Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Europäischen Semesters <strong>und</strong> der Europa 2020 Strategie erfolgt, ist die sozialpolitische<br />
Koordinierung nur zum Teil in diese Prozesse eingeb<strong>und</strong>en.<br />
Ziel der Europäischen Sozialpolitik ist nach Art. 151 AEUV die Förderung der Beschäftigung,<br />
die Verbesserung bzw. langfristig auch die Angleichung der Lebens- <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>sbedingungen,<br />
ein angemessener sozialer Schutz, der soziale Dialog, die Entwicklung des<br />
<strong>Arbeit</strong>skräftepotenzials <strong>und</strong> die Bekämpfung von Ausgrenzungen. Dabei sind aber die<br />
„Vielfalt der einzelstaatlichen Gepflogenheiten“ <strong>und</strong> insbesondere nach Art. 153 Abs. 4<br />
AEUV die Befugnis der Mitgliedstaaten <strong>für</strong> die Festlegung der Gr<strong>und</strong>züge ihrer Sozialsysteme<br />
zu beachten. Auch dürfen Maßnahmen der Union nicht die Stabilität der nationalen<br />
Sozialsysteme beeinträchtigen. So bleibt Sozialpolitik - trotz des in den letzten Jahren<br />
zunehmend intensiver werdenden politischen Dialogs auf europäischer Ebene - eine Regelungsmaterie,<br />
die in nationaler Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten auszugestalten<br />
ist. Dabei weisen die sozialen Sicherungssysteme in der EU gr<strong>und</strong>legende historische<br />
Unterschiede auf <strong>und</strong> sind gerade in ihrer Vielfalt eine wichtige Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> eine überzeugende<br />
Antwort auf Herausforderungen, wie den demografischen Wandel oder den<br />
technischen <strong>und</strong> medizinischen Fortschritt.<br />
Im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung im Bereich Sozialschutz (OMK) werden<br />
zudem die Ziele der Bereitstellung tragfähiger <strong>und</strong> angemessener Renten sowie der<br />
Entwicklung einer hochwertigen, zugänglichen <strong>und</strong> zukunftsfähigen Ges<strong>und</strong>heitsversorgung<br />
<strong>und</strong> Langzeitpflege verfolgt. Die europäische Koordinierung der entsprechenden<br />
nationalen Strategien erfolgt im Rahmen eines Prozesses des gegenseitigen Austauschs<br />
<strong>und</strong> Lernens. Hierdurch leistet die EU einen Beitrag zur Bewältigung der Krisenlage. Die<br />
B<strong>und</strong>esregierung achtet darauf, den hohen Wert einer umfassenden Ges<strong>und</strong>heitsversorgung<br />
darzulegen <strong>und</strong> den Beitrag von Krankenversorgungssystemen zu sozialer Kohäsion,<br />
Innovation <strong>und</strong> Beschäftigungssicherung zu betonen.<br />
EU-einheitliche Regelungen zur legalen Zuwanderung <strong>für</strong> Drittstaatsangehörige stehen<br />
als Umsetzung des Strategischen Plans zur legalen Zuwanderung der Europäischen<br />
Kommission von 2005 <strong>und</strong> in Zeiten demografischer Veränderungen weiterhin im Blickpunkt.<br />
Die Rahmenrichtlinie <strong>Arbeit</strong>nehmerrechte wurde Ende 2011 von Rat <strong>und</strong> EP beschlossen.<br />
Richtlinienentwürfe zu Konzerninterner Entsendung, zu Saisonarbeit sowie seit<br />
kurzem auch zu Forschern, Studenten, Praktikanten <strong>und</strong> Au Pairs werden derzeit verhandelt.<br />
Bei den Richtlinienverhandlungen ist die Wahrung mitgliedstaatlicher Steuerungsmöglichkeiten<br />
bezüglich des <strong>Arbeit</strong>smarktzugangs von Drittstaatsangehörigen weiterhin<br />
eine wesentliche Verhandlungsmaxime.<br />
Das koordinierende europäische Sozialrecht sichert die Ansprüche derjenigen aus den<br />
Systemen der sozialen Sicherheit, die von ihrer Freizügigkeit innerhalb der Europäischen<br />
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