Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 100 -<br />
Rentenversicherung 26,0 % <strong>und</strong> im Jahr <strong>2013</strong> in der allgemeinen Rentenversicherung<br />
18,9 % <strong>und</strong> in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,1 %.<br />
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz vom 9. Dezember 2010 ist die Versicherungs- <strong>und</strong> Beitragspflicht<br />
in der GRV <strong>für</strong> Zeiten des Bezuges von <strong>Arbeit</strong>slosengeld II entfallen. Zeiten<br />
des Bezuges von <strong>Arbeit</strong>slosengeld II gehen seit dem 1. Januar 2011 als unbewertete Anrechnungszeiten<br />
in die Rentenberechnung ein.<br />
Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des SGB IV <strong>und</strong> anderer Gesetze vom 22. Dezember<br />
2011 ist eine fünfjährige Übergangsregelung <strong>für</strong> die Berücksichtigung von Aufwandsentschädigungen<br />
als Hinzuverdienst bei Renten geschaffen worden. Aus Vertrauensschutzgründen<br />
gelten steuerfreie Aufwandsentschädigungen beim Zusammentreffen mit<br />
Renten der GRV weiterhin nicht als Hinzuverdienst. Begünstigt sind sowohl kommunale<br />
Ehrenbeamte als auch Versichertenälteste oder Vertrauenspersonen der Sozialversicherungsträger.<br />
Mit dem Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom<br />
5. Dezember 2012 wurde ab 1. Januar <strong>2013</strong> die Entgeltgrenze <strong>für</strong> geringfügig entlohnte<br />
Beschäftigungen von 400 auf 450 Euro angehoben (der Gleitzonenbereich von 400,01 bis<br />
800 Euro auf 450,01 bis 850 Euro). Gleichzeitig wurde die soziale Absicherung geringfügig<br />
entlohnt Beschäftigter verbessert, weil die Versicherungspflicht <strong>für</strong> sie in der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung nun die Regel ist. Sie können auf Antrag von der Versicherungspflicht<br />
befreit werden, so wie sie bis zum Jahr 2012 auf Antrag die volle Versicherungspflicht<br />
wählen konnten (Wechsel von Opt-in zum Opt-out).<br />
10.4 Tabellarische Übersicht<br />
Name der Maßnahme Beschreibung/Quelle Erwartete Wirkung/<br />
Zielsetzung<br />
Status/Zeitplan<br />
Rentenwertbestimmungsverordnung<br />
2010<br />
Nullanpassung der Renten;<br />
Keine Rentenerhöhung<br />
Inkrafttreten:<br />
1.7.2010<br />
Verordnung vom<br />
22.6.2010 (BGBl. I<br />
S. 816)<br />
Drittes Gesetz zur Änderung<br />
des SGB IV <strong>und</strong><br />
anderer Gesetze<br />
Ausweitung der Möglichkeit<br />
zur freiwilligen Versicherung<br />
in der GRV auf<br />
alle versicherungsfreien<br />
bzw. von der Rentenversicherungspflicht<br />
befreiten<br />
Personen;<br />
Umsetzung einer Forderung<br />
des Petitionsausschusses<br />
zur freiwilligen<br />
Versicherung;<br />
Inkrafttreten:<br />
11.8.2010<br />
Streichung der Beitragserstattung<br />
<strong>für</strong> versicherungsfreie<br />
Soldaten<br />
auf Zeit oder Beamte auf<br />
Vermeidung von Lücken<br />
in der Versicherungsbiografie<br />
- 101 -