Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- 88 - 8.4 Tabellarische Übersicht Name der Maßnahme Beschreibung/Quelle Erwartete Wirkung/ Zielsetzung Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung vom 23.10.2012 (Pflege-Neuausrichtungs- Gesetz – PNG) Möglichkeiten der Pflegekasse zur unmittelbaren Beauftragung anderer Gutachter und Recht des Versicherten auf die Wahl zwischen drei unabhängigen Gutachtern; Verbesserung der Leistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, z.B. aufgrund einer demenziellen Erkrankung; Förderung neuer Wohnformen zur weiteren Stärkung des Grundsatzes "ambulant vor stationär"; Wahlmöglichkeiten für Pflegebedürftige mit ihren Angehörigen durch Vereinbarung von Zeitkontingenten neben verrichtungsbezogenen Leistungskomplexen; Verpflichtende Vermittlung von Kooperationsverträgen zwischen Vertrags(zahn)ärzten und Pflegeheimen; Vergütungsanreize für Ärzte bzw. zusätzliche Vergütung für zahnärztliche Leistungen; Anhebung des Beitragssatzes in der SPV um 0,1 Prozentpunkte; Berücksichtigung der besonderen Belange pflegender Angehöriger bei der Bewilligung von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen durch die Krankenkassen; Förderung der ergänzenden privaten Pflegevorsorge mit Kontrahierungszwang für Versicherungsunternehmen durch eine staatliche Zulage Stärkung der Dienstleistungsorientierung in Beratung und Begutachtung; Sicherung des Rechts auf würdevolle Pflege und Betreuung; Auf- und Ausbau wohnortnaher Versorgungsstrukturen; Flexibilität bei Angebot und Auswahl individueller, bedarfsgerechter Pflegeleistungen; Verbesserung der haus-, fach- und zahnärztlichen Versorgung in Pflegeheimen; bessere Zusammenarbeit und Kooperation; Verbesserung der Mundgesundheit; Sicherung der Finanzierungsgrundlagen; Entlastung pflegender Angehöriger; Beitrag zur nachhaltigen, generationengerechten Ausgestaltung der sozialen Sicherung Status/Zeitplan Inkrafttreten: 30.10.2012; gilt ab 1.6.2013; gilt ab 1.1.2013; ab Inkrafttreten gilt ab 1.1.2013; ab Inkrafttreten; gilt ab 1.1.2013; gilt ab 1.1.2013 Umsetzung der staatlichen Förderung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge Pflegevorsorgezulage- Durchführungsverordnung (PflvDV): Zulageverfahren für die Förderung in Höhe von 60 Euro jährlich (s.o.) Inkrafttreten: 4.1.2013 Begrenzung der - 89 -
- 89 - Name der Maßnahme Beschreibung/Quelle Erwartete Wirkung/ Zielsetzung Verwaltungs- und Abschlusskosten der Versicherungsunternehmen Status/Zeitplan Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs (Koalitionsbeschluss vom 6.11.2011) Einsetzung eines Expertenbeirates zur konkreten Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Klärung von bisher nicht hinreichend konkretisierten fachlichen, administrativen und rechtstechnischen Fragen Übergabe des Berichts am 27. Juni 2013 Zukunftswerkstatt Demenz Evaluation von 6 Modellprojekten im Bereich: „Unterstützung der pflegenden Angehörigen von Menschen mit Demenz“ sowie eines Vorhabens im Bereich „Regionale Netzwerke“ im Rahmen der BMG- Ressortforschung (2012 – 2015) Entwicklung von Lösungen für die Pflege von demenziell erkrankten Personen durch Bessere Vernetzung unterschiedlicher Versorgungsstrukturen Förderung der Akzeptanz bestehender Angebote Start der Vorhaben: II. Quartal 2012 Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege Erster bundesweiter Ausbildungspakt für den Bereich der Altenpflege mit einer Vielzahl von Zielvereinbarungen zur Bündelung der Kräfte aller für diesen Bereich verantwortlichen Akteure Sicherung der Fachkräftebasis in der Altenpflege durch Erhöhung der Ausbildungszahlen und Steigerung der Attraktivität des Berufs- und Beschäftigungsfelds Umsetzung der Maßnahmen ab Unterzeichnung am 13.12.2012 bis Ende 2015; Zwischenbericht Ende 2014; Bilanz und Abschlussveranstaltung 2016 Pflegeberufegesetz Zusammenführung der verschiedenen Ausbildungen der Pflegeberufe (Kinderkrankenpflege, Krankenpflege, Altenpflege) in einem neuen Berufegesetz Modernisierung der Pflegeausbildung für eine professionelle Pflege von Menschen aller Altersgruppen in den verschiedenen Versorgungsformen und zur Steigerung der Attraktivität des Berufsfeldes Erarbeitung eines Referentenentwurfs durch BMFSFJ und BMG auf Grundlage eines Eckpunktepapiers, das in einer Bund-Länder-AG erarbeitet wurde Allianz für Menschen mit Demenz Kooperativer Prozess von Verantwortlichen zur Erstellung eines auf den konsentierten Handlungsfeldern entsprechenden Maßnahmekatalogs sowie Ausbau von Hilfenetzwerken im Lebensumfeld Betroffener (Lokale Allianzen) Nachhaltige Sensibilisierung der Gesellschaft für Demenz; Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Demenz laufend; Vorstellung erster Ergebnisse beim 2. Demografiegipfel am 14.5.13; Lokale Allianzen: 23 Piloten seit September 2012, 150 in 2013, 500 bundesweit bis 2016 Stärkung des Berufsfeldes Altenpflege Projekt „Herausforderung Pflege – Modelle und Strategien zur Stärkung des Berufsfeldes Altenpflege“ Erarbeitung von Best- Practice-Ansätzen zur Rekrutierung, Qualifizierung und Förderung des Berufsverbleibs von Pflegekräften Voraussichtlicher Projektabschluss im Juli2013 Ombudsfrau für Entbürokratisierung in der Pflege Berufung einer Ombudsfrau als erste Anlaufstelle Entbürokratisierung der Pflege Berufung von Juni 2011 bis Ende September 2013; Erste Anregungen wurden bereits in das PNG - 90 -
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8.4 Tabellarische Übersicht<br />
Name der Maßnahme Beschreibung/Quelle Erwartete Wirkung/<br />
Zielsetzung<br />
Gesetz zur Neuausrichtung<br />
der Pflegeversicherung<br />
vom 23.10.2012<br />
(Pflege-Neuausrichtungs-<br />
Gesetz – PNG)<br />
Möglichkeiten der Pflegekasse<br />
zur unmittelbaren<br />
Beauftragung anderer<br />
Gutachter <strong>und</strong> Recht<br />
des Versicherten auf die<br />
Wahl zwischen drei unabhängigen<br />
Gutachtern;<br />
Verbesserung der Leistungen<br />
<strong>für</strong> Personen mit<br />
erheblich eingeschränkter<br />
Alltagskompetenz,<br />
z.B. aufgr<strong>und</strong> einer demenziellen<br />
Erkrankung;<br />
Förderung neuer Wohnformen<br />
zur weiteren<br />
Stärkung des Gr<strong>und</strong>satzes<br />
"ambulant vor stationär";<br />
Wahlmöglichkeiten <strong>für</strong><br />
Pflegebedürftige mit ihren<br />
Angehörigen durch Vereinbarung<br />
von Zeitkontingenten<br />
neben verrichtungsbezogenen<br />
Leistungskomplexen;<br />
Verpflichtende Vermittlung<br />
von Kooperationsverträgen<br />
zwischen Vertrags(zahn)ärzten<br />
<strong>und</strong><br />
Pflegeheimen; Vergütungsanreize<br />
<strong>für</strong> Ärzte<br />
bzw. zusätzliche Vergütung<br />
<strong>für</strong> zahnärztliche<br />
Leistungen;<br />
Anhebung des Beitragssatzes<br />
in der SPV um 0,1<br />
Prozentpunkte;<br />
Berücksichtigung der<br />
besonderen Belange<br />
pflegender Angehöriger<br />
bei der Bewilligung von<br />
Vorsorge- <strong>und</strong> Rehabilitationsmaßnahmen<br />
durch<br />
die Krankenkassen;<br />
Förderung der ergänzenden<br />
privaten Pflegevorsorge<br />
mit Kontrahierungszwang<br />
<strong>für</strong> Versicherungsunternehmen<br />
durch<br />
eine staatliche Zulage<br />
Stärkung der Dienstleistungsorientierung<br />
in Beratung<br />
<strong>und</strong> Begutachtung;<br />
Sicherung des Rechts<br />
auf würdevolle Pflege<br />
<strong>und</strong> Betreuung;<br />
Auf- <strong>und</strong> Ausbau wohnortnaher<br />
Versorgungsstrukturen;<br />
Flexibilität bei Angebot<br />
<strong>und</strong> Auswahl individueller,<br />
bedarfsgerechter<br />
Pflegeleistungen;<br />
Verbesserung der haus-,<br />
fach- <strong>und</strong> zahnärztlichen<br />
Versorgung in Pflegeheimen;<br />
bessere Zusammenarbeit<br />
<strong>und</strong> Kooperation;<br />
Verbesserung<br />
der M<strong>und</strong>ges<strong>und</strong>heit;<br />
Sicherung der Finanzierungsgr<strong>und</strong>lagen;<br />
Entlastung pflegender<br />
Angehöriger;<br />
Beitrag zur nachhaltigen,<br />
generationengerechten<br />
Ausgestaltung der sozialen<br />
Sicherung<br />
Status/Zeitplan<br />
Inkrafttreten: 30.10.2012;<br />
gilt ab 1.6.<strong>2013</strong>;<br />
gilt ab 1.1.<strong>2013</strong>;<br />
ab Inkrafttreten<br />
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gilt ab 1.1.<strong>2013</strong>;<br />
gilt ab 1.1.<strong>2013</strong><br />
Umsetzung der staatlichen<br />
Förderung der freiwilligen<br />
privaten Pflegevorsorge<br />
Pflegevorsorgezulage-<br />
Durchführungsverordnung<br />
(PflvDV):<br />
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Zulageverfahren <strong>für</strong><br />
die Förderung in Höhe<br />
von 60 Euro jährlich<br />
(s.o.)<br />
Inkrafttreten:<br />
4.1.<strong>2013</strong><br />
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Begrenzung der<br />
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