25.01.2014 Aufrufe

Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 130 -<br />

<br />

Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen bei einem Irrtum über den steuerlichen<br />

Förderstatus Altersvorsorgebeiträge <strong>für</strong> zurückliegende Beitragsjahre nachzahlen<br />

zu können.<br />

Ziel der staatlichen Förderung der Vermögensbildung in <strong>Arbeit</strong>nehmerhand ist die verstärkte<br />

Beteiligung von <strong>Arbeit</strong>nehmerinnen <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>nehmern am Kapital der Unternehmen<br />

zum Abbau sozialer Gegensätze. Ein weiteres Ziel ist die Förderung von Wohneigentum.<br />

Insbesondere fördert der Staat Anlageformen, bei denen die <strong>Arbeit</strong>nehmerinnen <strong>und</strong><br />

<strong>Arbeit</strong>nehmer am Produktivkapital beteiligt werden, sowie das Bausparen.<br />

Ein Instrument zur Erreichung dieses Ziels ist die <strong>Arbeit</strong>nehmer-Sparzulage, die <strong>für</strong> die<br />

Anlage in vermögenswirksame Leistungen <strong>für</strong> das Bausparen bis zu der Einkommensgrenze<br />

von 17 900 Euro/35 800 Euro (Alleinstehende/Verheiratete) gewährt wird. Bei Anlagen<br />

im Rahmen des Beteiligungssparens beträgt die Einkommensgrenze ab dem Sparjahr<br />

2009 20 000 Euro/40 000 Euro. Die <strong>Arbeit</strong>nehmer-Sparzulage beträgt 20 % <strong>für</strong> Anlagen<br />

in Vermögensbeteiligungen bis zu einem Anlagehöchstbetrag von 400 Euro bzw. 9 %<br />

<strong>für</strong> das Bausparen <strong>und</strong> ähnliche Anlageformen bis zu einem Anlagehöchstbetrag von 470<br />

Euro. Beide Förderkörbe können nebeneinander in Anspruch genommen werden. Die<br />

Auszahlung erfolgt nach einer Haltedauer von sechs bzw. sieben Jahren.<br />

Daneben soll das Instrument der Wohnungsbauprämie in Abhängigkeit von der individuellen<br />

Sparleistung die finanzielle Gr<strong>und</strong>lage zur Schaffung von Wohneigentum spürbar stärken.<br />

Kumulierte Wohnungsbauprämien werden bei der Zuteilung der Bausparverträge<br />

bzw. bei Ablauf der Festlegungsfrist von sieben Jahren gewährt. Bei Leistungen auf Verträge,<br />

die nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen wurden, wird die Wohnungsbauprämie<br />

nur bei nachgewiesener wohnungswirtschaftlicher Verwendung gezahlt. Die Wohnungsbauprämie<br />

beträgt 8,8 % der prämienbegünstigten Aufwendungen, die auf 512 Euro/1<br />

024 Euro (Alleinstehende/Verheiratete) pro Jahr begrenzt sind. Die Einkommensgrenzen<br />

<strong>für</strong> die Inanspruchnahme der Förderung betragen 25 600 Euro/51 200 Euro (Alleinstehende/Verheiratete).<br />

Durch die Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird die Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter stärker<br />

gefördert. Die Chance, unmittelbar am Erfolg des Unternehmens teilzuhaben, kann die<br />

Leistungsbereitschaft <strong>und</strong> das Verantwortungsbewusstsein erhöhen. Dabei können verschiedene<br />

Formen zur Anwendung kommen, zum Beispiel Mitarbeiterdarlehen, Mitarbeiteraktien<br />

oder stille Beteiligungen.<br />

Der in Beteiligungen angelegte Teil der vermögenswirksamen Leistungen im Rahmen des<br />

Fünften Vermögensbildungsgesetzes liegt in den letzten Jahren konstant bei rd. 30 %<br />

gegenüber 70 % der <strong>für</strong> Bausparverträge <strong>und</strong> die Entschuldung von Wohneigentum ver-<br />

- 131 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!