Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- 178 - tene steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrages in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung im gesamten Veranlagungszeitraum erfolgt entweder durch die Freibeträge für Kinder oder durch das Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz. Soweit das Kindergeld für die steuerliche Freistellung nicht erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie. Bedeutsam für das Leistungsvolumen sind die Zahl der Kinder und die Höhe des Kindergelds pro Kind, das zuletzt Anfang 2010 angehoben wurde (siehe auch Abschnitt 2.3.13). Neu im Leistungskatalog ist das Betreuungsgeld, eine Geldleistung des Staates an die Eltern, die während des zweiten und dritten Lebensjahres eines Kindes keine öffentlich verantwortete Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen (siehe auch Abschnitt 2.3.14). Außerdem beinhaltet die Funktion Kinder die Kinderzulagen zu anderen sozialen Leistungen sowie Familienzuschläge für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Ebenfalls in dieser Funktion enthalten sind die Leistungen der Institution Kinder- und Jugendhilfe einschließlich der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Zugunsten der Funktion Ehegatten werden Familienzuschläge für Ehegatten (seit 2006 nur noch nach dem Beamtenrecht) auf Löhne und Gehälter sowie bei sozialen Leistungen verbucht. Steuermindereinnahmen aus dem Splitting-Verfahren für Ehegatten bei der Einkommensteuer werden im Sozialbudget analog zum europäischen Berichtswesen über den Sozialschutz nicht mehr berücksichtigt. Die Leistungen der Funktion Mutterschaft sind zu einem großen Teil Einkommensleistungen, darunter vornehmlich die Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft durch den Arbeitgeber und das Mutterschaftsgeld während der Schutzfrist. Das höchste Gewicht innerhalb dieser Teil-Funktion haben die Sachleistungen bei stationärer Entbindung. Der Anteil der Leistungen der Funktionen Kinder, Ehegatten und Mutterschaft am gesamten Sozialbudget liegt im Berichtszeitraum zwischen 10,5 und 11,2 %. In Relation zum Bruttoinlandsprodukt entspricht dies zwischen 2,8 und 3,2 %. Nach der Modellrechnung wird sich dieser Anteil mittelfristig voraussichtlich nur geringfügig ändern. 2.2.4 Funktion Arbeitslosigkeit Die Leistungen der Funktion Arbeitslosigkeit hatten 2012 einen Umfang von rd. 31,5 Mrd. Euro (Tabelle 5). Der Großteil entfällt auf die Leistungen der Arbeitslosenversicherung und die der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Etwa 8 % der Leistungen entfallen auf Qualifizierungsmaßnahmen. - 179 -
- 179 - Tabelle 5: Leistungen der Funktion Arbeitslosigkeit Sozialleistungen 2008 2009 2010 2011 2012p 2013s 2017s Mrd. Euro Leistungen insgesamt 35,7 45,0 42,3 34,3 31,5 32,7 31,9 Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II 22,4 25,0 24,6 21,7 21,4 22,0 21,7 Qualifizierungsmaßnahmen 3,0 3,8 3,2 2,9 2,4 2,6 2,5 Vorruhestandsgeld aufgrund der Arbeitsmarktlage 1,5 1,5 1,5 1,6 1,6 1,6 1,4 Kurzarbeit- und Schlechtwettergeld, Wintergeld 0,7 3,9 2,8 1,2 0,9 1,0 0,8 Leistungen und Zuschüsse an Arbeitgeber 1) 0,7 2,6 2,1 0,8 0,4 0,5 0,5 Sonstige Leistungen 2) 7,3 8,3 8,0 6,1 4,8 5,1 5,0 Sow eit 2013 und 2017 Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit erbracht w erden, Einschätzungen der Bundesagentur für Arbeit. 1) U.a. Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz, Gründungszuschüsse. 2) U.a. Zuschüsse zu ABM, zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten, Insolvenzgeld. Das Kurzarbeitergeld war 2009 eines der zentralen Mittel zur Bewältigung der Folgen der globalen Finanzmarktkrise. Entsprechend hoch war der Anteil dieser Leistung an den Leistungen dieser Funktion insgesamt (rd. 9 %). Bis 2012 ging dieser Anteil wieder bis auf rd. 3 % zurück. Nach dem rezessionsbedingten Anstieg der Leistungen 2009 hat sich das Leistungsniveau wieder mehr als normalisiert. Die Ausgaben 2012 liegen auf dem niedrigsten Niveau seit der Wiedervereinigung. Im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt entfällt auf die Funktion Arbeitslosigkeit 2012 ein Anteil von 1,2 %, der sich bis 2017 voraussichtlich nur unwesentlich verändern wird. 2.2.5 Funktionen Wohnen und Allgemeine Lebenshilfen Die Leistungen der Funktionen Wohnen und Allgemeine Lebenshilfen betrugen im Jahr 2012 rd. 20,4 Mrd. Euro (Tabelle 6). Neben dem Wohngeld werden hier auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung nach SGB II und XII erfasst. Auf diese Leistungen entfallen rd. 80 % der Gesamtleistung. Tabelle 6: Leistungen der Funktionen Wohnen und Allgemeine Lebenshilfen Sozialleistungen 2008 2009 2010 2011p 2012s 2013s 2017s Mrd. Euro Leistungen insgesamt 18,9 20,1 20,7 20,4 20,4 20,4 20,9 Wohnen insgesamt 15,4 16,6 17,0 16,5 16,2 16,0 15,8 Unterkunft bei Sozialhilfe / ALG II, Wohngeld 1) 15,4 16,6 17,0 16,5 16,2 16,0 15,8 Allgemeine Lebenshilfen insgesamt 3,5 3,5 3,7 3,9 4,1 4,4 5,1 Einkommensunterstützung bei sozialer Ausgrenzung 2,6 2,7 2,8 3,0 3,2 3,3 4,0 Sonstige Leistungen 0,9 0,8 0,9 0,9 1,0 1,1 1,1 1) Sow ie w eitere Leistungen w ie z.B. Wohnungsbeihilfen der privaten Arbeitgeber. - 180 -
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tene steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrages in Höhe des Existenzminimums<br />
eines Kindes einschließlich der Bedarfe <strong>für</strong> Betreuung <strong>und</strong> Erziehung oder Ausbildung im<br />
gesamten Veranlagungszeitraum erfolgt entweder durch die Freibeträge <strong>für</strong> Kinder oder<br />
durch das Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz. Soweit das Kindergeld <strong>für</strong> die<br />
steuerliche Freistellung nicht erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie. Bedeutsam<br />
<strong>für</strong> das Leistungsvolumen sind die Zahl der Kinder <strong>und</strong> die Höhe des Kindergelds pro<br />
Kind, das zuletzt Anfang 2010 angehoben wurde (siehe auch Abschnitt 2.3.13).<br />
Neu im Leistungskatalog ist das Betreuungsgeld, eine Geldleistung des Staates an die<br />
Eltern, die während des zweiten <strong>und</strong> dritten Lebensjahres eines Kindes keine öffentlich<br />
verantwortete Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen (siehe auch Abschnitt 2.3.14).<br />
Außerdem beinhaltet die Funktion Kinder die Kinderzulagen zu anderen sozialen Leistungen<br />
sowie Familienzuschläge <strong>für</strong> Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Ebenfalls in dieser<br />
Funktion enthalten sind die Leistungen der Institution Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfe einschließlich<br />
der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.<br />
Zugunsten der Funktion Ehegatten werden Familienzuschläge <strong>für</strong> Ehegatten (seit 2006<br />
nur noch nach dem Beamtenrecht) auf Löhne <strong>und</strong> Gehälter sowie bei sozialen Leistungen<br />
verbucht. Steuermindereinnahmen aus dem Splitting-Verfahren <strong>für</strong> Ehegatten bei der Einkommensteuer<br />
werden im Sozialbudget analog zum europäischen Berichtswesen über<br />
den Sozialschutz nicht mehr berücksichtigt.<br />
Die Leistungen der Funktion Mutterschaft sind zu einem großen Teil Einkommensleistungen,<br />
darunter vornehmlich die Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft durch den <strong>Arbeit</strong>geber<br />
<strong>und</strong> das Mutterschaftsgeld während der Schutzfrist. Das höchste Gewicht innerhalb dieser<br />
Teil-Funktion haben die Sachleistungen bei stationärer Entbindung.<br />
Der Anteil der Leistungen der Funktionen Kinder, Ehegatten <strong>und</strong> Mutterschaft am gesamten<br />
Sozialbudget liegt im Berichtszeitraum zwischen 10,5 <strong>und</strong> 11,2 %. In Relation<br />
zum Bruttoinlandsprodukt entspricht dies zwischen 2,8 <strong>und</strong> 3,2 %. Nach der Modellrechnung<br />
wird sich dieser Anteil mittelfristig voraussichtlich nur geringfügig ändern.<br />
2.2.4 Funktion <strong>Arbeit</strong>slosigkeit<br />
Die Leistungen der Funktion <strong>Arbeit</strong>slosigkeit hatten 2012 einen Umfang von rd. 31,5 Mrd.<br />
Euro (Tabelle 5). Der Großteil entfällt auf die Leistungen der <strong>Arbeit</strong>slosenversicherung<br />
<strong>und</strong> die der Gr<strong>und</strong>sicherung <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong>suchende. Etwa 8 % der Leistungen entfallen auf<br />
Qualifizierungsmaßnahmen.<br />
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