25.01.2014 Aufrufe

Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 100 -<br />

Rentenversicherung 26,0 % <strong>und</strong> im Jahr <strong>2013</strong> in der allgemeinen Rentenversicherung<br />

18,9 % <strong>und</strong> in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,1 %.<br />

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz vom 9. Dezember 2010 ist die Versicherungs- <strong>und</strong> Beitragspflicht<br />

in der GRV <strong>für</strong> Zeiten des Bezuges von <strong>Arbeit</strong>slosengeld II entfallen. Zeiten<br />

des Bezuges von <strong>Arbeit</strong>slosengeld II gehen seit dem 1. Januar 2011 als unbewertete Anrechnungszeiten<br />

in die Rentenberechnung ein.<br />

Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des SGB IV <strong>und</strong> anderer Gesetze vom 22. Dezember<br />

2011 ist eine fünfjährige Übergangsregelung <strong>für</strong> die Berücksichtigung von Aufwandsentschädigungen<br />

als Hinzuverdienst bei Renten geschaffen worden. Aus Vertrauensschutzgründen<br />

gelten steuerfreie Aufwandsentschädigungen beim Zusammentreffen mit<br />

Renten der GRV weiterhin nicht als Hinzuverdienst. Begünstigt sind sowohl kommunale<br />

Ehrenbeamte als auch Versichertenälteste oder Vertrauenspersonen der Sozialversicherungsträger.<br />

Mit dem Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom<br />

5. Dezember 2012 wurde ab 1. Januar <strong>2013</strong> die Entgeltgrenze <strong>für</strong> geringfügig entlohnte<br />

Beschäftigungen von 400 auf 450 Euro angehoben (der Gleitzonenbereich von 400,01 bis<br />

800 Euro auf 450,01 bis 850 Euro). Gleichzeitig wurde die soziale Absicherung geringfügig<br />

entlohnt Beschäftigter verbessert, weil die Versicherungspflicht <strong>für</strong> sie in der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung nun die Regel ist. Sie können auf Antrag von der Versicherungspflicht<br />

befreit werden, so wie sie bis zum Jahr 2012 auf Antrag die volle Versicherungspflicht<br />

wählen konnten (Wechsel von Opt-in zum Opt-out).<br />

10.4 Tabellarische Übersicht<br />

Name der Maßnahme Beschreibung/Quelle Erwartete Wirkung/<br />

Zielsetzung<br />

Status/Zeitplan<br />

Rentenwertbestimmungsverordnung<br />

2010<br />

Nullanpassung der Renten;<br />

Keine Rentenerhöhung<br />

Inkrafttreten:<br />

1.7.2010<br />

Verordnung vom<br />

22.6.2010 (BGBl. I<br />

S. 816)<br />

Drittes Gesetz zur Änderung<br />

des SGB IV <strong>und</strong><br />

anderer Gesetze<br />

Ausweitung der Möglichkeit<br />

zur freiwilligen Versicherung<br />

in der GRV auf<br />

alle versicherungsfreien<br />

bzw. von der Rentenversicherungspflicht<br />

befreiten<br />

Personen;<br />

Umsetzung einer Forderung<br />

des Petitionsausschusses<br />

zur freiwilligen<br />

Versicherung;<br />

Inkrafttreten:<br />

11.8.2010<br />

Streichung der Beitragserstattung<br />

<strong>für</strong> versicherungsfreie<br />

Soldaten<br />

auf Zeit oder Beamte auf<br />

Vermeidung von Lücken<br />

in der Versicherungsbiografie<br />

- 101 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!