Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Leben lang beschäftigt waren <strong>und</strong> mindestens 40 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung<br />
eingezahlt sowie privat vorgesorgt haben, sollen im Alter ein Einkommen oberhalb<br />
der Gr<strong>und</strong>sicherung erhalten. Deshalb soll eine steuerfinanzierte Lebensleistungsrente<br />
auf den Weg gebracht werden.<br />
10.2 Ausgangslage<br />
Das System der Alterssicherung in Deutschland betrifft Millionen von Menschen. Es versorgt<br />
die Älteren im Ruhestand <strong>und</strong> ist die Basis <strong>für</strong> die heutigen Erwerbstätigen, <strong>für</strong> ein<br />
auskömmliches Einkommen im Alter vorzusorgen. Die GRV ist das Alterssicherungssystem<br />
mit der größten Bedeutung. In der GRV sind rd. 52,4 Mio. Menschen aktiv <strong>und</strong> passiv<br />
versichert, 20,6 Mio. Menschen beziehen Renten, darunter 17,3 Mio. Rentnerinnen <strong>und</strong><br />
Rentner im Alter von 65 Jahren <strong>und</strong> darüber.<br />
Im Bereich der zusätzlichen Altersvorsorge hat es in den vergangenen Jahren wesentliche<br />
Verbesserungen gegeben.<br />
Insgesamt ist die heutige Rentnergeneration nur zu einem sehr geringen Anteil auf<br />
Gr<strong>und</strong>sicherung im Alter angewiesen. Nur rd. 2,6 % der 65-Jährigen <strong>und</strong> Älteren sind auf<br />
Leistungen der Gr<strong>und</strong>sicherung im Alter angewiesen. Weitere 3,2 % der Rentnerhaushalte<br />
beziehen Wohngeld. Aber es gibt Entwicklungen, die <strong>für</strong> künftige Generationen ein höheres<br />
Risiko <strong>für</strong> Altersarmut bedeuten können. Geringverdiener, die jahrzehntelang in das<br />
Rentensystem eingezahlt haben, könnten am Ende ihres Erwerbslebens nur ein niedriges<br />
Einkommen aus der Rente haben. Deshalb ist es entscheidend, dass die Menschen in<br />
Deutschland bereits heute zusätzlich <strong>für</strong> das Alter vorsorgen.<br />
Positiv ist die Entwicklung der Renten über die jährliche Rentenanpassung. In den Jahren<br />
2010 bis <strong>2013</strong> konnten die Renten drei mal erhöht werden, zum 1. Juli 2011 b<strong>und</strong>eseinheitlich<br />
um 0,99 %, zum 1. Juli 2012 um 2,18 % bzw. 2,26 % in West- <strong>und</strong> Ostdeutschland<br />
<strong>und</strong> zum 1. Juli <strong>2013</strong> um 0,25 % bzw. 3,29 % in West- <strong>und</strong> Ostdeutschland. Zum 1. Juli<br />
2010 hätte sich bei Anwendung der Rentenanpassungsformel rechnerisch eine Rentenminderung<br />
um 2,10 % bzw. 0,54 % in West- <strong>und</strong> Ostdeutschland ergeben. Aufgr<strong>und</strong> der<br />
im Jahr 2009 zur sogenannten Rentengarantie erweiterten Schutzklausel wurden die Bruttorenten<br />
im Jahr 2010 jedoch nicht gekürzt. Die unterbliebenen Rentenminderungen wurden<br />
– wie bereits 2005 <strong>und</strong> 2006 – im sogenannten Ausgleichsbedarf erfasst. Die Entscheidung,<br />
Minderungen der Rentenwerte nicht zuzulassen, ist richtig, damit die Rentnerinnen<br />
<strong>und</strong> Rentner auf die Sicherheit ihrer Rente vertrauen können. Die Anwendung der<br />
Schutzklausel darf aber nicht dazu führen, dass die Beitragszahlerinnen <strong>und</strong> Beitragszah-<br />
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