Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Zu den Allgemeinen Lebenshilfen werden die Leistungen gezählt, die in besonderen Notlagen<br />
gewährt werden oder die der sozialen Eingliederung dienen, ohne einer der anderen<br />
Funktionen im Sozialbudget zugeordnet werden zu können. Dazu zählen vor allem<br />
bestimmte Leistungen der Sozialhilfe, Beitragszuschüsse u.ä. Im Jahr 2012 betrugen die<br />
Allgemeinen Lebenshilfen rd. 4,1 Mrd. Euro.<br />
Auf die Funktion Wohnen entfielen im Jahr 2012 mit 16,2 Mrd. Euro rd. 2,2 % aller Leistungen<br />
des Sozialbudgets. Das entspricht etwa 0,6 % des Bruttoinlandsprodukts. Nach<br />
der Modellrechnung werden sich diese Anteile bis 2017 kaum ändern.<br />
2.3 Sozialleistungen nach Institutionen<br />
Gegliedert nach Institutionen hat im Sozialbudget die gesetzliche Sozialversicherung das<br />
finanziell größte Gewicht. Die Sozialversicherungsträger sind 2012 <strong>für</strong> rd. 62,0 % aller<br />
Leistungen verantwortlich. 12 Nach den Leistungen der Sozialversicherung sind die Leistungen<br />
der Förder- <strong>und</strong> Fürsorgesysteme mit rd. 18,2 % der zweitgrößte Posten.<br />
Als Sondersysteme <strong>für</strong> bestimmte Berufsgruppen werden im Sozialbudget die Alterssicherung<br />
der Landwirte, die berufsständischen Versorgungswerke <strong>und</strong> die private Altersvorsorge<br />
dargestellt. Ihr Anteil am Budget beträgt rd. 3,2 %, das Gewicht dieser Institutionsgruppe<br />
ist seit 2009 mit der Berücksichtigung der Gr<strong>und</strong>leistungen der privaten Krankenversicherung<br />
deutlich gestiegen. Eine weitere Gruppe bilden die Systeme des öffentlichen<br />
Dienstes (Pensionen, Familienzuschläge, Beihilfen) mit einem Anteil von rd. 7,7 %.<br />
Unter dem Begriff <strong>Arbeit</strong>gebersysteme werden im Sozialbudget die Entgeltfortzahlung (im<br />
Falle von Krankheit, medizinischer <strong>und</strong> beruflicher Rehabilitation sowie Mutterschaft), die<br />
Leistungen der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung des<br />
öffentlichen Dienstes sowie eine Reihe freiwilliger sozialer Maßnahmen der <strong>Arbeit</strong>geber<br />
zusammengefasst. Ihr Anteil am Sozialbudget betrug im Jahr 2012 zusammen rd.<br />
8,5 %. 13<br />
Die Leistungen zur Entschädigung insbesondere der Folgen politischer Ereignisse –<br />
Kriegsopferversorgung, Lastenausgleich, Wiedergutmachung <strong>und</strong> sonstige Entschädi-<br />
12 Die Leistungen der Künstlersozialversicherung werden im Sozialbudget nicht gesondert betrachtet.<br />
Die Künstlersozialkasse zahlt Beiträge ihrer Klientel an die Renten-, Kranken- <strong>und</strong><br />
Pflegeversicherung <strong>und</strong> finanziert sich über Beiträge <strong>und</strong> einen B<strong>und</strong>eszuschuss. Die Ausgaben<br />
werden statistisch bei den jeweiligen Sozialversicherungsträgern erfasst.<br />
13 Die <strong>Arbeit</strong>geberleistungen spiegeln nicht alle Lohnnebenkosten, wie sie etwa in der <strong>Arbeit</strong>skostenerhebung<br />
des Statistischen B<strong>und</strong>esamtes erfasst werden, wider. Insbesondere sind die auf<br />
die Entgeltfortzahlung entfallenden <strong>Arbeit</strong>geberbeiträge zur Sozialversicherung nicht enthalten.<br />
Auch sind solche Lohnbestandteile, die auf Urlaub oder Feiertage entfallen, keine sozialen Leistungen;<br />
sie werden daher im Sozialbudget nicht erfasst.<br />
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