Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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12. Europäische <strong>und</strong> internationale Beschäftigungs- <strong>und</strong> Sozialpolitik<br />
Durch die Europäisierungs- <strong>und</strong> Globalisierungsprozesse haben sich auch die beschäftigungs-<br />
<strong>und</strong> sozialpolitischen Herausforderungen verändert. Zunehmend wird versucht,<br />
gemeinsame Antworten auch auf der inter- <strong>und</strong> supranationalen Ebene zu finden. Die<br />
Krise in der Eurozone hat die zunehmende Bedeutung einer koordinierten europäischen<br />
Beschäftigungs- <strong>und</strong> Sozialpolitik deutlich gemacht. In diesem Kapitel werden daher die<br />
Aktivitäten der B<strong>und</strong>esregierung in der Europäischen Beschäftigungs- <strong>und</strong> Sozialpolitik<br />
<strong>und</strong> den flankierenden EU-Fonds sowie der internationalen Beschäftigungs- <strong>und</strong> Sozialpolitik<br />
dargestellt.<br />
12.1 Beschäftigungs- <strong>und</strong> Sozialpolitik der Europäischen Union<br />
12.1.1 Ziele <strong>und</strong> Aufgaben<br />
Den Rahmen <strong>für</strong> die beschäftigungs- <strong>und</strong> sozialpolitische Koordinierung in Europa bildet<br />
die Strategie Europa 2020, die der Europäische Rat am 17. Juni 2010 beschlossen <strong>und</strong><br />
damit die Lissabon-Strategie abgelöst hat. Die Strategie verfolgt die drei Prioritäten intelligentes,<br />
nachhaltiges <strong>und</strong> integratives Wachstum. Sie umfasst fünf strategische Oberziele,<br />
die bis zum Jahr 2020 erreicht werden sollen, u.a. die Beschäftigungsquote auf 75 % zu<br />
erhöhen <strong>und</strong> die Zahl der von Armut betroffenen Menschen um 20 Mio. zu senken. Die<br />
Mitgliedstaaten sind aufgefordert, sich im Lichte der Oberziele nationale Ziele zu setzen.<br />
Die Handlungsansätze zur Umsetzung der Strategie, die die Mitgliedstaaten in ihrer nationalen<br />
Politik berücksichtigen sollen, sind in den Integrierten Leitlinien <strong>für</strong> Wachstum <strong>und</strong><br />
Beschäftigung festgelegt. Die Umsetzung der Strategie erfolgt seit dem Jahr 2011 im<br />
Rahmen des Europäischen Semesters. Zentrales Element sind hier die länderspezifischen<br />
Empfehlungen, mit denen der Europäische Rat nationalen Reformbedarf benennt.<br />
Die Umsetzung der Empfehlungen wird im Rahmen eines multilateralen Überwachungsverfahrens<br />
von Rat <strong>und</strong> Europäischer Kommission überprüft. Gute Praktiken werden im<br />
Lichte der Strategie Europa 2020 erfasst <strong>und</strong> im Kreis der Mitgliedstaaten ausgetauscht.<br />
Die B<strong>und</strong>esregierung hat die an sie gerichteten länderspezifischen Empfehlungen der<br />
letzten Jahre aufgegriffen <strong>und</strong> sieht sich durch sie in ihrer <strong>Arbeit</strong>smarkt- <strong>und</strong> Sozialpolitik<br />
bestätigt. Die Umsetzung der Europa 2020 Strategie in Deutschland wird im Einzelnen im<br />
jährlich erscheinenden Nationalen Reformprogramm dargelegt. Mit den neuen Verfahren<br />
soll die beschäftigungspolitische Koordinierung verbindlicher werden. Während die beschäftigungspolitische<br />
Koordinierung auf Basis von Art. 148 vollständig im Rahmen des<br />
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