Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen bei einem Irrtum über den steuerlichen<br />
Förderstatus Altersvorsorgebeiträge <strong>für</strong> zurückliegende Beitragsjahre nachzahlen<br />
zu können.<br />
Ziel der staatlichen Förderung der Vermögensbildung in <strong>Arbeit</strong>nehmerhand ist die verstärkte<br />
Beteiligung von <strong>Arbeit</strong>nehmerinnen <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>nehmern am Kapital der Unternehmen<br />
zum Abbau sozialer Gegensätze. Ein weiteres Ziel ist die Förderung von Wohneigentum.<br />
Insbesondere fördert der Staat Anlageformen, bei denen die <strong>Arbeit</strong>nehmerinnen <strong>und</strong><br />
<strong>Arbeit</strong>nehmer am Produktivkapital beteiligt werden, sowie das Bausparen.<br />
Ein Instrument zur Erreichung dieses Ziels ist die <strong>Arbeit</strong>nehmer-Sparzulage, die <strong>für</strong> die<br />
Anlage in vermögenswirksame Leistungen <strong>für</strong> das Bausparen bis zu der Einkommensgrenze<br />
von 17 900 Euro/35 800 Euro (Alleinstehende/Verheiratete) gewährt wird. Bei Anlagen<br />
im Rahmen des Beteiligungssparens beträgt die Einkommensgrenze ab dem Sparjahr<br />
2009 20 000 Euro/40 000 Euro. Die <strong>Arbeit</strong>nehmer-Sparzulage beträgt 20 % <strong>für</strong> Anlagen<br />
in Vermögensbeteiligungen bis zu einem Anlagehöchstbetrag von 400 Euro bzw. 9 %<br />
<strong>für</strong> das Bausparen <strong>und</strong> ähnliche Anlageformen bis zu einem Anlagehöchstbetrag von 470<br />
Euro. Beide Förderkörbe können nebeneinander in Anspruch genommen werden. Die<br />
Auszahlung erfolgt nach einer Haltedauer von sechs bzw. sieben Jahren.<br />
Daneben soll das Instrument der Wohnungsbauprämie in Abhängigkeit von der individuellen<br />
Sparleistung die finanzielle Gr<strong>und</strong>lage zur Schaffung von Wohneigentum spürbar stärken.<br />
Kumulierte Wohnungsbauprämien werden bei der Zuteilung der Bausparverträge<br />
bzw. bei Ablauf der Festlegungsfrist von sieben Jahren gewährt. Bei Leistungen auf Verträge,<br />
die nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen wurden, wird die Wohnungsbauprämie<br />
nur bei nachgewiesener wohnungswirtschaftlicher Verwendung gezahlt. Die Wohnungsbauprämie<br />
beträgt 8,8 % der prämienbegünstigten Aufwendungen, die auf 512 Euro/1<br />
024 Euro (Alleinstehende/Verheiratete) pro Jahr begrenzt sind. Die Einkommensgrenzen<br />
<strong>für</strong> die Inanspruchnahme der Förderung betragen 25 600 Euro/51 200 Euro (Alleinstehende/Verheiratete).<br />
Durch die Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird die Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter stärker<br />
gefördert. Die Chance, unmittelbar am Erfolg des Unternehmens teilzuhaben, kann die<br />
Leistungsbereitschaft <strong>und</strong> das Verantwortungsbewusstsein erhöhen. Dabei können verschiedene<br />
Formen zur Anwendung kommen, zum Beispiel Mitarbeiterdarlehen, Mitarbeiteraktien<br />
oder stille Beteiligungen.<br />
Der in Beteiligungen angelegte Teil der vermögenswirksamen Leistungen im Rahmen des<br />
Fünften Vermögensbildungsgesetzes liegt in den letzten Jahren konstant bei rd. 30 %<br />
gegenüber 70 % der <strong>für</strong> Bausparverträge <strong>und</strong> die Entschuldung von Wohneigentum ver-<br />
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