Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Ländern in dramatischer Weise. In mehreren Ländern lag die Jugendarbeitslosigkeit zum<br />
Jahresende 2012 bei deutlich über 30 %, in Spanien <strong>und</strong> Griechenland sogar deutlich<br />
über 50 %. Zur Verbesserung der sozialen Lage <strong>und</strong> zur Förderung der Beschäftigung<br />
haben sich die Staats- <strong>und</strong> Regierungschefs am 28./29. Juni 2012 auf einen Pakt <strong>für</strong><br />
Wachstum <strong>und</strong> Beschäftigung verständigt. Am 28. Februar <strong>2013</strong> hat der Rat (Beschäftigung,<br />
Sozialpolitik, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Verbraucherschutz) eine Empfehlung zur Einführung<br />
einer Jugendgarantie in den Mitgliedstaaten beschlossen. Im Mittelpunkt der Empfehlung<br />
steht der Ansatz, dass allen jungen Menschen unter 25 Jahren binnen vier Monaten,<br />
nachdem sie arbeitslos werden oder die Schule verlassen, eine hochwertige <strong>Arbeit</strong>sstelle<br />
oder Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz<br />
angeboten wird. Zur Umsetzung des Ansatzes in den Mitgliedstaaten können ESF-Mittel<br />
eingesetzt werden, besondere Förderung sollen die Regionen mit einer Jugendarbeitslosigkeit<br />
von über 25 % bekommen. In Deutschland werden die Ziele der Empfehlung der<br />
EU-Jugendgarantie bereits weitgehend erfüllt.<br />
Mit dem erneuerten Rahmen <strong>für</strong> die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa <strong>für</strong> den<br />
Zeitraum 2010 bis 2018 wurde die europäische jugendpolitische Zusammenarbeit auf eine<br />
neue Gr<strong>und</strong>lage gestellt. Allgemeines Ziel ist die Förderung der sozialen <strong>und</strong> beruflichen<br />
Eingliederung junger Menschen, der persönlichen Entfaltung, des sozialen Zusammenhalts<br />
<strong>und</strong> des gesellschaftlichen Engagements. Die Jugendstrategie soll vor allem darauf<br />
hinwirken, dass mehr Möglichkeiten <strong>und</strong> mehr Chancengleichheit <strong>für</strong> alle jungen Menschen<br />
im Bildungswesen <strong>und</strong> auf dem <strong>Arbeit</strong>smarkt erreicht werden, gesellschaftliches<br />
Engagement <strong>und</strong> soziale Teilhabe junger Menschen stärken sowie die Solidarität junger<br />
Menschen fördern.<br />
Das Potential der europäischen Ges<strong>und</strong>heitspolitik entfaltet sich in den Bereichen am<br />
wirkungsvollsten, in denen Rechtssetzungskompetenzen bestehen <strong>und</strong> im Sinne des<br />
größtmöglichen europäischen Mehrwerts ausgefüllt werden: durch Maßnahmen zur Festlegung<br />
hoher Qualitäts- <strong>und</strong> Sicherheitsstandards <strong>für</strong> Arzneimittel <strong>und</strong> Medizinprodukte<br />
sowie <strong>für</strong> Blut <strong>und</strong> Organe; durch Maßnahmen zur Bekämpfung von schwerwiegenden<br />
grenzüberschreitenden Ges<strong>und</strong>heitsgefahren; durch Maßnahmen zur Prävention <strong>und</strong> zur<br />
Krankheitsbekämpfung <strong>und</strong> nicht zuletzt dort, wo die EU ihre Kompetenz zur Rechtsangleichung<br />
im Binnenmarkt (Art. 114 AEUV) ausübt <strong>und</strong> im Zuge dieser Maßnahmen ein<br />
hohes Ges<strong>und</strong>heitsschutzniveau sicherstellt. Trotz des in den letzten Jahren zunehmend<br />
intensiver werdenden politischen Dialogs auf europäischer Ebene ist die Ges<strong>und</strong>heitspolitik<br />
jedoch gr<strong>und</strong>sätzlich eine Regelungsmaterie, die in nationaler Eigenverantwortung der<br />
Mitgliedstaaten auszugestalten ist.<br />
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