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Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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<br />

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts<br />

vom 7. Mai <strong>2013</strong> soll die vom B<strong>und</strong>esverfassungsgericht in seinem Beschluss<br />

vom 7. Mai <strong>2013</strong>, 2 BvR 909/06, festgestellte Ungleichbehandlung von Verheirateten<br />

<strong>und</strong> eingetragenen Lebenspartnern in den Vorschriften der §§ 26, 26b, 32a<br />

Absatz 5 EStG beseitigt <strong>und</strong> die Gleichbehandlung von Ehegatten <strong>und</strong> eingetragenen<br />

Lebenspartnern <strong>für</strong> das gesamte Einkommensteuergesetz sicher gestellt werden;<br />

<br />

Einführung eines Mindestbeitrags von 60 Euro pro Jahr <strong>für</strong> die im Rahmen der steuerlich<br />

geförderten Altersvorsorge mittelbar zulageberechtigten Personen;<br />

<br />

<br />

Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge <strong>und</strong> der Verbraucher im Markt;<br />

Absenkung des Steuertarifs - insbesondere <strong>für</strong> Geschwister <strong>und</strong> Geschwisterkinder<br />

bei der Erbschaft- <strong>und</strong> Schenkungsteuer;<br />

<br />

Einführung der Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten im<br />

Erbschaftssteuer- <strong>und</strong> Schenkungssteuerrecht - auch rückwirkend in allen noch nicht<br />

bestandskräftig veranlagten Fällen - sowie im Gr<strong>und</strong>erwerbsteuerrecht;<br />

<br />

Entlastung mildtätiger Körperschaften bei Führung des Nachweises über die wirtschaftliche<br />

Hilfebedürftigkeit der unterstützten Personen.<br />

11.7.4 Tabellarische Übersicht<br />

Name der Maßnahme Beschreibung/Quelle Erwartete Wirkung/<br />

Zielsetzung<br />

Status/Zeitplan<br />

Gesetz zur Beschleunigung<br />

des Wirtschaftswachstums<br />

(Wachstumsbeschleunigungsgesetz)<br />

Zielgerichtete Entlastung<br />

im Hinblick auf Aufwendungen<br />

der Familien <strong>für</strong><br />

die Betreuung <strong>und</strong> Erziehung<br />

oder Ausbildung;<br />

Ab dem 1.1.2010 Erhöhung<br />

der Kinderfreibeträge<br />

von insgesamt 6 024<br />

Euro auf 7 008 Euro <strong>für</strong><br />

jedes Kind <strong>und</strong> Erhöhung<br />

des Kindergeldes <strong>für</strong><br />

jedes zu berücksichtigende<br />

Kind um monatlich<br />

20 Euro<br />

Gesetz vom 22.12.2009<br />

Überwindung der Finanz<strong>und</strong><br />

Wirtschaftskrise,<br />

Entlastung der Bürger/innen<br />

<strong>und</strong> Unternehmen,<br />

Belebung des Konsums,<br />

schnelle <strong>und</strong> effektive<br />

Beseitigung von<br />

Wachstumshemmnissen,<br />

Stabilisierung der Märkte<br />

<strong>für</strong> reine Biokraftstoffe<br />

Inkrafttreten:<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich am<br />

31.12.2009 (Tag nach<br />

der Verkündung)<br />

Gesetz zur Umsetzung<br />

steuerlicher EU-<br />

Vorgaben sowie zur<br />

Änderung steuerlicher<br />

Vorschriften<br />

Durchführung dringend<br />

erforderlicher Anpassungen<br />

des deutschen Steuerrechts<br />

an europarechtliche<br />

Vorgaben; u.a.<br />

können Spenden an<br />

Empfänger mit Sitz im<br />

EU/EWR-Ausland steuerlich<br />

geltend gemacht<br />

werden<br />

Anpassung des deutschen<br />

Steuerrechts an<br />

europarechtliche Vorgaben<br />

Inkrafttreten:<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich am<br />

15.4.2010 (Tag nach der<br />

Verkündung)<br />

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