstige Ausgaben. Die Finanzierung der Unfallversicherung erfolgt durch Beiträge, die hier ausschließlich von den Arbeitgebern getragen werden. Die Beiträge zur gewerblichen und zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung werden entsprechend den Ausgaben des letzten Jahres bemessen, wobei bestimmte betriebliche Kenngrößen (in der Regel Arbeitsentgelte der Versicherten und Gefahrklassen) als Umlageschlüssel herangezogen werden. Die Umlagen (einschließlich des Finanzbedarfs der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) werden in Übereinstimmung mit den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Arbeitgeberbeiträge und Beiträge der Selbstständigen ausgewiesen. Sie machen rd. 86 % aller Einnahmen aus. Die übrigen Einnahmen sind insbesondere Vermögenserträge und (in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung) Zuschüsse des Bundes. 2.3.5 Arbeitslosenversicherung In der Institution Arbeitslosenversicherung des Sozialbudgets werden Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung (SGB III) erfasst. Sie können je nach Art der Leistung von unterschiedlichen Personengruppen in Anspruch genommen - 189 -

- 189 - werden: Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung stehen der gesamten Bevölkerung zur Verfügung. Anspruch auf weitere Leistungen nach dem SGB III haben vor allem alle beitragspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber. Letztere können z.B. Zuschüsse für die Einarbeitung und Eingliederung von Arbeitslosen erhalten. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt zum 1. April 2012 wurden Voraussetzungen dafür geschaffen, Effektivität und Effizienz beim Einsatz der Arbeitsmarktinstrumente zu erhöhen. Die Transparenz über die zur Verfügung stehenden Arbeitsmarktinstrumente für die Integration in Erwerbstätigkeit, insbesondere in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sollte erhöht werden. Den Vermittlungsfachkräften vor Ort wurden mehr Eigenverantwortung, Gestaltungsfreiheit und Flexibilität beim Einsatz der Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung eingeräumt. Damit soll die Integration in Erwerbstätigkeit beschleunigt werden. Zur Qualitätssicherung wurde das bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung bereits vorhandene Zulassungsverfahren innerhalb der Arbeitsförderung zukünftig für alle Träger von Maßnahmen verbindlich geregelt. Für die Leistungsberechtigten besser nachvollziehbar sind die arbeitsmarktpolitischen Instrumente in einem Kapitel „Aktive Arbeitsförderung“ neu geordnet worden. Das Kapitel enthält Instrumente und Leistungen, die in bestimmten Arbeitsmarktkontexten für die Integration der Ausbildung- und Arbeitsuchenden erforderlich sind: Beratung und Vermittlung, Aktivierung und berufliche Eingliederung, Berufswahl und Berufsausbildung, berufliche Weiterbildung, Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, Verbleib in Beschäftigung sowie Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Die Entwicklung der Empfängerzahlen von den jeweiligen Leistungen ist der Tabelle 15 zu entnehmen. Der Rückgang der Zahl der Leistungsempfänger dieses Sicherungszweigs ist überwiegend Spiegelbild der positiven wirtschaftlichen Entwicklung seit 2009. - 190 -

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werden: <strong>Arbeit</strong>svermittlung, Berufsberatung <strong>und</strong> Ausbildungsvermittlung stehen der gesamten<br />

Bevölkerung zur Verfügung. Anspruch auf weitere Leistungen nach dem SGB III<br />

haben vor allem alle beitragspflichtigen <strong>Arbeit</strong>nehmerinnen <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>nehmer wie auch<br />

<strong>Arbeit</strong>geber. Letztere können z.B. Zuschüsse <strong>für</strong> die Einarbeitung <strong>und</strong> Eingliederung von<br />

<strong>Arbeit</strong>slosen erhalten.<br />

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am <strong>Arbeit</strong>smarkt zum<br />

1. April 2012 wurden Voraussetzungen da<strong>für</strong> geschaffen, Effektivität <strong>und</strong> Effizienz beim<br />

Einsatz der <strong>Arbeit</strong>smarktinstrumente zu erhöhen. Die Transparenz über die zur Verfügung<br />

stehenden <strong>Arbeit</strong>smarktinstrumente <strong>für</strong> die Integration in Erwerbstätigkeit, insbesondere in<br />

sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sollte erhöht werden. Den Vermittlungsfachkräften<br />

vor Ort wurden mehr Eigenverantwortung, Gestaltungsfreiheit <strong>und</strong> Flexibilität beim<br />

Einsatz der Maßnahmen der aktiven <strong>Arbeit</strong>sförderung eingeräumt. Damit soll die Integration<br />

in Erwerbstätigkeit beschleunigt werden. Zur Qualitätssicherung wurde das bei der<br />

Förderung der beruflichen Weiterbildung bereits vorhandene Zulassungsverfahren innerhalb<br />

der <strong>Arbeit</strong>sförderung zukünftig <strong>für</strong> alle Träger von Maßnahmen verbindlich geregelt.<br />

Für die Leistungsberechtigten besser nachvollziehbar sind die arbeitsmarktpolitischen<br />

Instrumente in einem Kapitel „Aktive <strong>Arbeit</strong>sförderung“ neu geordnet worden. Das Kapitel<br />

enthält Instrumente <strong>und</strong> Leistungen, die in bestimmten <strong>Arbeit</strong>smarktkontexten <strong>für</strong> die Integration<br />

der Ausbildung- <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>suchenden erforderlich sind: Beratung <strong>und</strong> Vermittlung,<br />

Aktivierung <strong>und</strong> berufliche Eingliederung, Berufswahl <strong>und</strong> Berufsausbildung, berufliche<br />

Weiterbildung, Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, Verbleib in Beschäftigung sowie<br />

Teilhabe behinderter Menschen am <strong>Arbeit</strong>sleben.<br />

Die Entwicklung der Empfängerzahlen von den jeweiligen Leistungen ist der Tabelle 15 zu<br />

entnehmen. Der Rückgang der Zahl der Leistungsempfänger dieses Sicherungszweigs ist<br />

überwiegend Spiegelbild der positiven wirtschaftlichen Entwicklung seit 2009.<br />

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