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Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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<strong>für</strong> die Kommunen in ihrer Funktion als Träger der Sozialhilfe. Deshalb baut der B<strong>und</strong><br />

seine bisherige Beteiligung an den Nettoausgaben in der Gr<strong>und</strong>sicherung im Alter <strong>und</strong> bei<br />

Erwerbsminderung in drei jährlichen Schritten zu einer vollen Ausgabenerstattung aus.<br />

11.4.3 Das Wichtigste in Kürze<br />

Die Sozialhilfe ist das unterste Sicherungssystem, das vor Armut <strong>und</strong> sozialer Ausgrenzung<br />

schützt <strong>und</strong> ein differenziertes Angebot an Hilfeleistungen zur Überwindung von materiellen<br />

<strong>und</strong> sonstigen Notlagen zur Verfügung stellt.<br />

Für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist in der Sozialhilfe vor allem die<br />

Gr<strong>und</strong>sicherung im Alter <strong>und</strong> bei Erwerbsminderung von Bedeutung. Personen, deren<br />

verfügbare eigene Mittel nicht <strong>für</strong> ein existenzsicherndes Einkommen ausreichen, sind<br />

leistungsberechtigt, sofern sie volljährig <strong>und</strong> aus ges<strong>und</strong>heitlichen Gründen nicht erwerbsfähig<br />

sind, oder wenn sie ein der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

entsprechendes Lebensalter erreicht oder überschritten haben.<br />

Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen <strong>und</strong> zur Änderung des Zweiten <strong>und</strong><br />

Zwölften Buch Sozialgesetzbuch wurden die Regelbedarfe als pauschalierte <strong>und</strong> monatlich<br />

gezahlte Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts nach den Vorgaben des<br />

Urteils des B<strong>und</strong>esverfassungsgericht vom 9. Februar 2010 neu ermittelt. Die Regelbedarfe<br />

gelten <strong>für</strong> die Gr<strong>und</strong>sicherung <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong>suchende nach dem SGB II, die Hilfe zum<br />

Lebensunterhalt sowie die Gr<strong>und</strong>sicherung im Alter <strong>und</strong> bei Erwerbsminderung nach dem<br />

SGB XII. Angesichts der finanziellen Lage vieler Kommunen haben sich B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Länder<br />

darauf verständigt, dass der B<strong>und</strong> seine bisherige Beteiligung an den Nettoausgaben in<br />

der Gr<strong>und</strong>sicherung im Alter <strong>und</strong> bei Erwerbsminderung in drei jährlichen Schritten zu<br />

einer vollen Ausgabenerstattung ausbaut. Entsprechend dieser Vereinbarung erhöhte sich<br />

der B<strong>und</strong>esanteil im Jahr 2012 von 16 auf 45 %, im Jahr <strong>2013</strong> auf 75 % <strong>und</strong> ab dem Jahr<br />

2014 auf 100 % der Nettoausgaben. Die Erstattung der Nettoausgaben durch den B<strong>und</strong><br />

wurde zudem ab <strong>2013</strong> von Vorvorjahresausgaben auf laufende Ausgaben des Kalenderjahres<br />

umgestellt. Der B<strong>und</strong> stellt damit den Ländern zeitnahe zusätzliche Finanzmittel zur<br />

Verfügung, die diese <strong>für</strong> eine Entlastung der Kommunen verwenden können.<br />

Da allein schon wegen der demografisch bedingten Zunahme der Zahl älterer Menschen<br />

längerfristig mit einem weiteren Anstieg der Gr<strong>und</strong>sicherungsausgaben zu rechnen ist,<br />

wirkt die volle B<strong>und</strong>eserstattung nachhaltig. Allein <strong>für</strong> den Zeitraum <strong>2013</strong> bis 2016 stellt<br />

der B<strong>und</strong> hier<strong>für</strong> zusätzlich voraussichtlich eine Größenordnung von rd. 18 Mrd. Euro zur<br />

Verfügung.<br />

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