Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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10. Alterssicherung<br />
10.1 Ziele <strong>und</strong> Aufgaben<br />
Deutschland verfügt dank der rentenpolitischen Maßnahmen der vergangenen Jahre über<br />
ein stabiles, belastbares, flexibles <strong>und</strong> zukunftsfähiges Alterssicherungssystem. Mit der<br />
gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), der betrieblichen <strong>und</strong> der privaten Altersvorsorge<br />
ruht es auf drei Säulen. Erste <strong>und</strong> wichtigste Säule ist <strong>und</strong> bleibt die GRV, die die Versicherten<br />
bei Erwerbsminderung <strong>und</strong> im Alter bzw. im Falle des Todes die Hinterbliebenen<br />
umfassend absichert. Sie trägt entscheidend zu einem gesicherten Lebensabend bei. Die<br />
jährlichen Rentenanpassungen, die sich im Gr<strong>und</strong>satz an der Lohn- <strong>und</strong> Gehaltsentwicklung<br />
orientieren, stellen sicher, dass die Rentnerinnen <strong>und</strong> Rentner an der wirtschaftlichen<br />
Entwicklung teilhaben, wie sie in der Lohnentwicklung zum Ausdruck kommt.<br />
Fest steht aber auch, dass – mehr <strong>und</strong> mehr <strong>für</strong> zukünftige Rentnerinnen <strong>und</strong> Rentner –<br />
nur mit einer Ergänzung durch betriebliche <strong>und</strong>/oder private Altersvorsorge der Lebensstandard<br />
im Alter gesichert werden kann. Ziel der B<strong>und</strong>esregierung ist deshalb eine möglichst<br />
weite Verbreitung der steuerlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge.<br />
Maßgebliche Aufgabe der GRV ist die finanzielle Absicherung der Versicherten <strong>für</strong> den<br />
Fall, dass sie aus Altersgründen oder aufgr<strong>und</strong> von Erwerbsminderung einer Erwerbstätigkeit<br />
nicht mehr nachgehen können. Die GRV schützt durch die starke, generationenübergreifende<br />
Solidargemeinschaft. Nach dem Erwerbsleben ersetzt die Altersrente das<br />
<strong>Arbeit</strong>sentgelt.<br />
Während der 17. Legislaturperiode begann die mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz<br />
vom 20. April 2007 beschlossene schrittweise Anhebung der Altersgrenzen in der<br />
GRV. Die schrittweise Anhebung der Altersgrenze <strong>für</strong> die Regelaltersrente beginnt 2012<br />
<strong>für</strong> diejenigen, die im Jahr 1947 geboren sind: Diese Regelaltersgrenze liegt <strong>für</strong> den Geburtsjahrgang<br />
1947 bei 65 Jahren <strong>und</strong> einem Monat. Für die folgenden Geburtsjahrgänge<br />
erhöht sich die Regelaltersgrenze zunächst um je einen weiteren Monat; ab 2024 wird in<br />
Stufen von zwei Monaten pro Jahrgang angehoben. Erst <strong>für</strong> die Jahrgänge 1964 <strong>und</strong> jünger<br />
wird die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegen. Die Anhebung der Regelaltersgrenze<br />
wirkt sich auch auf andere Rentenarten aus.<br />
In allen Säulen des Alterssicherungssystems gilt es auch weiterhin klug <strong>und</strong> gezielt die<br />
richtigen Weiterentwicklungen auf den Weg zu bringen. Es muss Vorsorge <strong>für</strong> die Zukunft<br />
getroffen werden. Denn durch veränderte wirtschaftliche Strukturen <strong>und</strong> den demografischen<br />
Wandel besteht in Zukunft die Gefahr, dass Altersarmut zunimmt. Hier soll gezielt<br />
gegengesteuert werden. Lebensleistung muss sich im Alter lohnen. Diejenigen, die ein<br />
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