Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- 150 - Name der Maßnahme Beschreibung/Quelle Erwartete Wirkung/ Zielsetzung grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung ("Richtlinie Patientenmobilität") heitsdienstleistungen in Anspruch nehmen; Kostenerstattung durch die Krankenversicherung bis zu der Höhe, in der sie auch für eine inländische Behandlung angefallen wäre; Verbesserte Informationsmöglichkeiten durch nationale Kontaktstellen Status/Zeitplan frist: 25.10.2013 Zusammenarbeit mit Griechenland Multilaterale Gespräche im Rahmen der Task Force Griechenland Behebung struktureller Defizite im Gesundheitswesen, insbes. Unterstützung der Reformvorhaben in den Bereichen Krankenhausmanagement, DRG und Arzneimittelpreisgestaltung sowie bei der Restrukturierung der Nationalen Agentur für Gesundheitsdienstleistung EO- PYY Seit April 2012 Operationelles Programm (OP) des Bundes für den ESF in der Förderperiode 2007 bis 2013 Umsetzung des ESF gem. der VO (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11.7.2006 (Amtsblatt der Europäischen Union L 210/25 vom 31.7.2006) und der VO (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5.7.2006 (Amtsblatt der Europäischen Union L 210/12 vom 31.7.2006); Umsetzung des ESF in Deutschland durch ein zielübergreifendes Bundesprogramm mit Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungschancen und zum Abbau von Benachteiligungen am Arbeitsmarkt und ESF-Programme der Länder Förderperiode: 2007 bis 2013 www.esf.de Vorschläge für eine ESF- Verordnung und eine Verordnung für gemeinsame Bestimmungen für die Strukturfonds für die Förderperiode 2014 bis 2020 Regelungen zur Umsetzung des ESF in den Mitgliedstaaten 2014 bis 2020 Grundlage für die ESF- Förderung des Bundes und der Länder für die Förderperiode 2014 bis 2020 Laufende Beratungen im EP und im Rat; Förderperiode: 2014 bis 2020 - 151 -
- 151 - 12.2 Internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik 12.2.1 Ziele und Aufgaben Deutschland steht auch international für eine menschengerechte Sozial- und Beschäftigungspolitik ein. Ziel ist es, das zunehmende Zusammenwachsen der Welt fair zu gestalten. Über die Grenzen Europas hinaus arbeitet die Bundesregierung in internationalen Organisationen wie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und den Vereinten Nationen (UN) an der Verwirklichung einer Internationalen Sozial- und Beschäftigungspolitik. Dazu gehören u.a. die Förderung internationaler Arbeits- und Sozialstandards, die Verabschiedung von bi- und multilateralen Sozialversicherungsabkommen sowie der Informationsaustausch zu Gesundheitsthemen und die daraus resultierende Arbeit an der Verbesserung von Gesundheitssystemen. Multilaterale Prozesse, wie die Treffen der Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) oder das Asien-Europa-Treffen (Asia-Europe Meeting: ASEM), ein interregionales Gesprächsforum für den multilateralen Austausch zwischen Europa und Asien, gewinnen auch im Bereich Arbeit und Soziales an Bedeutung. Die Bundesregierung nutzt darüber hinaus bilaterale Kontakte zu europäischen und internationalen Regierungen, um über den Erfahrungs- und Gedankenaustausch positive Impulse für die Verbesserung der sozialen Lage weltweit zu gestalten und menschenwürdige Beschäftigung zu befördern. 12.2.2 Ausgangslage Die Bundesregierung setzt sich auf internationaler und bilateraler Ebene für die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze sowie die Einführung und den Ausbau des sozialen Basisschutzes (Social Protection Floors - SPF) ein. Die ILO ist im Rahmen ihres Mandates zuständig für die Durchsetzung von Arbeits- und Sozialstandards sowie die Schaffung von menschenwürdiger Arbeit im Rahmen der sozialen Gestaltung der Globalisierung. Im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik hat die ILO für die internationale Zusammenarbeit zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dieser Prozess wurde nicht zuletzt durch Deutschland als eines von zehn ständigen Mitgliedern des Verwaltungsrates der ILO verantwortungsvoll und zukunftsweisend mitgestaltet. Nachdem die Agenda für Menschenwürdige Arbeit (Decent Work Agenda) der ILO als Schlüssel zu sozialer Gerechtigkeit und fairer Globalisierung unter Zutun der Bundesregierung auch für - 152 -
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Name der Maßnahme Beschreibung/Quelle Erwartete Wirkung/<br />
Zielsetzung<br />
grenzüberschreitenden<br />
Ges<strong>und</strong>heitsversorgung<br />
("Richtlinie Patientenmobilität")<br />
heitsdienstleistungen in<br />
Anspruch nehmen;<br />
Kostenerstattung durch<br />
die Krankenversicherung<br />
bis zu der Höhe, in der<br />
sie auch <strong>für</strong> eine inländische<br />
Behandlung angefallen<br />
wäre;<br />
Verbesserte Informationsmöglichkeiten<br />
durch<br />
nationale Kontaktstellen<br />
Status/Zeitplan<br />
frist: 25.10.<strong>2013</strong><br />
Zusammenarbeit mit<br />
Griechenland<br />
Multilaterale Gespräche<br />
im Rahmen der Task<br />
Force Griechenland<br />
Behebung struktureller<br />
Defizite im Ges<strong>und</strong>heitswesen,<br />
insbes. Unterstützung<br />
der Reformvorhaben<br />
in den Bereichen<br />
Krankenhausmanagement,<br />
DRG <strong>und</strong> Arzneimittelpreisgestaltung<br />
sowie bei der Restrukturierung<br />
der Nationalen<br />
Agentur <strong>für</strong> Ges<strong>und</strong>heitsdienstleistung<br />
EO-<br />
PYY<br />
Seit April 2012<br />
Operationelles Programm<br />
(OP) des B<strong>und</strong>es<br />
<strong>für</strong> den ESF in der Förderperiode<br />
2007 bis <strong>2013</strong><br />
Umsetzung des ESF<br />
gem. der VO (EG) Nr.<br />
1083/2006 des Rates<br />
vom 11.7.2006 (Amtsblatt<br />
der Europäischen<br />
Union L 210/25 vom<br />
31.7.2006) <strong>und</strong> der VO<br />
(EG) Nr. 1081/2006 des<br />
Europäischen Parlaments<br />
<strong>und</strong> des Rates<br />
vom 5.7.2006 (Amtsblatt<br />
der Europäischen Union<br />
L 210/12 vom<br />
31.7.2006);<br />
Umsetzung des ESF in<br />
Deutschland durch ein<br />
zielübergreifendes B<strong>und</strong>esprogramm<br />
mit Maßnahmen<br />
zur Verbesserung<br />
der Beschäftigungschancen<br />
<strong>und</strong> zum Abbau<br />
von Benachteiligungen<br />
am <strong>Arbeit</strong>smarkt <strong>und</strong><br />
ESF-Programme der<br />
Länder<br />
Förderperiode:<br />
2007 bis <strong>2013</strong><br />
www.esf.de<br />
Vorschläge <strong>für</strong> eine ESF-<br />
Verordnung <strong>und</strong> eine<br />
Verordnung <strong>für</strong> gemeinsame<br />
Bestimmungen <strong>für</strong><br />
die Strukturfonds <strong>für</strong> die<br />
Förderperiode 2014 bis<br />
2020<br />
Regelungen zur Umsetzung<br />
des ESF in den<br />
Mitgliedstaaten 2014 bis<br />
2020<br />
Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die ESF-<br />
Förderung des B<strong>und</strong>es<br />
<strong>und</strong> der Länder <strong>für</strong> die<br />
Förderperiode 2014 bis<br />
2020<br />
Laufende Beratungen im<br />
EP <strong>und</strong> im Rat;<br />
Förderperiode:<br />
2014 bis 2020<br />
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