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Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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11.8.4 Tabellarische Übersicht<br />

Name der Maßnahme Beschreibung/Quelle Erwartete Wirkung/<br />

Zielsetzung<br />

Status/Zeitplan<br />

messenen Aufwendungen <strong>für</strong> Unterkunft <strong>und</strong> Heizung zu bestimmen. Die Satzung soll<br />

auch die Auswirkungen auf den örtlichen Wohnungsmarkt berücksichtigen, um wohnungspolitischen<br />

Aspekten Rechnung zu tragen.<br />

Mit dem Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt unterstützen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Länder gemeinsam<br />

die Kommunen bei der Stabilisierung <strong>und</strong> Aufwertung benachteiligter Stadt- <strong>und</strong><br />

Ortsteile.<br />

Mit dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ hat die B<strong>und</strong>esregierung Investitionsanreize<br />

<strong>für</strong> die alters- <strong>und</strong> behindertengerechte Anpassung von Wohnungsbestand <strong>und</strong><br />

Wohnumfeld gesetzt. Für die Jahre 2009 bis 2011 hat sie jeweils rd. 80 bis 100 Mio. € <strong>für</strong><br />

die Zinsverbilligung von Darlehen <strong>und</strong> <strong>für</strong> Investitionszuschüsse bereitgestellt. Das im<br />

Rahmen des Konjunkturpakets I aufgelegte Programm war von vornherein bis Ende 2011<br />

befristet. Das im Anschluss daran am 1. Januar 2012 aufgelegte KfW Eigenmittelprogramm<br />

„Altersgerecht Umbauen“ sowie das KfW Eigenmittelprogramm „Barrierearme<br />

Stadt“ leisten einen Beitrag, um Menschen auch im Alter einen Verbleib in der vertrauten<br />

Wohnung sowie in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen.<br />

Mit der im Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz erfolgten Verbesserung der Riester-<br />

Förderung wird die private Altersvorsorge gestärkt. Damit wird auch die Bedeutung des<br />

selbstgenutzten <strong>und</strong> des genossenschaftlichen Wohneigentums als Lebensort im Alter<br />

stärker, denn auch der altersgerechte Umbau selbstgenutzten Wohnraums wird gefördert<br />

B<strong>und</strong>-Länder-<br />

Städtebauförderungsprogramm<br />

“Soziale Stadt –<br />

Investitionen im Quartier”<br />

Neujustierung des Programms<br />

insbesondere in<br />

Hinblick auf die verstärkte<br />

gebietsbezogene Bündelung<br />

von Maßnahmen<br />

<strong>und</strong> Einbindung weiterer<br />

Partner aus Wirtschaft<br />

<strong>und</strong> Gesellschaft<br />

Bessere Verzahnung der<br />

Städtebauförderungsmittel<br />

mit weiteren geeigneten<br />

Fördermaßnahmen<br />

<strong>und</strong> -programmen anderer<br />

Ressorts <strong>und</strong> Fachbereiche<br />

Seit 2012;<br />

von 1999 bis 2011 <strong>für</strong><br />

Maßnahmen in rd. 600<br />

Fördergebieten Bereitstellung<br />

von ca. 985 Mio.<br />

Euro Finanzhilfen des<br />

B<strong>und</strong>es, mit ergänzenden<br />

Mitteln von Ländern <strong>und</strong><br />

Kommunen insgesamt rd.<br />

3 Mrd. Euro<br />

ESF-B<strong>und</strong>esprogramm<br />

„Bildung, Wirtschaft,<br />

<strong>Arbeit</strong> im Quartier<br />

(BIWAQ)“<br />

Gezielte Ergänzung des<br />

Programms Soziale Stadt<br />

in den Fördergebieten<br />

um arbeitsmarktpolitische<br />

Projekte<br />

Integration von Jugendlichen<br />

<strong>und</strong> Langzeitarbeitslosen<br />

in Ausbildung<br />

<strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>, Verbesserung<br />

des Übergangs von der<br />

Schule in den Beruf,<br />

Stärkung der lokalen<br />

Ökonomie<br />

2 Förderr<strong>und</strong>en bis 2015;<br />

Finanzvolumen insgesamt<br />

184 Mio. Euro –<br />

davon 124 Mio. Euro<br />

ESF-Mittel<br />

Gesetz zur Ermittlung<br />

von Regelbedarfen <strong>und</strong><br />

Ermächtigung der Kreise<br />

durch die Länder, durch<br />

Minimierung der Auswirkungen<br />

der KdU-Praxis<br />

Seit April 2011<br />

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