Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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11.2 Landwirtschaftliche Sozialpolitik<br />
11.2.1 Ziele <strong>und</strong> Aufgaben<br />
Die landwirtschaftliche Sozialpolitik ist das finanziell bedeutsamste Instrument der nationalen<br />
Agrarpolitik <strong>und</strong> dient der Absicherung der bäuerlichen Familien im Alter, bei Unfall,<br />
Krankheit, Pflegebedürftigkeit <strong>und</strong> im Todesfall. Ferner trägt sie dazu bei, soziale Härten<br />
als Folge des Strukturwandels in der Landwirtschaft zu vermeiden.<br />
Der Strukturwandel in der Landwirtschaft ist durch eine deutliche Abnahme der Zahl der<br />
Beitragszahlerinnen <strong>und</strong> Beitragszahler bei einer gleichzeitig sehr viel langsamer sinkenden<br />
Zahl von Leistungsempfängerinnen <strong>und</strong> -empfängern gekennzeichnet. Um die Beitragszahlerinnen<br />
<strong>und</strong> Beitragszahler in diesem System nicht zu überfordern, bedarf die<br />
landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV) der solidarischen Mitfinanzierung durch die<br />
gesamte Gesellschaft. Im Jahr 2012 stellte der B<strong>und</strong> da<strong>für</strong> rd. 3,69 Mrd. Euro bereit.<br />
Für <strong>2013</strong> sind finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt rd. 3,66 Mrd. Euro vorgesehen. Die<br />
größten Ausgabeblöcke sind dabei die Zuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte sowie<br />
zur landwirtschaftlichen Kranken- <strong>und</strong> Unfallversicherung.<br />
Alterssicherung der Landwirte (AdL)<br />
Mit der AdL verfügen Landwirte über ein eigenständiges System der Altersversorgung,<br />
das eine den besonderen Bedürfnissen der Landwirte angepasste Absicherung darstellt,<br />
aber zugleich neben der sozialpolitischen Komponente auch die notwendigen agrarstrukturellen<br />
Zielsetzungen berücksichtigt. Versichert sind neben den landwirtschaftlichen Unternehmern<br />
<strong>und</strong> deren Ehegatten auch mitarbeitende Familienangehörige. Hinsichtlich der<br />
Ausgestaltung des Leistungskatalogs <strong>und</strong> der Anspruchsvoraussetzungen lehnt sich die<br />
AdL an die Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung an.<br />
Im Wege der Defizitdeckung trägt der B<strong>und</strong> den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen<br />
<strong>und</strong> den Ausgaben der AdL <strong>und</strong> stellt damit die dauernde Leistungsfähigkeit dieses<br />
Sondersystems sicher. Dabei werden über 70 % der Ausgaben in der AdL aus B<strong>und</strong>esmitteln<br />
finanziert.<br />
Landwirtschaftliche Krankenversicherung (LKV)<br />
Die LKV als Zweig innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dient der sozialen<br />
Absicherung selbständiger Landwirtinnen <strong>und</strong> Landwirte <strong>und</strong> ihrer Familien im<br />
Krankheitsfall. Der Leistungskatalog der landwirtschaftlichen Krankenkasse unterscheidet<br />
sich gr<strong>und</strong>sätzlich nicht von dem der übrigen gesetzlichen Krankenkassen. Unterschiede<br />
zur allgemeinen GKV ergeben sich insbesondere durch die Ausgestaltung des Beitragsrechts<br />
<strong>für</strong> landwirtschaftliche Unternehmer. Darüber hinaus wird bei Krankheit oder Teil-<br />
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