Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, wurden<br />
strukturelle Änderungen in der Pflegeversicherung vorgenommen, die dem Gr<strong>und</strong>satz<br />
„ambulant vor stationär“ stärker als bisher Rechnung tragen. Ferner sind die Leistungsbeträge,<br />
vor allem im Bereich der häuslichen Pflege in drei Stufen, angehoben worden. Die<br />
Leistungen stiegen 2012 um rd. 4,6 % gegenüber dem Vorjahr an.<br />
Tabelle 12:<br />
Soziale Pflegeversicherung<br />
Leistungs- <strong>und</strong> Finanzierungsart<br />
2008 2009 2010 2011 2012p <strong>2013</strong>s 2017s<br />
Mrd. Euro<br />
Leistungen insgesamt 19,1 20,3 21,5 21,9 22,9 24,5 28,6<br />
Ambulante Leistungen 8,0 8,6 9,3 9,5 10,1 11,4 13,6<br />
Soziale Sicherung der Pflegepersonen 0,9 0,9 0,9 0,9 0,9 0,9 1,0<br />
Stationäre Leistungen 9,3 9,7 10,3 10,5 10,8 11,0 12,5<br />
Medizinischer Dienst 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,4<br />
Verwaltungsausgaben 0,7 0,7 0,8 0,7 0,7 0,8 1,0<br />
Finanzierung insgesamt 19,7 21,3 21,8 22,2 23,0 25,0 27,9<br />
Beiträge 19,6 21,1 21,6 22,1 22,9 24,8 27,8<br />
Sonstige Einnahmen 0,1 0,1 0,2 0,1 0,1 0,1 0,1<br />
Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz, das in wesentlichen Teilen am 1. Januar <strong>2013</strong><br />
in Kraft getreten ist, werden <strong>2013</strong> infolge der Leistungsverbesserungen <strong>und</strong> der entsprechenden<br />
Beitragssatzanhebung die Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben nochmals deutlich ansteigen.<br />
Der erwartete Ausgabenanstieg geht weit überwiegend auf die neu eingeführten<br />
bzw. verbesserten Leistungen <strong>für</strong> Demenzkranke zurück.<br />
Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung werden fast ausschließlich durch Beiträge<br />
finanziert. Davon sind rd. 73 % Beiträge der <strong>Arbeit</strong>nehmerinnen <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>nehmer<br />
sowie der <strong>Arbeit</strong>geber. Zur Finanzierung der neuerlichen Leistungsverbesserungen wurde<br />
der Beitragssatz zum 1. Januar <strong>2013</strong> um 0,1 Prozentpunkte auf 2,05 % angehoben. Die<br />
Beiträge des Staates <strong>für</strong> die Empfänger sozialer Leistungen <strong>und</strong> die Eigenbeiträge der<br />
Leistungsempfänger machen etwa 24 % der Finanzierung aus. Der restliche Anteil entfällt<br />
auf die Beiträge der Selbständigen <strong>und</strong> der sonstigen Personen.<br />
2.3.4 Gesetzliche Unfallversicherung<br />
Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe, einerseits <strong>Arbeit</strong>sunfälle, Berufskrankheiten<br />
<strong>und</strong> arbeitsbedingte Ges<strong>und</strong>heitsgefahren zu verhüten, andererseits nach<br />
Eintritt von Versicherungsfällen die Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> die Leistungsfähigkeit der Versicher-<br />
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