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Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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wendeten Anlagen. Im Jahr 2012 haben rd. 3,2 Mio. <strong>Arbeit</strong>nehmerinnen <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>nehmer<br />

die staatliche <strong>Arbeit</strong>nehmer-Sparzulage erhalten. Die staatliche Förderung betrug in<br />

der Summe 160 Mio. Euro im Jahr 2012.<br />

Im Jahr 2011 wurden rd. 3,1 Mio. neue Bausparverträge abgeschlossen, die zunächst<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich von der Wohnungsbauprämie begünstigt sein können. An staatlicher Wohnungsbauprämie<br />

wurde im Jahr 2011 insgesamt 434,7 Mio. Euro ausgezahlt. 2011 wurden<br />

4,3 Mio. Anträge auf Wohnungsbauprämie bewilligt, wobei der durchschnittliche Prämienbetrag<br />

je bewilligtem Antrag bei 49 Euro lag.<br />

11.7.3 Das Wichtigste in Kürze<br />

Die B<strong>und</strong>esregierung hat im Rahmen ihrer Steuerpolitik folgende wichtige Maßnahmen<br />

ergriffen <strong>und</strong> mit auf den Weg gebracht:<br />

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Anhebung des Gr<strong>und</strong>freibetrags in zwei Schritten, <strong>und</strong> zwar <strong>für</strong> das Jahr <strong>2013</strong> auf<br />

8 130 Euro <strong>und</strong> <strong>für</strong> das Jahr 2014 auf 8 354 Euro. Der Eingangssteuersatz von 14 %<br />

bleibt konstant;<br />

Erhöhung der Freibeträge von insgesamt 6 024 Euro auf 7 008 Euro <strong>für</strong> jedes Kind;<br />

Erhöhung des Kindergeldes ab dem 1. Januar 2010 <strong>für</strong> jedes zu berücksichtigende<br />

Kind um monatlich 20 Euro;<br />

Erhöhung der Steuerbefreiung <strong>für</strong> Aufwandsentschädigungen um 300 Euro auf 2 400<br />

Euro pro Jahr <strong>für</strong> ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer <strong>und</strong> Pflegschaften;<br />

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Erhöhung des Freibetrags <strong>für</strong> die Einnahmen aus der nebenberuflichen Pflege alter,<br />

kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person<br />

des öffentlichen Rechts oder einer steuerbegünstigten Körperschaft um 300 Euro<br />

auf 2 400 Euro pro Jahr;<br />

Verzicht auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen der Eltern bei der Absetzbarkeit<br />

von Kinderbetreuungskosten;<br />

Wegfall der Einkünfte- <strong>und</strong> Bezügegrenze <strong>für</strong> volljährige Kinder beim Familienleistungsausgleich;<br />

Erweiterung des Katalogs der Freiwilligendienste um den Internationalen Jugendfreiwilligendienst<br />

<strong>und</strong> den B<strong>und</strong>esfreiwilligendienst zur Ermöglichung einer Berücksichtigung<br />

als Kind im Rahmen des Familienleistungsausgleichs;<br />

Erhöhung des <strong>Arbeit</strong>nehmer-Pauschbetrags von 920 Euro auf 1 000 Euro;<br />

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