Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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11.1.2 Ausgangslage<br />
In Deutschland stehen 61,9 Mio. Menschen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung<br />
(ohne Schülerunfallversicherung). Den Hauptteil machen hierbei nach wie vor<br />
die Beschäftigten aus. Allerdings hat die B<strong>und</strong>esregierung in den letzten Jahren immer<br />
mehr Personen, die im öffentlichen Interesse tätig werden, in den Versicherungsschutz<br />
einbezogen. Hierzu zählen unter anderem ehrenamtlich Tätige in bestimmten Bereichen,<br />
Teilnehmerinnen <strong>und</strong> Teilnehmer an diversen Freiwilligendiensten sowie Lebendorganspender.<br />
Die Versicherten erhalten bei einem <strong>Arbeit</strong>sunfall oder einer Berufskrankheit<br />
umfangreiche Leistungen. Diese reichen von der Heilbehandlung einschließlich Leistungen<br />
der medizinischen Rehabilitation über Leistungen zur Teilhabe am <strong>Arbeit</strong>sleben <strong>und</strong><br />
am Leben in der Gemeinschaft sowie Leistungen bei Pflegebedürftigkeit bis hin zu Geldleistungen<br />
in Form von Verletztengeld, Übergangsgeld <strong>und</strong> Rentenzahlungen.<br />
11.1.3 Das Wichtigste in Kürze<br />
Die B<strong>und</strong>esregierung hat im Rahmen ihrer Politik zur Förderung des bürgerschaftlichen<br />
Engagements den Versicherungsschutz im Bereich der Freiwilligendienste ausgeweitet:<br />
Seit 1. Januar 2009 sind sowohl Teilnehmerinnen <strong>und</strong> Teilnehmer am Freiwilligendienst<br />
aller Generationen sowie am Freiwilligendienst „weltwärts“ gesetzlich unfallversichert.<br />
Versicherungsschutz besteht seit 3. Mai 2011 <strong>für</strong> Personen, die einen internationalen Jugendfreiwilligendienst<br />
oder einen B<strong>und</strong>esfreiwilligendienst leisten.<br />
Der Versicherungsschutz ist auch in anderen Bereichen verbessert worden: z.B. Abschluss<br />
der versicherungsrechtlichen Gleichstellung von Lebenspartnern. Seit 1. August<br />
2012 werden bei Lebendorganspendern alle Ges<strong>und</strong>heitsschäden im Zusammenhang mit<br />
der Spende durch die Unfallversicherung entschädigt; dies gilt auch <strong>für</strong> Schäden, die zwischen<br />
1997 <strong>und</strong> 2008 eingetreten sind.<br />
Die Renten <strong>und</strong> Pflegegelder der Unfallversicherung wurden in der 17. Legislaturperiode<br />
wie folgt erhöht: 2010 erfolgte keine Anpassung, zum 1. Juli 2011 in den alten <strong>und</strong> neuen<br />
Ländern um 0,99 %, zum 1. Juli 2012 in den alten Ländern um 2,18 % <strong>und</strong> in den neuen<br />
Ländern um 2,26 % <strong>und</strong> zum 1. Juli <strong>2013</strong> in den alten Ländern um 0,25 % <strong>und</strong> in den<br />
neuen Ländern um 3,29 %.<br />
Durch die Übertragung der Betriebsprüfung von der Unfallversicherung auf die Rentenversicherung<br />
wurde der Verwaltungsaufwand verringert <strong>und</strong> Bürokratie abgebaut. Die<br />
<strong>Arbeit</strong>geberentgeltmeldungen zur Unfallversicherung werden in das allgemeine Meldeverfahren<br />
integriert.<br />
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