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Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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11.2 Landwirtschaftliche Sozialpolitik<br />

11.2.1 Ziele <strong>und</strong> Aufgaben<br />

Die landwirtschaftliche Sozialpolitik ist das finanziell bedeutsamste Instrument der nationalen<br />

Agrarpolitik <strong>und</strong> dient der Absicherung der bäuerlichen Familien im Alter, bei Unfall,<br />

Krankheit, Pflegebedürftigkeit <strong>und</strong> im Todesfall. Ferner trägt sie dazu bei, soziale Härten<br />

als Folge des Strukturwandels in der Landwirtschaft zu vermeiden.<br />

Der Strukturwandel in der Landwirtschaft ist durch eine deutliche Abnahme der Zahl der<br />

Beitragszahlerinnen <strong>und</strong> Beitragszahler bei einer gleichzeitig sehr viel langsamer sinkenden<br />

Zahl von Leistungsempfängerinnen <strong>und</strong> -empfängern gekennzeichnet. Um die Beitragszahlerinnen<br />

<strong>und</strong> Beitragszahler in diesem System nicht zu überfordern, bedarf die<br />

landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV) der solidarischen Mitfinanzierung durch die<br />

gesamte Gesellschaft. Im Jahr 2012 stellte der B<strong>und</strong> da<strong>für</strong> rd. 3,69 Mrd. Euro bereit.<br />

Für <strong>2013</strong> sind finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt rd. 3,66 Mrd. Euro vorgesehen. Die<br />

größten Ausgabeblöcke sind dabei die Zuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte sowie<br />

zur landwirtschaftlichen Kranken- <strong>und</strong> Unfallversicherung.<br />

Alterssicherung der Landwirte (AdL)<br />

Mit der AdL verfügen Landwirte über ein eigenständiges System der Altersversorgung,<br />

das eine den besonderen Bedürfnissen der Landwirte angepasste Absicherung darstellt,<br />

aber zugleich neben der sozialpolitischen Komponente auch die notwendigen agrarstrukturellen<br />

Zielsetzungen berücksichtigt. Versichert sind neben den landwirtschaftlichen Unternehmern<br />

<strong>und</strong> deren Ehegatten auch mitarbeitende Familienangehörige. Hinsichtlich der<br />

Ausgestaltung des Leistungskatalogs <strong>und</strong> der Anspruchsvoraussetzungen lehnt sich die<br />

AdL an die Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung an.<br />

Im Wege der Defizitdeckung trägt der B<strong>und</strong> den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen<br />

<strong>und</strong> den Ausgaben der AdL <strong>und</strong> stellt damit die dauernde Leistungsfähigkeit dieses<br />

Sondersystems sicher. Dabei werden über 70 % der Ausgaben in der AdL aus B<strong>und</strong>esmitteln<br />

finanziert.<br />

Landwirtschaftliche Krankenversicherung (LKV)<br />

Die LKV als Zweig innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dient der sozialen<br />

Absicherung selbständiger Landwirtinnen <strong>und</strong> Landwirte <strong>und</strong> ihrer Familien im<br />

Krankheitsfall. Der Leistungskatalog der landwirtschaftlichen Krankenkasse unterscheidet<br />

sich gr<strong>und</strong>sätzlich nicht von dem der übrigen gesetzlichen Krankenkassen. Unterschiede<br />

zur allgemeinen GKV ergeben sich insbesondere durch die Ausgestaltung des Beitragsrechts<br />

<strong>für</strong> landwirtschaftliche Unternehmer. Darüber hinaus wird bei Krankheit oder Teil-<br />

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