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Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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um Menschen mit Behinderungen eine qualifizierte Beschäftigung zu ermöglichen. Positiv<br />

ist, dass im mehrjährigen Vergleich die gemeldete Beschäftigung schwerbehinderter<br />

Menschen stärker ansteigt als der Anteil schwerbehinderter Menschen an der Gesamtbevölkerung.<br />

Die Zahl schwerbehinderter Menschen in Beschäftigung ist 2010 auf über eine<br />

Mio. gestiegen. Das entspricht einem Anstieg von über 23 000 Beschäftigten im Vergleich<br />

zu 2009. Dieser Trend wird auch bestätigt durch den Rückgang der <strong>Arbeit</strong>slosigkeit. Im<br />

Jahresdurchschnitt 2012 ist der Bestand an arbeitslosen schwerbehinderten Menschen<br />

gegenüber dem Jahresdurchschnitt 2011 insgesamt um 2,4 % zurückgegangen.<br />

Bei einzelnen Gruppen schwerbehinderter Menschen sind weitere gezielte Hilfen notwendig,<br />

damit eine dauerhafte Beschäftigung auf dem ersten <strong>Arbeit</strong>smarkt möglich wird. Das<br />

betrifft insbesondere junge Menschen vor dem Übergang ins <strong>Arbeit</strong>sleben oder bei der<br />

Suche nach einer betrieblichen Ausbildung. Für außerbetriebliche Berufsausbildungen<br />

kann durch die Ausweitung betrieblicher Anteile die Praxisnähe der Ausbildung weiter<br />

erhöht werden. Dazu müssen Potenziale junger Menschen mit Behinderungen sowie ein<br />

besonderer Unterstützungs- <strong>und</strong> Förderbedarf früh erkannt werden, um deren individuelle<br />

Entwicklung zu fördern <strong>und</strong> Perspektiven auf dem <strong>Arbeit</strong>smarkt zu eröffnen. Die Eingliederungshilfe<br />

<strong>für</strong> behinderte Menschen der Sozialhilfe ist eine Anspruchsleistung, die bei<br />

Vorliegen der Voraussetzungen unabhängig von der Finanzkraft des Trägers der Sozialhilfe<br />

zu leisten ist. Sie bindet aufgr<strong>und</strong> kontinuierlich steigender Empfängerzahlen (von<br />

525 000 im Jahre 2000 auf 788 000 im Jahre 2011) mittlerweile einen signifikanten Teil<br />

der finanziellen Ressourcen der Kommunen.<br />

Im Rahmen der Vereinbarungen zum Fiskalvertrag hat der B<strong>und</strong> sich am 24. Juni 2012<br />

bereit erklärt, unter Einbeziehung der B<strong>und</strong>-Länder-Finanzbeziehungen, in der nächsten<br />

Legislaturperiode gemeinsam mit den Ländern ein neues B<strong>und</strong>esleistungsgesetz zu erarbeiten<br />

<strong>und</strong> in Kraft zu setzen, welches die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe<br />

in der bisherigen Form ablöst.<br />

9.3 Das Wichtigste in Kürze<br />

Die Initiative Inklusion ist eine bedeutende Maßnahme des Nationalen Aktionsplans der<br />

B<strong>und</strong>esregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Zur Förderung<br />

der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am <strong>Arbeit</strong>sleben auf dem allgemeinen <strong>Arbeit</strong>smarkt<br />

werden mit der Initiative insgesamt 100 Mio. Euro aus dem Ausgleichsfonds<br />

zusätzlich zu den bestehenden Regelleistungen <strong>für</strong> die Teilhabe schwerbehinderter Menschen<br />

am <strong>Arbeit</strong>sleben zur Verfügung gestellt. Im Rahmen von vier Handlungsfeldern<br />

werden folgende Zielgruppen zusätzlich gefördert:<br />

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