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23. August 2013 - Gemeinde Eichstetten

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Freitag, den <strong>23.</strong> <strong>August</strong> <strong>2013</strong> Seite 2<br />

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte<br />

Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage<br />

vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.<br />

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte<br />

können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen<br />

den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum<br />

Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.<br />

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage<br />

einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt<br />

ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der<br />

Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.<br />

6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte<br />

- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,<br />

- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,<br />

- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden<br />

ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und<br />

- ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen<br />

anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme<br />

der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht<br />

nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht<br />

mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der <strong>Gemeinde</strong>behörde<br />

vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu<br />

versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person<br />

auszuweisen.<br />

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem<br />

Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene<br />

Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am<br />

Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.<br />

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland<br />

ohne besondere Versendungsform aus-schließlich von Deutsche<br />

Post AG unentgeltlich befördert.<br />

Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle<br />

abgegeben werden.<br />

<strong>Eichstetten</strong> am Kaiserstuhl, den 02.08.<strong>2013</strong><br />

Die <strong>Gemeinde</strong>behörde<br />

gez.<br />

Michael Bruder<br />

Bürgermeister<br />

Voranzeige<br />

- Eichstetter Schwiboge-Wifescht<br />

vom 6. bis 9. September <strong>2013</strong><br />

Vom 6.-9.9.<strong>2013</strong> indet unser 14. Eich stetter Schwiboge-Wifescht<br />

statt.<br />

Hier vorab schon die wichtigsten Vorinformationen.<br />

Straßensperrung<br />

In der Zeit von Mittwoch, 4.9., 18.oo Uhr bis Dienstag, dem<br />

10.9.<strong>2013</strong>, 20.oo Uhr ist die Hauptstraße von der Einmündung Bötzinger-Straße<br />

bis zur Einmündung Am Wannenberg, die Bahlinger-<br />

Straße ab dem Dorfgraben und der Altweg ab der Burgtalstraße voll<br />

gesperrt.<br />

Die Vorfahrtsregelung - rechts vor links - auf der Goethestraße wird<br />

für die Dauer des Weinfestes aufgehoben und die Goethestraße<br />

wird auf Grund ihrer Umleitungsfunktion für diese Zeit zur Vorfahrtsstraße<br />

erklärt (Tempo 30 bleibt!!). Gleichzeitig werden alle in die<br />

Goethestraße einmündenden Straßen und Wege der Goethestraße<br />

vorfahrtsrechtlich untergeordnet.<br />

Zur ungehinderten Abwicklung des Ortsverkehrs ist auf folgenden<br />

Straßen ein beidseitiges Halteverbot angeordnet:<br />

Bötzinger-Straße, Am Wannenberg,<br />

Ein einseitiges Halteverbot ist für folgende Straßen angeordnet:<br />

Hauptstraße, Nimburger-Straße, Bahlinger-Straße, Goethestraße<br />

und der Dorfgraben.<br />

Die Zufahrt zum Mittel- und Oberdorf ist nur über die Straße<br />

„Am Wannenberg“ möglich.<br />

Die Ausfahrt aus dem Mittel- und Oberdorf ist über die Straßen<br />

Am Wannenberg und Burgtalstraße (Achtung Einbahnstraße)<br />

möglich.<br />

Einbahnstraßen:<br />

Die Burgtalstraße wird Einbahnstraße in Richtung Bötzinger-Straße.<br />

Der Dorfgraben wird Einbahnstraße in Richtung Nimburger-Straße.<br />

Wir bitten um Beachtung der Beschilderung!<br />

Die Parkplätze im Dorfgraben und hinter der Kirche sind ab<br />

Mittwoch, 04.09.<strong>2013</strong> bis Dienstag, 10.9.<strong>2013</strong> für die Anwohner<br />

im Festbereich reserviert. Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge<br />

werden kostenplichtig abgeschleppt. Wir bitten hierfür um Verständnis.<br />

Omnibushaltestelle der SWEG und der Linie Schmitt-Reisen<br />

Vom 4.9.-10.9.<strong>2013</strong> werden die Innerortshaltestellen (Bahlinger-<br />

Straße, Rathaus, Marienstraße und Lindenplatz) aufgehoben.<br />

Die alleinige Haltestelle für die Linie Schmitt ist in der Bötzinger-<br />

Straße und für die Linie der SWEG in der Goethestraße eingerichtet.<br />

Achtung - Straßenreinigung<br />

Am nächsten Donnerstag, 29.08.<strong>2013</strong> werden die Straßen mit<br />

der Kehrmaschine gereinigt.<br />

Wir bitten die Anlieger die Straßenränder von parkenden Autos<br />

freizuhalten.<br />

Entlaufen<br />

Griechische Landschildkröte in der Dillstraße entlaufen.<br />

Tel. 5524 od. 2766<br />

Kindernachmittag<br />

Der Kindernachmittag bietet viele Aktionen für Kinder und Jugendliche.<br />

Die Eröffnung indet um 14.oo Uhr mit einem Ballonlugwettbewerb<br />

(durchgeführt vom Gewerbeverein <strong>Eichstetten</strong>) statt. Der Start<br />

ist wieder im Hof des Bauhofes im Dorfgraben (keine Oberleitungen)<br />

vorgesehen.<br />

Die Startkarten können ab sofort bis Montag, 9.9., 12.oo Uhr<br />

im Rathaus an der Info-Theke zum Preis von 50 Cent je Karte<br />

abgeholt werden.<br />

Der dazugehörende Ballon kann dann am Montag, dem 9.9. ab<br />

13.oo Uhr im Hof des Bauhofes gegen Vorzeigen der Karte abgeholt<br />

werden. Die 3 weitesten Ballonlüge erhalten Preise.<br />

Die Spielaktionen bei den einzelnen Vereinen sind frei.<br />

Für die kleinen Gäste steht außerdem auch wieder ein Kinderkarussell<br />

an der Zehntscheuer bereit.

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