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Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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11. Weitere Bereiche der sozialen Sicherung<br />

11.1 Gesetzliche Unfallversicherung<br />

11.1.1 Ziele <strong>und</strong> Aufgaben<br />

Das bewährte System der gesetzlichen Unfallversicherung bietet einen umfassenden<br />

Schutz bei <strong>Arbeit</strong>sunfällen <strong>und</strong> Berufskrankheiten. Dabei rückt neben der „klassischen“<br />

Unfallversicherung <strong>für</strong> Beschäftigte immer mehr die soziale Absicherung von Personen in<br />

den Vordergr<strong>und</strong>, die im öffentlichen Interesse tätig werden.<br />

Die B<strong>und</strong>esregierung ist sich der zunehmenden Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements<br />

bewusst <strong>und</strong> hat daher in der 17. Legislaturperiode insbesondere bei den Freiwilligendiensten<br />

den Unfallversicherungsschutz ausgeweitet.<br />

Spender von Organen oder Organteilen, wie etwa der Niere oder der Leber, sind künftig<br />

ebenfalls besser geschützt. Mit dem Transplantationsänderungsgesetz sind <strong>für</strong> Lebendorganspender<br />

wichtige Änderungen vorgenommen worden.<br />

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung – Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz<br />

(UVMG) - vom 30. Oktober 2008 waren die Selbstverwaltungen<br />

der gewerblichen Berufsgenossenschaften beauftragt worden, die Zahl der gewerblichen<br />

Berufsgenossenschaften durch Fusionen von 23 Trägern auf neun zu reduzieren,<br />

um größere Risikogemeinschaften <strong>und</strong> nachhaltig leistungsfähige Träger zu schaffen.<br />

Diese Zielvorgabe wurde von der Selbstverwaltung zum 1. Januar 2011 umgesetzt.<br />

Der Prozess der Straffung <strong>und</strong> Modernisierung der Organisationsstruktur der gesetzlichen<br />

Unfallversicherung wird fortgeführt. Im Bereich der b<strong>und</strong>esunmittelbaren Unfallkassen<br />

(Unfallkasse des B<strong>und</strong>es, Eisenbahn-Unfallkasse, Unfallkasse Post <strong>und</strong> Telekom) setzt<br />

das UVMG die Zielvorgabe, die Trägerzahl von drei auf eine Unfallkasse zu reduzieren.<br />

Die Selbstverwaltungen der Unfallkassen sind dem gesetzlichen Auftrag nachgekommen<br />

<strong>und</strong> haben die Rahmenbedingungen <strong>für</strong> eine Reduzierung der Trägerzahl dargelegt. Auf<br />

dieser Gr<strong>und</strong>lage hat die B<strong>und</strong>esregierung einen Entwurf <strong>für</strong> das notwendige Organisationsgesetz<br />

vorgelegt <strong>und</strong> in das parlamentarische Verfahren eingebracht.<br />

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des SGB VII wurde die Regelung zur Abgrenzung<br />

der Zuständigkeit von gewerblichen Berufsgenossenschaften <strong>und</strong> Unfallversicherungsträgern<br />

der öffentlichen Hand <strong>für</strong> öffentliche Unternehmen durch eine rechtssichere <strong>und</strong><br />

dauerhafte Nachfolgeregelung ersetzt. Gr<strong>und</strong>lage der Neuregelung ist ein Vorschlag der<br />

Selbstverwaltung.<br />

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