Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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11. Weitere Bereiche der sozialen Sicherung<br />
11.1 Gesetzliche Unfallversicherung<br />
11.1.1 Ziele <strong>und</strong> Aufgaben<br />
Das bewährte System der gesetzlichen Unfallversicherung bietet einen umfassenden<br />
Schutz bei <strong>Arbeit</strong>sunfällen <strong>und</strong> Berufskrankheiten. Dabei rückt neben der „klassischen“<br />
Unfallversicherung <strong>für</strong> Beschäftigte immer mehr die soziale Absicherung von Personen in<br />
den Vordergr<strong>und</strong>, die im öffentlichen Interesse tätig werden.<br />
Die B<strong>und</strong>esregierung ist sich der zunehmenden Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements<br />
bewusst <strong>und</strong> hat daher in der 17. Legislaturperiode insbesondere bei den Freiwilligendiensten<br />
den Unfallversicherungsschutz ausgeweitet.<br />
Spender von Organen oder Organteilen, wie etwa der Niere oder der Leber, sind künftig<br />
ebenfalls besser geschützt. Mit dem Transplantationsänderungsgesetz sind <strong>für</strong> Lebendorganspender<br />
wichtige Änderungen vorgenommen worden.<br />
Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung – Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz<br />
(UVMG) - vom 30. Oktober 2008 waren die Selbstverwaltungen<br />
der gewerblichen Berufsgenossenschaften beauftragt worden, die Zahl der gewerblichen<br />
Berufsgenossenschaften durch Fusionen von 23 Trägern auf neun zu reduzieren,<br />
um größere Risikogemeinschaften <strong>und</strong> nachhaltig leistungsfähige Träger zu schaffen.<br />
Diese Zielvorgabe wurde von der Selbstverwaltung zum 1. Januar 2011 umgesetzt.<br />
Der Prozess der Straffung <strong>und</strong> Modernisierung der Organisationsstruktur der gesetzlichen<br />
Unfallversicherung wird fortgeführt. Im Bereich der b<strong>und</strong>esunmittelbaren Unfallkassen<br />
(Unfallkasse des B<strong>und</strong>es, Eisenbahn-Unfallkasse, Unfallkasse Post <strong>und</strong> Telekom) setzt<br />
das UVMG die Zielvorgabe, die Trägerzahl von drei auf eine Unfallkasse zu reduzieren.<br />
Die Selbstverwaltungen der Unfallkassen sind dem gesetzlichen Auftrag nachgekommen<br />
<strong>und</strong> haben die Rahmenbedingungen <strong>für</strong> eine Reduzierung der Trägerzahl dargelegt. Auf<br />
dieser Gr<strong>und</strong>lage hat die B<strong>und</strong>esregierung einen Entwurf <strong>für</strong> das notwendige Organisationsgesetz<br />
vorgelegt <strong>und</strong> in das parlamentarische Verfahren eingebracht.<br />
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des SGB VII wurde die Regelung zur Abgrenzung<br />
der Zuständigkeit von gewerblichen Berufsgenossenschaften <strong>und</strong> Unfallversicherungsträgern<br />
der öffentlichen Hand <strong>für</strong> öffentliche Unternehmen durch eine rechtssichere <strong>und</strong><br />
dauerhafte Nachfolgeregelung ersetzt. Gr<strong>und</strong>lage der Neuregelung ist ein Vorschlag der<br />
Selbstverwaltung.<br />
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