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Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Zu den steuerlichen Maßnahmen des Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums<br />

(Wachstumsbeschleunigungsgesetz) mit einem Gesamtvolumen von jährlich<br />

rd. 8,5 Mrd. Euro gehört auch die Stärkung der Familien. Mit einem Volumen von jährlich<br />

rd. 4,6 Mrd. Euro wurden die steuerlichen Rahmenbedingungen <strong>für</strong> eine weitere Verbesserung<br />

der Vereinbarkeit von Familie, Beruf <strong>und</strong> Pflege weiterentwickelt. Eine besonders<br />

starke Berücksichtigung erfolgte bei den Aufwendungen der Familien <strong>für</strong> die Betreuung<br />

<strong>und</strong> Erziehung oder Ausbildung der Kinder:<br />

Die Freibeträge <strong>für</strong> Kinder wurden <strong>für</strong> jedes Kind von insgesamt 6 024 Euro auf 7 008<br />

Euro ab dem Veranlagungszeitraum 2010 angehoben.<br />

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Zugleich wurde das Kindergeld ab dem 1. Januar 2010 <strong>für</strong> jedes zu berücksichtigende<br />

Kind um monatlich 20 Euro erhöht.<br />

Bei der Erbschaftsteuer <strong>und</strong> Schenkungsteuer wurde insbesondere <strong>für</strong> Geschwister<br />

<strong>und</strong> Geschwisterkinder die Steuerbelastung verringert durch eine Absenkung des<br />

Steuertarifs zum 1. Januar 2010. Zudem wurden auch die Bedingungen <strong>für</strong> die Unternehmensnachfolge<br />

rückwirkend zum 1. Januar 2009 erleichtert.<br />

Zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums wird mit dem Gesetz zum Abbau der<br />

kalten Progression der Gr<strong>und</strong>freibetrag in zwei Stufen erhöht: Für das Jahr <strong>2013</strong> auf<br />

8 130 Euro <strong>und</strong> <strong>für</strong> das Jahr 2014 auf 8 354 Euro.<br />

Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung gibt es gute steuerliche Rahmenbedingungen;<br />

viele <strong>Arbeit</strong>nehmerinnen <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>nehmer bauen heute – insbesondere über steuer<strong>und</strong><br />

beitragsfreie Einzahlung in Pensionsfonds, Pensionskassen <strong>und</strong> Direktversicherungen<br />

– eine zusätzliche Altersversorgung auf. Durch eine Reihe von Maßnahmen ist die<br />

Förderung der privaten Altersvorsorge weiter verbessert worden:<br />

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Verzicht auf Rückforderung der steuerlichen Riester-Förderung bei Wegzug des Zulagenberechtigten<br />

ins EU-/EWR-Ausland,<br />

Gewährung der Riester-Förderung auch <strong>für</strong> die Bildung von im EU-/EWR-Ausland<br />

gelegenen selbstgenutzten Wohneigentum,<br />

Einbeziehung der im Ausland lebenden <strong>Arbeit</strong>nehmerinnen <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>nehmer, die<br />

einem von der Renten-, Versorgungsreform 2001 betroffenen inländischen Alterssicherungssystem<br />

aktiv angehören, in den Kreis der unmittelbar Riester-<br />

Förderberechtigten,<br />

Einführung eines Mindestbeitrags in Höhe von 60 Euro pro Jahr <strong>für</strong> das Bestehen einer<br />

mittelbaren Zulagenberechtigung,<br />

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