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Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Ländern in dramatischer Weise. In mehreren Ländern lag die Jugendarbeitslosigkeit zum<br />

Jahresende 2012 bei deutlich über 30 %, in Spanien <strong>und</strong> Griechenland sogar deutlich<br />

über 50 %. Zur Verbesserung der sozialen Lage <strong>und</strong> zur Förderung der Beschäftigung<br />

haben sich die Staats- <strong>und</strong> Regierungschefs am 28./29. Juni 2012 auf einen Pakt <strong>für</strong><br />

Wachstum <strong>und</strong> Beschäftigung verständigt. Am 28. Februar <strong>2013</strong> hat der Rat (Beschäftigung,<br />

Sozialpolitik, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Verbraucherschutz) eine Empfehlung zur Einführung<br />

einer Jugendgarantie in den Mitgliedstaaten beschlossen. Im Mittelpunkt der Empfehlung<br />

steht der Ansatz, dass allen jungen Menschen unter 25 Jahren binnen vier Monaten,<br />

nachdem sie arbeitslos werden oder die Schule verlassen, eine hochwertige <strong>Arbeit</strong>sstelle<br />

oder Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz<br />

angeboten wird. Zur Umsetzung des Ansatzes in den Mitgliedstaaten können ESF-Mittel<br />

eingesetzt werden, besondere Förderung sollen die Regionen mit einer Jugendarbeitslosigkeit<br />

von über 25 % bekommen. In Deutschland werden die Ziele der Empfehlung der<br />

EU-Jugendgarantie bereits weitgehend erfüllt.<br />

Mit dem erneuerten Rahmen <strong>für</strong> die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa <strong>für</strong> den<br />

Zeitraum 2010 bis 2018 wurde die europäische jugendpolitische Zusammenarbeit auf eine<br />

neue Gr<strong>und</strong>lage gestellt. Allgemeines Ziel ist die Förderung der sozialen <strong>und</strong> beruflichen<br />

Eingliederung junger Menschen, der persönlichen Entfaltung, des sozialen Zusammenhalts<br />

<strong>und</strong> des gesellschaftlichen Engagements. Die Jugendstrategie soll vor allem darauf<br />

hinwirken, dass mehr Möglichkeiten <strong>und</strong> mehr Chancengleichheit <strong>für</strong> alle jungen Menschen<br />

im Bildungswesen <strong>und</strong> auf dem <strong>Arbeit</strong>smarkt erreicht werden, gesellschaftliches<br />

Engagement <strong>und</strong> soziale Teilhabe junger Menschen stärken sowie die Solidarität junger<br />

Menschen fördern.<br />

Das Potential der europäischen Ges<strong>und</strong>heitspolitik entfaltet sich in den Bereichen am<br />

wirkungsvollsten, in denen Rechtssetzungskompetenzen bestehen <strong>und</strong> im Sinne des<br />

größtmöglichen europäischen Mehrwerts ausgefüllt werden: durch Maßnahmen zur Festlegung<br />

hoher Qualitäts- <strong>und</strong> Sicherheitsstandards <strong>für</strong> Arzneimittel <strong>und</strong> Medizinprodukte<br />

sowie <strong>für</strong> Blut <strong>und</strong> Organe; durch Maßnahmen zur Bekämpfung von schwerwiegenden<br />

grenzüberschreitenden Ges<strong>und</strong>heitsgefahren; durch Maßnahmen zur Prävention <strong>und</strong> zur<br />

Krankheitsbekämpfung <strong>und</strong> nicht zuletzt dort, wo die EU ihre Kompetenz zur Rechtsangleichung<br />

im Binnenmarkt (Art. 114 AEUV) ausübt <strong>und</strong> im Zuge dieser Maßnahmen ein<br />

hohes Ges<strong>und</strong>heitsschutzniveau sicherstellt. Trotz des in den letzten Jahren zunehmend<br />

intensiver werdenden politischen Dialogs auf europäischer Ebene ist die Ges<strong>und</strong>heitspolitik<br />

jedoch gr<strong>und</strong>sätzlich eine Regelungsmaterie, die in nationaler Eigenverantwortung der<br />

Mitgliedstaaten auszugestalten ist.<br />

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