Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- 132 - Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 soll die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 7. Mai 2013, 2 BvR 909/06, festgestellte Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern in den Vorschriften der §§ 26, 26b, 32a Absatz 5 EStG beseitigt und die Gleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern für das gesamte Einkommensteuergesetz sicher gestellt werden; Einführung eines Mindestbeitrags von 60 Euro pro Jahr für die im Rahmen der steuerlich geförderten Altersvorsorge mittelbar zulageberechtigten Personen; Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge und der Verbraucher im Markt; Absenkung des Steuertarifs - insbesondere für Geschwister und Geschwisterkinder bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer; Einführung der Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht - auch rückwirkend in allen noch nicht bestandskräftig veranlagten Fällen - sowie im Grunderwerbsteuerrecht; Entlastung mildtätiger Körperschaften bei Führung des Nachweises über die wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit der unterstützten Personen. 11.7.4 Tabellarische Übersicht Name der Maßnahme Beschreibung/Quelle Erwartete Wirkung/ Zielsetzung Status/Zeitplan Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) Zielgerichtete Entlastung im Hinblick auf Aufwendungen der Familien für die Betreuung und Erziehung oder Ausbildung; Ab dem 1.1.2010 Erhöhung der Kinderfreibeträge von insgesamt 6 024 Euro auf 7 008 Euro für jedes Kind und Erhöhung des Kindergeldes für jedes zu berücksichtigende Kind um monatlich 20 Euro Gesetz vom 22.12.2009 Überwindung der Finanzund Wirtschaftskrise, Entlastung der Bürger/innen und Unternehmen, Belebung des Konsums, schnelle und effektive Beseitigung von Wachstumshemmnissen, Stabilisierung der Märkte für reine Biokraftstoffe Inkrafttreten: Grundsätzlich am 31.12.2009 (Tag nach der Verkündung) Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU- Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften Durchführung dringend erforderlicher Anpassungen des deutschen Steuerrechts an europarechtliche Vorgaben; u.a. können Spenden an Empfänger mit Sitz im EU/EWR-Ausland steuerlich geltend gemacht werden Anpassung des deutschen Steuerrechts an europarechtliche Vorgaben Inkrafttreten: Grundsätzlich am 15.4.2010 (Tag nach der Verkündung) - 133 -
- 133 - Name der Maßnahme Beschreibung/Quelle Erwartete Wirkung/ Zielsetzung Gesetz vom 8.4.2010 Status/Zeitplan Jahressteuergesetz 2010 Umsetzung von rd. 200 thematisch nicht oder nur partiell verbundenen Einzelmaßnahmen, Gesetz vom 8.12.2010 darunter Ausschluss von bestimmten öffentlich geförderten Maßnahmen aus der Steuerermäßigung im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen; Verfahrensvereinfachungen, Sicherung des Steueraufkommens; Vermeidung von Doppelförderung Inkrafttreten: Grundsätzlich am 14.12.2010 (Tag nach der Verkündung) Steuervereinfachungsgesetz 2011 Entlastung der Bürger/innen, der Unternehmen und der Steuerverwaltung von Erklärungsund Prüfaufwand im Besteuerungsverfahren; Vereinfachung der Steuerpraxis, Bürokratieabbau Inkrafttreten: Grundsätzlich am 1.1.2012 Gesetz vom 1.11.2011 Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Betreibungsrichtlinie- Umsetzungsgesetz – BeitrRUmsG) Gesetz zum Abbau der kalten Progression Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 16.3.2010 über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen (Richtlinie 2010/24/EU) in nationales Recht; Gesetz vom 7.12.2011 Anhebung des Grundfreibetrags in zwei Schritten, und zwar für das Jahr 2013 auf 8 130 Euro und für das Jahr 2014 auf 8 354 Euro; konstanter Eingangssteuersatz von 14 %; aus verfassungsrechtlichen Gründen Angleichung des Grundfreibetrags an das gestiegene Existenzminimum; Gesetz vom 20.2.2013 Effektive Nutzung der Systeme der Amtshilfe durch gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen Steuerfreistellung des verfassungsrechtlich gebotenen Existenzminimums Inkrafttreten: Grundsätzlich am 1.1.2012 Inkrafttreten: Grundsätzlich am 1.1.2013 und 1.1.2014 Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes Verschlankung von Nachweispflichten, gesetzliche Klarstellung bestehender Verwaltungsanweisungen und offener Rechtsfragen Gesetz vom 21.3.2013 Vereinfachung der rechtlichen Rahmenbedingungen zivilgesellschaftlichen Engagements von steuerbegünstigten Körperschaften und ehrenamtlich Tätigen durch Entbürokratisierung, Konkretisierung und Flexibilisierung Inkrafttreten: Grundsätzlich am 1.1.2013 Altersvorsorge- Verbesserungsgesetz Einführung eines Produktinformationsblatts für die Verbraucherinformation, Erhöhung der Attraktivität der privaten Altersvorsorge Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags vom 31.1.2013 und 6.6.2013; Zustimmung - 134 -
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Name der Maßnahme Beschreibung/Quelle Erwartete Wirkung/<br />
Zielsetzung<br />
Gesetz vom 8.4.2010<br />
Status/Zeitplan<br />
Jahressteuergesetz 2010 Umsetzung von rd. 200<br />
thematisch nicht oder nur<br />
partiell verb<strong>und</strong>enen<br />
Einzelmaßnahmen,<br />
Gesetz vom 8.12.2010<br />
darunter Ausschluss von<br />
bestimmten öffentlich<br />
geförderten Maßnahmen<br />
aus der Steuerermäßigung<br />
im Bereich der<br />
haushaltsnahen Dienstleistungen;<br />
Verfahrensvereinfachungen,<br />
Sicherung des<br />
Steueraufkommens;<br />
Vermeidung von Doppelförderung<br />
Inkrafttreten:<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich am<br />
14.12.2010 (Tag nach<br />
der Verkündung)<br />
Steuervereinfachungsgesetz<br />
2011<br />
Entlastung der Bürger/innen,<br />
der Unternehmen<br />
<strong>und</strong> der Steuerverwaltung<br />
von Erklärungs<strong>und</strong><br />
Prüfaufwand im<br />
Besteuerungsverfahren;<br />
Vereinfachung der Steuerpraxis,<br />
Bürokratieabbau<br />
Inkrafttreten:<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich am<br />
1.1.2012<br />
Gesetz vom 1.11.2011<br />
Gesetz zur Umsetzung<br />
der Beitreibungsrichtlinie<br />
sowie zur Änderung<br />
steuerlicher Vorschriften<br />
(Betreibungsrichtlinie-<br />
Umsetzungsgesetz –<br />
BeitrRUmsG)<br />
Gesetz zum Abbau der<br />
kalten Progression<br />
Umsetzung der Richtlinie<br />
des Rates vom 16.3.2010<br />
über die Amtshilfe bei der<br />
Beitreibung von Forderungen<br />
in Bezug auf<br />
bestimmte Steuern, Abgaben<br />
<strong>und</strong> sonstige<br />
Maßnahmen (Richtlinie<br />
2010/24/EU) in nationales<br />
Recht;<br />
Gesetz vom 7.12.2011<br />
Anhebung des Gr<strong>und</strong>freibetrags<br />
in zwei Schritten,<br />
<strong>und</strong> zwar <strong>für</strong> das<br />
Jahr <strong>2013</strong> auf 8 130 Euro<br />
<strong>und</strong> <strong>für</strong> das Jahr 2014 auf<br />
8 354 Euro;<br />
konstanter Eingangssteuersatz<br />
von 14 %;<br />
aus verfassungsrechtlichen<br />
Gründen Angleichung<br />
des Gr<strong>und</strong>freibetrags<br />
an das gestiegene<br />
Existenzminimum;<br />
Gesetz vom 20.2.<strong>2013</strong><br />
Effektive Nutzung der<br />
Systeme der Amtshilfe<br />
durch gegenseitige Unterstützung<br />
bei der Beitreibung<br />
von Forderungen<br />
Steuerfreistellung des<br />
verfassungsrechtlich<br />
gebotenen Existenzminimums<br />
Inkrafttreten:<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich am<br />
1.1.2012<br />
Inkrafttreten:<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich am<br />
1.1.<strong>2013</strong> <strong>und</strong> 1.1.2014<br />
Gesetz zur Stärkung des<br />
Ehrenamtes<br />
Verschlankung von<br />
Nachweispflichten, gesetzliche<br />
Klarstellung<br />
bestehender Verwaltungsanweisungen<br />
<strong>und</strong><br />
offener Rechtsfragen<br />
Gesetz vom 21.3.<strong>2013</strong><br />
Vereinfachung der rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen<br />
zivilgesellschaftlichen<br />
Engagements von<br />
steuerbegünstigten Körperschaften<br />
<strong>und</strong> ehrenamtlich<br />
Tätigen durch<br />
Entbürokratisierung,<br />
Konkretisierung <strong>und</strong><br />
Flexibilisierung<br />
Inkrafttreten:<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich am<br />
1.1.<strong>2013</strong><br />
Altersvorsorge-<br />
Verbesserungsgesetz<br />
Einführung eines Produktinformationsblatts<br />
<strong>für</strong> die<br />
Verbraucherinformation,<br />
Erhöhung der Attraktivität<br />
der privaten Altersvorsorge<br />
Gesetzesbeschluss des<br />
Deutschen B<strong>und</strong>estags<br />
vom 31.1.<strong>2013</strong> <strong>und</strong><br />
6.6.<strong>2013</strong>; Zustimmung<br />
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