Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

25.01.2014 Aufrufe

- 96 - Name der Maßnahme Beschreibung/Quelle Erwartete Wirkung/ Zielsetzung Status/Zeitplan behinderung stellen, Verbände) Studie „beeinträchtigt studieren“ Beschreibung der Studiensituation von Studierenden mit gesundheitlicher Beeinträchtigung; www.studentenwerke.de Unterstützung der Umsetzung UN- Behindertenrechtskonvention im deutschen Hochschulwesen Rd. 270 000 Euro Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) „Eine Hochschule für Alle“ Verbesserung der Situation der Studierenden mit Behinderung/chronischer Krankheit an deutschen Hochschulen Ergebnisse der Evaluation zur Umsetzung der HRK-Empfehlung Ende 2012 Konferenzreihe „Unternehmen inklusive Arbeit“ - Mehrwert durch Beschäftigung von Menschen mit Behinderung Bewusstseinsbildende Maßnahme; deutschlandweite Konferenzreihe des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Zielgruppe insbes. kleine und mittelständische Unternehmen; Zuwachs an betrieblichen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen Laufzeit: 2012 bis 2013 www.behindertenbeauftra gter.de - 97 -

- 97 - 10. Alterssicherung 10.1 Ziele und Aufgaben Deutschland verfügt dank der rentenpolitischen Maßnahmen der vergangenen Jahre über ein stabiles, belastbares, flexibles und zukunftsfähiges Alterssicherungssystem. Mit der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge ruht es auf drei Säulen. Erste und wichtigste Säule ist und bleibt die GRV, die die Versicherten bei Erwerbsminderung und im Alter bzw. im Falle des Todes die Hinterbliebenen umfassend absichert. Sie trägt entscheidend zu einem gesicherten Lebensabend bei. Die jährlichen Rentenanpassungen, die sich im Grundsatz an der Lohn- und Gehaltsentwicklung orientieren, stellen sicher, dass die Rentnerinnen und Rentner an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben, wie sie in der Lohnentwicklung zum Ausdruck kommt. Fest steht aber auch, dass – mehr und mehr für zukünftige Rentnerinnen und Rentner – nur mit einer Ergänzung durch betriebliche und/oder private Altersvorsorge der Lebensstandard im Alter gesichert werden kann. Ziel der Bundesregierung ist deshalb eine möglichst weite Verbreitung der steuerlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge. Maßgebliche Aufgabe der GRV ist die finanzielle Absicherung der Versicherten für den Fall, dass sie aus Altersgründen oder aufgrund von Erwerbsminderung einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können. Die GRV schützt durch die starke, generationenübergreifende Solidargemeinschaft. Nach dem Erwerbsleben ersetzt die Altersrente das Arbeitsentgelt. Während der 17. Legislaturperiode begann die mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20. April 2007 beschlossene schrittweise Anhebung der Altersgrenzen in der GRV. Die schrittweise Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente beginnt 2012 für diejenigen, die im Jahr 1947 geboren sind: Diese Regelaltersgrenze liegt für den Geburtsjahrgang 1947 bei 65 Jahren und einem Monat. Für die folgenden Geburtsjahrgänge erhöht sich die Regelaltersgrenze zunächst um je einen weiteren Monat; ab 2024 wird in Stufen von zwei Monaten pro Jahrgang angehoben. Erst für die Jahrgänge 1964 und jünger wird die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegen. Die Anhebung der Regelaltersgrenze wirkt sich auch auf andere Rentenarten aus. In allen Säulen des Alterssicherungssystems gilt es auch weiterhin klug und gezielt die richtigen Weiterentwicklungen auf den Weg zu bringen. Es muss Vorsorge für die Zukunft getroffen werden. Denn durch veränderte wirtschaftliche Strukturen und den demografischen Wandel besteht in Zukunft die Gefahr, dass Altersarmut zunimmt. Hier soll gezielt gegengesteuert werden. Lebensleistung muss sich im Alter lohnen. Diejenigen, die ein - 98 -

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Name der Maßnahme Beschreibung/Quelle Erwartete Wirkung/<br />

Zielsetzung<br />

Status/Zeitplan<br />

behinderung<br />

stellen, Verbände)<br />

Studie „beeinträchtigt<br />

studieren“<br />

Beschreibung der Studiensituation<br />

von Studierenden<br />

mit ges<strong>und</strong>heitlicher<br />

Beeinträchtigung;<br />

www.studentenwerke.de<br />

Unterstützung der Umsetzung<br />

UN-<br />

Behindertenrechtskonvention<br />

im deutschen<br />

Hochschulwesen<br />

Rd. 270 000 Euro<br />

Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz<br />

(HRK) „Eine Hochschule<br />

<strong>für</strong> Alle“<br />

Verbesserung der Situation<br />

der Studierenden mit<br />

Behinderung/chronischer<br />

Krankheit an deutschen<br />

Hochschulen<br />

Ergebnisse der Evaluation<br />

zur Umsetzung der<br />

HRK-Empfehlung Ende<br />

2012<br />

Konferenzreihe „Unternehmen<br />

inklusive <strong>Arbeit</strong>“<br />

- Mehrwert durch Beschäftigung<br />

von Menschen<br />

mit Behinderung<br />

Bewusstseinsbildende<br />

Maßnahme; deutschlandweite<br />

Konferenzreihe<br />

des Behindertenbeauftragten<br />

der B<strong>und</strong>esregierung,<br />

Zielgruppe insbes.<br />

kleine <strong>und</strong> mittelständische<br />

Unternehmen;<br />

Zuwachs an betrieblichen<br />

Ausbildungs- <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>splätzen<br />

<strong>für</strong> schwerbehinderte<br />

Menschen<br />

Laufzeit:<br />

2012 bis <strong>2013</strong><br />

www.behindertenbeauftra<br />

gter.de<br />

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