Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts<br />
vom 7. Mai <strong>2013</strong> soll die vom B<strong>und</strong>esverfassungsgericht in seinem Beschluss<br />
vom 7. Mai <strong>2013</strong>, 2 BvR 909/06, festgestellte Ungleichbehandlung von Verheirateten<br />
<strong>und</strong> eingetragenen Lebenspartnern in den Vorschriften der §§ 26, 26b, 32a<br />
Absatz 5 EStG beseitigt <strong>und</strong> die Gleichbehandlung von Ehegatten <strong>und</strong> eingetragenen<br />
Lebenspartnern <strong>für</strong> das gesamte Einkommensteuergesetz sicher gestellt werden;<br />
<br />
Einführung eines Mindestbeitrags von 60 Euro pro Jahr <strong>für</strong> die im Rahmen der steuerlich<br />
geförderten Altersvorsorge mittelbar zulageberechtigten Personen;<br />
<br />
<br />
Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge <strong>und</strong> der Verbraucher im Markt;<br />
Absenkung des Steuertarifs - insbesondere <strong>für</strong> Geschwister <strong>und</strong> Geschwisterkinder<br />
bei der Erbschaft- <strong>und</strong> Schenkungsteuer;<br />
<br />
Einführung der Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten im<br />
Erbschaftssteuer- <strong>und</strong> Schenkungssteuerrecht - auch rückwirkend in allen noch nicht<br />
bestandskräftig veranlagten Fällen - sowie im Gr<strong>und</strong>erwerbsteuerrecht;<br />
<br />
Entlastung mildtätiger Körperschaften bei Führung des Nachweises über die wirtschaftliche<br />
Hilfebedürftigkeit der unterstützten Personen.<br />
11.7.4 Tabellarische Übersicht<br />
Name der Maßnahme Beschreibung/Quelle Erwartete Wirkung/<br />
Zielsetzung<br />
Status/Zeitplan<br />
Gesetz zur Beschleunigung<br />
des Wirtschaftswachstums<br />
(Wachstumsbeschleunigungsgesetz)<br />
Zielgerichtete Entlastung<br />
im Hinblick auf Aufwendungen<br />
der Familien <strong>für</strong><br />
die Betreuung <strong>und</strong> Erziehung<br />
oder Ausbildung;<br />
Ab dem 1.1.2010 Erhöhung<br />
der Kinderfreibeträge<br />
von insgesamt 6 024<br />
Euro auf 7 008 Euro <strong>für</strong><br />
jedes Kind <strong>und</strong> Erhöhung<br />
des Kindergeldes <strong>für</strong><br />
jedes zu berücksichtigende<br />
Kind um monatlich<br />
20 Euro<br />
Gesetz vom 22.12.2009<br />
Überwindung der Finanz<strong>und</strong><br />
Wirtschaftskrise,<br />
Entlastung der Bürger/innen<br />
<strong>und</strong> Unternehmen,<br />
Belebung des Konsums,<br />
schnelle <strong>und</strong> effektive<br />
Beseitigung von<br />
Wachstumshemmnissen,<br />
Stabilisierung der Märkte<br />
<strong>für</strong> reine Biokraftstoffe<br />
Inkrafttreten:<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich am<br />
31.12.2009 (Tag nach<br />
der Verkündung)<br />
Gesetz zur Umsetzung<br />
steuerlicher EU-<br />
Vorgaben sowie zur<br />
Änderung steuerlicher<br />
Vorschriften<br />
Durchführung dringend<br />
erforderlicher Anpassungen<br />
des deutschen Steuerrechts<br />
an europarechtliche<br />
Vorgaben; u.a.<br />
können Spenden an<br />
Empfänger mit Sitz im<br />
EU/EWR-Ausland steuerlich<br />
geltend gemacht<br />
werden<br />
Anpassung des deutschen<br />
Steuerrechts an<br />
europarechtliche Vorgaben<br />
Inkrafttreten:<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich am<br />
15.4.2010 (Tag nach der<br />
Verkündung)<br />
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