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Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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10. Alterssicherung<br />

10.1 Ziele <strong>und</strong> Aufgaben<br />

Deutschland verfügt dank der rentenpolitischen Maßnahmen der vergangenen Jahre über<br />

ein stabiles, belastbares, flexibles <strong>und</strong> zukunftsfähiges Alterssicherungssystem. Mit der<br />

gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), der betrieblichen <strong>und</strong> der privaten Altersvorsorge<br />

ruht es auf drei Säulen. Erste <strong>und</strong> wichtigste Säule ist <strong>und</strong> bleibt die GRV, die die Versicherten<br />

bei Erwerbsminderung <strong>und</strong> im Alter bzw. im Falle des Todes die Hinterbliebenen<br />

umfassend absichert. Sie trägt entscheidend zu einem gesicherten Lebensabend bei. Die<br />

jährlichen Rentenanpassungen, die sich im Gr<strong>und</strong>satz an der Lohn- <strong>und</strong> Gehaltsentwicklung<br />

orientieren, stellen sicher, dass die Rentnerinnen <strong>und</strong> Rentner an der wirtschaftlichen<br />

Entwicklung teilhaben, wie sie in der Lohnentwicklung zum Ausdruck kommt.<br />

Fest steht aber auch, dass – mehr <strong>und</strong> mehr <strong>für</strong> zukünftige Rentnerinnen <strong>und</strong> Rentner –<br />

nur mit einer Ergänzung durch betriebliche <strong>und</strong>/oder private Altersvorsorge der Lebensstandard<br />

im Alter gesichert werden kann. Ziel der B<strong>und</strong>esregierung ist deshalb eine möglichst<br />

weite Verbreitung der steuerlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge.<br />

Maßgebliche Aufgabe der GRV ist die finanzielle Absicherung der Versicherten <strong>für</strong> den<br />

Fall, dass sie aus Altersgründen oder aufgr<strong>und</strong> von Erwerbsminderung einer Erwerbstätigkeit<br />

nicht mehr nachgehen können. Die GRV schützt durch die starke, generationenübergreifende<br />

Solidargemeinschaft. Nach dem Erwerbsleben ersetzt die Altersrente das<br />

<strong>Arbeit</strong>sentgelt.<br />

Während der 17. Legislaturperiode begann die mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz<br />

vom 20. April 2007 beschlossene schrittweise Anhebung der Altersgrenzen in der<br />

GRV. Die schrittweise Anhebung der Altersgrenze <strong>für</strong> die Regelaltersrente beginnt 2012<br />

<strong>für</strong> diejenigen, die im Jahr 1947 geboren sind: Diese Regelaltersgrenze liegt <strong>für</strong> den Geburtsjahrgang<br />

1947 bei 65 Jahren <strong>und</strong> einem Monat. Für die folgenden Geburtsjahrgänge<br />

erhöht sich die Regelaltersgrenze zunächst um je einen weiteren Monat; ab 2024 wird in<br />

Stufen von zwei Monaten pro Jahrgang angehoben. Erst <strong>für</strong> die Jahrgänge 1964 <strong>und</strong> jünger<br />

wird die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegen. Die Anhebung der Regelaltersgrenze<br />

wirkt sich auch auf andere Rentenarten aus.<br />

In allen Säulen des Alterssicherungssystems gilt es auch weiterhin klug <strong>und</strong> gezielt die<br />

richtigen Weiterentwicklungen auf den Weg zu bringen. Es muss Vorsorge <strong>für</strong> die Zukunft<br />

getroffen werden. Denn durch veränderte wirtschaftliche Strukturen <strong>und</strong> den demografischen<br />

Wandel besteht in Zukunft die Gefahr, dass Altersarmut zunimmt. Hier soll gezielt<br />

gegengesteuert werden. Lebensleistung muss sich im Alter lohnen. Diejenigen, die ein<br />

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