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Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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11.1.2 Ausgangslage<br />

In Deutschland stehen 61,9 Mio. Menschen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung<br />

(ohne Schülerunfallversicherung). Den Hauptteil machen hierbei nach wie vor<br />

die Beschäftigten aus. Allerdings hat die B<strong>und</strong>esregierung in den letzten Jahren immer<br />

mehr Personen, die im öffentlichen Interesse tätig werden, in den Versicherungsschutz<br />

einbezogen. Hierzu zählen unter anderem ehrenamtlich Tätige in bestimmten Bereichen,<br />

Teilnehmerinnen <strong>und</strong> Teilnehmer an diversen Freiwilligendiensten sowie Lebendorganspender.<br />

Die Versicherten erhalten bei einem <strong>Arbeit</strong>sunfall oder einer Berufskrankheit<br />

umfangreiche Leistungen. Diese reichen von der Heilbehandlung einschließlich Leistungen<br />

der medizinischen Rehabilitation über Leistungen zur Teilhabe am <strong>Arbeit</strong>sleben <strong>und</strong><br />

am Leben in der Gemeinschaft sowie Leistungen bei Pflegebedürftigkeit bis hin zu Geldleistungen<br />

in Form von Verletztengeld, Übergangsgeld <strong>und</strong> Rentenzahlungen.<br />

11.1.3 Das Wichtigste in Kürze<br />

Die B<strong>und</strong>esregierung hat im Rahmen ihrer Politik zur Förderung des bürgerschaftlichen<br />

Engagements den Versicherungsschutz im Bereich der Freiwilligendienste ausgeweitet:<br />

Seit 1. Januar 2009 sind sowohl Teilnehmerinnen <strong>und</strong> Teilnehmer am Freiwilligendienst<br />

aller Generationen sowie am Freiwilligendienst „weltwärts“ gesetzlich unfallversichert.<br />

Versicherungsschutz besteht seit 3. Mai 2011 <strong>für</strong> Personen, die einen internationalen Jugendfreiwilligendienst<br />

oder einen B<strong>und</strong>esfreiwilligendienst leisten.<br />

Der Versicherungsschutz ist auch in anderen Bereichen verbessert worden: z.B. Abschluss<br />

der versicherungsrechtlichen Gleichstellung von Lebenspartnern. Seit 1. August<br />

2012 werden bei Lebendorganspendern alle Ges<strong>und</strong>heitsschäden im Zusammenhang mit<br />

der Spende durch die Unfallversicherung entschädigt; dies gilt auch <strong>für</strong> Schäden, die zwischen<br />

1997 <strong>und</strong> 2008 eingetreten sind.<br />

Die Renten <strong>und</strong> Pflegegelder der Unfallversicherung wurden in der 17. Legislaturperiode<br />

wie folgt erhöht: 2010 erfolgte keine Anpassung, zum 1. Juli 2011 in den alten <strong>und</strong> neuen<br />

Ländern um 0,99 %, zum 1. Juli 2012 in den alten Ländern um 2,18 % <strong>und</strong> in den neuen<br />

Ländern um 2,26 % <strong>und</strong> zum 1. Juli <strong>2013</strong> in den alten Ländern um 0,25 % <strong>und</strong> in den<br />

neuen Ländern um 3,29 %.<br />

Durch die Übertragung der Betriebsprüfung von der Unfallversicherung auf die Rentenversicherung<br />

wurde der Verwaltungsaufwand verringert <strong>und</strong> Bürokratie abgebaut. Die<br />

<strong>Arbeit</strong>geberentgeltmeldungen zur Unfallversicherung werden in das allgemeine Meldeverfahren<br />

integriert.<br />

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