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Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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9. Rehabilitation <strong>und</strong> Teilhabe von Menschen mit Behinderungen<br />

9.1 Ziele <strong>und</strong> Aufgaben<br />

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. So steht es in Artikel 3<br />

des Gr<strong>und</strong>gesetzes. Gleichbehandlung <strong>und</strong> die Förderung von Chancengleichheit als eine<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> Selbstbestimmung <strong>und</strong> Teilhabe behinderter <strong>und</strong> von Behinderung<br />

bedrohter Menschen stehen deshalb im Zentrum der Behindertenpolitik der B<strong>und</strong>esregierung.<br />

Mit dem SGB IX (2001), dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG, 2002) <strong>und</strong> dem<br />

Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG, 2006) wurden gr<strong>und</strong>legende gesetzliche<br />

Voraussetzungen zur Umsetzung des Benachteiligungsverbots des Gr<strong>und</strong>gesetzes <strong>und</strong><br />

<strong>für</strong> eine verbesserte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geschaffen.<br />

Die Politik der B<strong>und</strong>esregierung findet mit der Ratifikation des Übereinkommens der Vereinten<br />

Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ihre Fortführung. Seit<br />

dem 26. März 2009 sind das Übereinkommen <strong>und</strong> das Zusatzprotokoll <strong>für</strong> Deutschland<br />

verbindlich. Die Konvention konkretisiert die universellen Menschenrechte <strong>für</strong> die speziellen<br />

Bedürfnisse <strong>und</strong> Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen. Zentraler Leitgedanke<br />

ist die Idee der Inklusion. Das heißt: Menschen mit Behinderungen <strong>und</strong> ihre Belange<br />

werden von Anfang an in das gesellschaftliche <strong>und</strong> politische, wirtschaftliche <strong>und</strong> kulturelle<br />

Leben mit einbezogen. Es geht um ihre gleichberechtigte Teilhabe, um Selbstbestimmung<br />

<strong>und</strong> Mitbestimmung, um Chancengleichheit in der Bildung, um berufliche Integration<br />

<strong>und</strong> um die Aufgabe, allen Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürgern die Möglichkeit <strong>für</strong> einen<br />

selbstbestimmten Platz in einer barrierefreien Gesellschaft zu geben. Die gemeinsame<br />

Erziehung <strong>und</strong> Förderung von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen mit <strong>und</strong> ohne Behinderung ist<br />

daher ein wichtiges gesellschaftspolitisches Anliegen, das die B<strong>und</strong>esregierung, in enger<br />

Zusammenarbeit mit den <strong>für</strong> Bildungsangelegenheiten zuständigen Ländern vorantreibt.<br />

Im Koalitionsvertrag <strong>für</strong> die 17. Legislaturperiode wurde vereinbart, zur Umsetzung der<br />

UN-Behindertenrechtskonvention einen Nationalen Aktionsplan zu entwickeln. Dieser Aktionsplan<br />

der B<strong>und</strong>esregierung, der eine langfristige Gesamtstrategie zur Umsetzung des<br />

Übereinkommens darstellt, wurde am 15. Juni 2011 im Kabinett verabschiedet. Er ist als<br />

Initialzündung <strong>für</strong> eine breite Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu sehen<br />

<strong>und</strong> wird in den nächsten Jahren auf den Prüfstand gestellt <strong>und</strong> weiterentwickelt werden.<br />

Verantwortlich <strong>für</strong> die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des NAPs sind zunächst die<br />

zuständigen B<strong>und</strong>esministerien. Ihnen obliegt es, die im NAP aufgeführten Projekte <strong>und</strong><br />

Maßnahmen in den vorgesehenen Fristen <strong>und</strong> ggf. unter Einbeziehung weiterer Partner<br />

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