Protokoll der Sitzung Nr. 86 vom 04.11.2103 - Gemeinde Hergatz
Protokoll der Sitzung Nr. 86 vom 04.11.2103 - Gemeinde Hergatz
Protokoll der Sitzung Nr. 86 vom 04.11.2103 - Gemeinde Hergatz
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Gemein<strong>der</strong>at <strong>Hergatz</strong><br />
NIEDERSCHRIFT<br />
ÜBER DIE SITZUNG (<strong>86</strong>)<br />
ÖFFENTLICHER TEIL<br />
AM 4. NOVEMBER 2013 UM 19:30 UHR<br />
IM PROBERAUM DER<br />
MUSIKKAPELLE MARIA-THANN<br />
Anwesend:<br />
1. Dorn Rinhard 6. Schmalzl Günther<br />
2. Karg Kornelia 7. Schmid Karl<br />
3. Lengsfeld Herbert 8. Sohler Adelbert<br />
4. Rädler Josef 9. Wagner Maria<br />
5. Ro<strong>der</strong> Karl 10. Zeh Michael<br />
Vorsitzen<strong>der</strong>:<br />
Entschuldigt:<br />
1. Bürgermeister Giebl Uwe<br />
Bilgeri Klaus<br />
Boll Wolfgang<br />
Buhmann Anton<br />
Schuleit Ingeborg<br />
558
Öffentlicher Teil<br />
T a g e s o r d n u n g:<br />
1. Genehmigung von Nie<strong>der</strong>schriften<br />
2. Bebauungsplan Wohmbrechts Süd-Ost<br />
hier: Information, Beratung und Billigungs- und Auslegungsbeschluss<br />
3. Kommunalwahl 2014<br />
hier: Berufung eines Wahlleiters<br />
4. Kommunalwahl 2014<br />
hier: Berufung einer stellvertretenden Wahlleiterin<br />
5. Dorfentwicklung in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hergatz</strong><br />
hier: Aktuelle Informationen<br />
6. Bauanträge / Bauvoranfragen<br />
7. Bekanntgabe <strong>der</strong> in <strong>der</strong> nicht öffentlichen <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 02.09.2013<br />
gefassten Beschlüsse<br />
8. Sonstiges / Anträge<br />
559
Der Vorsitzende 1. Bürgermeister Uwe Giebl eröffnet um 19:30 Uhr die <strong>86</strong>. Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />
und stellt fest, dass zu dieser form- und fristgerecht eingeladen wurde. Ebenso stellt er<br />
fest, dass <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at mit 11 stimmberechtigten Mitglie<strong>der</strong>n vertreten und somit beschlussfähig<br />
ist. Gemein<strong>der</strong>äte Bilgeri, Boll und Buhmann sowie Gemein<strong>der</strong>ätin Schuleit sind<br />
entschuldigt.<br />
Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger, die Herren Griebe, Dempe<br />
und Mühleck <strong>vom</strong> Planungsbüro Sieber, Lindau (TOP 2) sowie Frau Stübner von <strong>der</strong> Presse.<br />
Einwände gegen die Tagesordnung seitens des Gemein<strong>der</strong>ates bestehen nicht.<br />
Der Vorsitzende gibt die Kopie eines Vertrages in Umlauf, welcher in <strong>der</strong> nicht öffentlichen<br />
<strong>Sitzung</strong> genehmigt werden soll.<br />
TOP 1<br />
Genehmigung von Nie<strong>der</strong>schriften<br />
Zur Genehmigung liegt die Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> öffentlichen <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>Nr</strong>. 85<br />
<strong>vom</strong> 07.10.2013 vor.<br />
Beschlussantrag:<br />
Die Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> öffentlichen <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>Nr</strong>. 85 <strong>vom</strong> 07.10.2013 wird genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
11 : 0 (einstimmig angenommen)<br />
TOP 2<br />
Bebauungsplan „Wohmbrechts Südost“<br />
hier: Information, Beratung und Billigungs- und Auslegungsbeschluss<br />
Das beauftragte Planungsbüro für Stadtplanung Sieber hat die Alternativen für die zeichnerische<br />
Planung sowie die Inhalte für den textlichen Teil für das Baugebiet „Wohmbrechts Südost“<br />
in <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates am 07.10.2013 vorgestellt.<br />
Herr Griebe <strong>vom</strong> Planungsbüro Sieber präsentiert dem Gremium den Entwurf für die öffentliche<br />
Auslegung des Bebauungsplanes „Wohmbrechts Südost“. Vorab teilt er mit, dass das Immissionsgutachten<br />
zwischenzeitlich fertig gestellt und eine Abstimmung mit dem Landratsamt erfolgt<br />
ist. Aufgrund <strong>der</strong> Teilung des Baugebiets in Mischgebiet und allgemeines Wohngebiet, ist<br />
eine Än<strong>der</strong>ung des bestehenden Flächennutzungsplanes erfor<strong>der</strong>lich. Ebenso <strong>der</strong> alte Bebauungsplan<br />
„Wohmbrechts Ost“, den <strong>der</strong> neue Plan überlappt, muss geän<strong>der</strong>t werden.<br />
Herr Griebe zeigt die Verän<strong>der</strong>ungen auf. Bisher war im Plangebiet reine Wohnbebauung (WA)<br />
ausgewiesen, welches jetzt teilweise zum Mischgebiet (MI) geän<strong>der</strong>t wird. Weil die ausgewiesene<br />
Siedlungsfläche nun kleiner ausfällt wie zuvor, schlägt Herr Griebe vor, die Differenz<br />
von 0,6 Hektar zum Ausgleich im Bereich Wohmbrechts Nord-Mitte an das Dorfgebiet<br />
anzuschließen, denn es wäre schade, wenn man die genehmigten Wohnflächen verfallen lässt.<br />
Obwohl diese Flächen nicht im Eigentum <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> sind, wird diese Ausweisung <strong>vom</strong><br />
560
Kreisbauamt getragen, so Herr Griebe auf Frage von Gemein<strong>der</strong>at Zeh. Die Kosten für die Än<strong>der</strong>ung<br />
des Flächennutzungsplanes, welche von Gemein<strong>der</strong>ätin Karg angefragt werden,<br />
beziffert Herr Griebe auf max. 10.000 €. So sei es bei den bisherigen Än<strong>der</strong>ungen von Flächennutzungsplänen<br />
gewesen. Es soll nun <strong>der</strong> Aufstellungsbeschluss für die 9. Än<strong>der</strong>ung des<br />
Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Wohmbrechts Südost“ sowie im<br />
Bereich „Wohmbrechts Mitte-Nord“ gefasst werden.<br />
Beschlussantrag:<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hergatz</strong> beschließt die Aufstellung <strong>der</strong> 9. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes<br />
im Bereich des Bebauungsplanes "Wohmbrechts Südost" sowie im Bereich<br />
"Wohmbrechts Mitte-Nord" - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1BauGB. Der räumliche<br />
Geltungsbereich <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.<br />
Erfor<strong>der</strong>nis <strong>der</strong> Planung:<br />
Umwandlung von Wohnbauflächen in gemischte Bauflächen zur städtebaulich<br />
angepassten Entwicklung des Än<strong>der</strong>ungsbereiches<br />
Verlagerung von dargestellten und genehmigten Wohnbauflächen an einen<br />
städtebaulich geeigneteren Standort<br />
Ziele <strong>der</strong> Planung:<br />
Berücksichtigung <strong>der</strong> vorhandenen Siedlungs-Struktur<br />
Erhalt <strong>der</strong> Siedlungs-Struktur<br />
Vermeidung o<strong>der</strong> Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum<br />
Vermeidung von Nutzungskonflikten<br />
Erhaltung <strong>der</strong> genehmigten und dargestellten Flächenpotentiale<br />
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB<br />
durchgeführt. Im Rahmen <strong>der</strong> Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a <strong>Nr</strong>. 2<br />
BauGB dargelegt.<br />
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVPG) ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Än<strong>der</strong>ung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit<br />
o<strong>der</strong> Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />
kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens än<strong>der</strong>n. Die 9. Än<strong>der</strong>ung des Flächen-<br />
561
nutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Wohmbrechts Südost" sowie im Bereich<br />
"Wohmbrechts Mitte-Nord" erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
8 : 3 (mehrheitlich angenommen)<br />
Da die Verfahrensschritte für die 9. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes noch nachgeholt<br />
werden müssen und dies auch ohne förmlichen Beschluss möglich ist, sollen die Ergebnisse<br />
erst nach <strong>der</strong> einmonatigen Auslegung und Anhörung <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange<br />
präsentiert werden. Damit die 9. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes<br />
„Wohmbrechts Südost" und 1. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes „Wohmbrechts Ost"<br />
sowie <strong>der</strong> Bebauungsplan „Wohmbrechts Südost" und 1. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes<br />
„Wohmbrechts Ost" im Parallelverfahren durchgeführt werden kann, sollen nun gleich beide<br />
Billigungs- und Auslegungbeschlüsse gefasst werden.<br />
Beschlussantrag:<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hergatz</strong> billigt den Entwurf zur 9. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes<br />
im Bereich des Bebauungsplanes "Wohmbrechts Südost" sowie im Bereich<br />
"Wohmbrechts Mitte-Nord" in <strong>der</strong> Fassung <strong>vom</strong> 04.11.2013.<br />
Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung<br />
<strong>der</strong> Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
8 : 3 (mehrheitlich angenommen)<br />
Herr Griebe erklärt, dass <strong>der</strong> neue Bebauungsplan „Wohmbrechts Südost“ fast 40 m in den<br />
alten Bebauungsplan „Wohmbrechts Ost“ hinein ragt. An dieser Stelle war ursprünglich das<br />
Retentionsbecken festgesetzt, welches aber letztendlich weiter südlich umgesetzt wurde. Maßgabe<br />
<strong>vom</strong> Straßenbauamt Kempten war, dass bei <strong>der</strong> Erschließung von <strong>der</strong> Kreisstraße Li 7 her<br />
die Kreuzungssituation an die Zufahrt zum Gewerbegebiet auf <strong>der</strong> gegenüber liegenden östlichen<br />
Straßenseite angepasst werden muss. Die dort bestehende Verkehrsinsel soll zurück<br />
gebaut und <strong>der</strong> Zufahrtstrichter verengt werden.<br />
Weiter teilt er mit, dass <strong>der</strong> Fußweg und die Verkehrsflächen überarbeitet wurden. Auf Anfrage<br />
von Gemein<strong>der</strong>at Sohler geht Herr Griebe nochmals auf die Typenschablonen für die planungsrechtlichen<br />
Festsetzungen und die bauordnungsrechtlichen Vorschriften ein.<br />
Hier bemerkt er, dass aufgrund des Immissionsschutzes beim Mischgebiet Typ 2 zusätzlich<br />
Nutzungen wie sonstige Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, sowie für kirchliche,<br />
562
kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke ausnahmsweise zugelassen werden<br />
können.<br />
Zu den Schnittlagen fügt Herr Griebe an, dass die Höhentypen zwar unterschiedlich sind, aber<br />
aufgrund <strong>der</strong> abfallenden Topographie versperrt <strong>der</strong> Wall nicht die Sicht und die Weitsicht bleibt<br />
für alle erhalten.<br />
Gemein<strong>der</strong>at Dorn bemängelt, dass noch keine Kostenschätzungen vorliegen.<br />
Der Vorsitzende informiert, dass nur <strong>der</strong> Erschließungsplaner Herr Schenk, <strong>vom</strong> Büro Zimmermann<br />
& Meixner, hierüber Auskunft erteilen kann. Eine überarbeitete Kalkulation wird in <strong>der</strong> Dezembersitzung<br />
vorliegen. In dieser <strong>Sitzung</strong> soll auch über die Verkaufsstrategie und die Grundstückspreise<br />
diskutiert werden.<br />
Gemein<strong>der</strong>at Zeh möchte, dass bei den Kaufverhandlungen die Kosten für die Grünpflege im<br />
neuen Baugebiet <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> mit einbezogen werden sollen.<br />
Herr Dempe <strong>vom</strong> Büro Sieber erläutert die Lärmschutzmaßnahmen. Um Wohnbebauung gegen<br />
den Lärm von Straße und Bahn abzuschirmen, brauche es eine Wall-Wand-Kombination. Im<br />
Südwesten und Osten sei diese 2,5 Meter hoch, im Süden 6,5 Meter. Die Abschirmungseffekte<br />
habe man für jedes einzelne <strong>der</strong> neun Grundstücke ausgerechnet und danach die Festsetzungen<br />
für passive Lärmschutzmaßnahmen getroffen. Das Ziel, die Erdgeschosse von solchen<br />
Maßnahmen freizuhalten, sei bis auf das Grundstück <strong>Nr</strong>. 5 erreicht worden. Bei den ersten<br />
Obergeschossen könnten Ruheräume mindestens nach zwei Seiten hin orientiert werden, bei<br />
den nördlich gelegenen Grundstücken nach drei Seiten. Bei den zweiten Obergeschossen ist<br />
die Orientierung nach Westen o<strong>der</strong> Norden vorgegeben. Für die Fenster im Schlafbereich sind<br />
deshalb verschiedene Immissionsschutz-Festsetzungen getroffen worden.<br />
Gemein<strong>der</strong>at Rädler hat den Eindruck, man verfolge eine veraltete Planung. Seiner Meinung<br />
nach gebe es genügend Interessenten, die bereit sind, Lüftungsanlagen in ihre Wohnhäuser<br />
einzubauen. Herr Dempe weist darauf hin, dass zum Schutz des Außenbereichs zuerst auf<br />
aktive und dann auf passive Lärmschutzmaßnahmen geachtet werden muss. Eine Genehmigung<br />
nur mit passivem Lärmschutz werde versagt.<br />
Auf wie<strong>der</strong>holtes Nachhaken im Gremium soll nun noch immissionsschutzfachlich geprüft<br />
werden, ob die Ausweitung <strong>der</strong> Baugrenze im Bereich <strong>der</strong> Grundstücke 5 und 6 in Richtung<br />
Nordosten möglich ist. Dies soll auch im Beschluss festgehalten werden.<br />
Herr Mühleck <strong>vom</strong> Büro Sieber berichtet über die Festsetzungen <strong>der</strong> Grünordnung bei <strong>der</strong><br />
Einfahrt ins Baugebiet und im Süden und Südwesten auf <strong>der</strong> öffentlichen Grünfläche im Bereich<br />
des Walles. Bei <strong>der</strong> Einfahrt und im Bereich <strong>der</strong> Stellplätze sollen Bäume gepflanzt werden. Der<br />
Bach sei renaturiert und mit einem uferbegleitenden Gehölzsaum versehen worden, <strong>der</strong> auch<br />
die Sichtschutzwand abschirmt. Da ca. 0,6 Hektar <strong>der</strong> Grünfläche beim Lärmschutzwall und im<br />
Bereich des Retentionsbeckens als Ausgleichsfläche dem alten Bebauungsplan „Wohmbrechts<br />
Ost“ zugeschrieben wird, benötigt die <strong>Gemeinde</strong> noch zusätzlich Ausgleichsfläche. Hierfür<br />
wurden <strong>vom</strong> Zweckverband Wasserversorgung Handwerksgruppe 1,6 Hektar Fläche im FFH-<br />
Naturschutzgebiet Degermoos, Gemarkung Hergensweiler, erworben. Diese externe Ausgleichsmaßnahme<br />
befindet sich auf <strong>der</strong> Flst. <strong>Nr</strong>. 515/2 und Teilflächen <strong>der</strong> Flst. <strong>Nr</strong>n 424/5 und<br />
515. Folgende Maßnahmen sind unter an<strong>der</strong>em vorgesehen: Wie<strong>der</strong>vernässung, Nutzungsextensivierung,<br />
Entwicklung von gestuften Waldsäumen. Vorteil hierbei sei, so <strong>der</strong> Vorsitzende,<br />
dass die Verbandsgemeinden die Ausgleichsmaßnahmen zusammen umsetzen, diese deshalb<br />
günstiger werden und das Ökopunktekonto genutzt werde. Auch die Folgekosten, die von<br />
563
Gemein<strong>der</strong>at Schmid angesprochen werden, sollen auf alle Verbandsgemeinden im Gesamtkonzept<br />
umgelegt werden.<br />
Beschlussantrag:<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hergatz</strong> billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Wohmbrechts<br />
Südost" und 1. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes "Wohmbrechts Ost" in <strong>der</strong> Fassung <strong>vom</strong><br />
04.11.2013 mit folgen<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung: Aufweitung <strong>der</strong> Baugrenze im Bereich <strong>der</strong> Grundstücke 5<br />
und 6 in Richtung Nordosten bis auf 3,00 m an die öffentliche Verkehrsfläche heran, nach<br />
immissionsschutzfachlicher Prüfung. Dieser so geän<strong>der</strong>te Entwurf erhält das Fassungsdatum<br />
<strong>vom</strong> 05.11.2013. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und<br />
die Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />
durchzuführen.<br />
Geltungsbereich Bebauungsplan „Wohmbrechts Südost“<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
11 : 0 (einstimmig angenommen)<br />
TOP 3<br />
Kommunalwahl 2014<br />
hier: Berufung eines Wahlleiters<br />
Am Sonntag, 16.03.2014 findet in Bayern die Kommunalwahl 2014 statt. In <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Hergatz</strong> werden <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at sowie <strong>der</strong> Kreistag und <strong>der</strong> Landrat gewählt. Der Gemein<strong>der</strong>at<br />
beruft, gemäß Art. 5 des Gesetzes über die Wahl <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>äte, <strong>der</strong> Bürgermeister, <strong>der</strong><br />
Kreistage und <strong>der</strong> Landräte (<strong>Gemeinde</strong>- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG), den ersten<br />
Bürgermeister, einen <strong>der</strong> weiteren Bürgermeister, einen <strong>der</strong> weiteren Stellvertreter, ein<br />
sonstiges Gemein<strong>der</strong>atsmitglied o<strong>der</strong> eine Person aus dem Kreis <strong>der</strong> Bediensteten <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft zum Wahlleiter für die <strong>Gemeinde</strong>wahlen. Als<br />
<strong>Gemeinde</strong>wahlleiter wird Herr Frank Achberger vorgeschlagen.<br />
Beschlussantrag:<br />
Der Geschäftsstellenleiter <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hergatz</strong> Herr Frank Achberger wird zum Wahlleiter für<br />
die Kommunalwahl 2014 berufen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
11 : 0 (einstimmig angenommen)<br />
564
TOP 4<br />
Kommunalwahl 2014<br />
hier: Berufung einer stellvertretenden Wahlleiterin<br />
Art. 5 GLkrWG sieht weiterhin vor, eine stellvertretende Person zu wählen. Als Stellvertreterin<br />
wird Frau Sina Bauer vorgeschlagen.<br />
Beschlussantrag:<br />
Die Sachbearbeiterin im Bürgerbüro <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Hergatz</strong> Frau Sina Bauer wird als<br />
stellvertretende Wahlleiterin für die Kommunalwahl 2014 berufen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
11 : 0 (einstimmig angenommen)<br />
TOP 5<br />
Dorfentwicklung in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hergatz</strong><br />
hier: Aktuelle Informationen<br />
Der Vorstand <strong>der</strong> Teilnehmergemeinschaft <strong>der</strong> Dorferneuerung Wohmbrechts beschloss in<br />
seiner letzten <strong>Sitzung</strong> am 22.10.2013, dass das Grundstück Flst. 25/1 <strong>der</strong> Gemarkung Maria-<br />
Thann in das Dorferneuerungsverfahren Wohmbrechts beigezogen wird. Der Umbau und die<br />
Sanierung <strong>der</strong> auf dem Grundstück stehenden Turn- und Festhalle soll im Rahmen <strong>der</strong> Dorferneuerung<br />
geför<strong>der</strong>t werden. Der Dorferneuerungsplan wird um die Maßnahmen „Umbau <strong>der</strong><br />
Turn- und Festhalle Maria-Thann" und Gestaltung des Gebäudeumgriffs erweitert. Weiterhin<br />
wurde <strong>vom</strong> Vorstand <strong>der</strong> Teilnehmergemeinschaft die Erhöhung <strong>der</strong> bisherigen För<strong>der</strong>summe<br />
um die erweiterten Maßnahmen in Maria-Thann beim Amt für Ländliche Entwicklung beantragt.<br />
TOP 6<br />
Bauanträge / Bauvoranfragen<br />
Antragsteller:<br />
Karin Gläser<br />
Beuren 2<br />
88145 <strong>Hergatz</strong><br />
Bauort: Beuren 2, Flst. <strong>Nr</strong>. 228/2<br />
Gemarkung Maria-Thann<br />
Errichtung eines Carports 6 x 6 x ca. 2,50 m (Baugesuch 26/2013)<br />
Beschlussantrag:<br />
Dem Bauantrag zur Errichtung eines Carports, Beuren 2, Flst. <strong>Nr</strong>. 228/2 auf <strong>der</strong> Gemarkung<br />
Maria-Thann wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
11 : 0 (einstimmig angenommen)<br />
565
Antragsteller:<br />
Dr. Astrid und Dr. Harald Bitschnau<br />
Königsstraße 35<br />
50321 Brühl<br />
Bauort: Am Wiesenrain 12, Flst. <strong>Nr</strong>. 23/12<br />
Gemarkung Maria-Thann<br />
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Baugesuch 27/2013)<br />
Der Vorsitzende informiert, dass das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
Maria-Thann Süd III liegt und nicht den Festsetzung entspricht. Die Abstandsflächen werden<br />
nicht eingehalten. Das Vorhaben überschreitet im öffentlichen Bereich durch die Abstandsfläche<br />
die Mitte <strong>der</strong> öffentlichen Verkehrsfläche in einem Teilbereich. Trauf- und Firsthöhen sowie die<br />
Baugrenzen sind eingehalten. Eine Verschiebung auf dem Grundstück ist nicht möglich.<br />
Beschlussantrag:<br />
Dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Am Wiesenrain 12, Flst. <strong>Nr</strong>. 23/12 auf <strong>der</strong><br />
Gemarkung Maria-Thann und <strong>der</strong> beantragten Befreiung von den Festsetzungen des<br />
Bebauungsplanes Maria-Thann Süd III wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
6 : 5 (mehrstimmig angenommen)<br />
TOP 7<br />
Bekanntgabe <strong>der</strong> in <strong>der</strong> nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 02.09.2013 gefassten Beschlüsse<br />
Der Auftrag für die Beton- und Erdarbeiten zur Errichtung <strong>der</strong> Lagerhalle für den gemeindlichen<br />
Bauhof wurde zum Preis von 18.430,44 € brutto an die Firma Boll, Bauunternehmen, Maria-<br />
Thann 37, <strong>Hergatz</strong> vergeben.<br />
Der Auftrag für die Zimmererarbeiten zur Errichtung <strong>der</strong> Lagerhalle für den gemeindlichen<br />
Bauhof wurde zum Preis von 28.203,90 € brutto an die Firma Schmalzl GmbH, Lindenhofstr. 6<br />
½, <strong>Hergatz</strong> vergeben.<br />
TOP 8<br />
Sonstiges / Anträge<br />
Informationen an den Gemein<strong>der</strong>at<br />
Salzstadel Wohmbrechts<br />
hier: Absprießmaßnahmen und Nutzlastreduzierung<br />
Der Vorsitzende informiert, dass durch die Planung <strong>der</strong> Bauingenieure Schrey+Weber erste<br />
Abhilfe im Salzstadel geschaffen wurde. Durch Absprießmaßnahmen wurde die Schadstelle an<br />
<strong>der</strong> nördlichen Mauerwerkswand auf eine Länge von ca. 9 m entlastet. Die Nutzlast wurde<br />
reduziert, indem alle Bretterstapel, mit Zwischenlatten aufgeschichtet, auf eine Höhe von ca. 50<br />
cm beschränkt o<strong>der</strong> umgeschichtet wurden. Die Einsturzgefahr sei somit erstmal gebannt und<br />
die Mauer auf <strong>der</strong> Nordseite werde somit nicht weiter ausbauchen. Die Notabstützung soll nach<br />
<strong>der</strong> Winterperiode nochmals in Augenschein genommen werden. Das Schreiben mit Bil<strong>der</strong>n<br />
<strong>vom</strong> Ingenieurbüro Schreyer + Weber gibt <strong>der</strong> Vorsitzende zur Information in Umlauf.<br />
566
Auf Frage von Gemein<strong>der</strong>at Schmid teilt <strong>der</strong> Vorsitzende mit, dass Herr Kellermann <strong>vom</strong><br />
Schwäbischen Bauernhofmuseum Illerbeuren beim damaligen Ortstermin Interesse bekundet<br />
habe, aber seither keine Rückmeldung erfolgte. Auch die Gespräche mit <strong>der</strong> Unteren Denkmalschutzbehörde<br />
des Landratsamtes Lindau und dem Kreisheimatpfleger über Nutzung und<br />
Finanzierung haben zu keiner Lösung geführt. Dieses Objekt müsse ein Thema für die ganze<br />
Region sein, aber je<strong>der</strong> verweise auf die <strong>Gemeinde</strong>. Der Erhalt des Stadels am jetzigen Platz ist<br />
noch offen.<br />
Parken auf öffentlichen Parkplätzen über längere Dauer<br />
Der Vorsitzende informiert über die Anfrage bei <strong>der</strong> Polizeiinspektion Lindenberg und verliest<br />
diese. Feste Höchstgrenzen bezüglich <strong>der</strong> Parkdauer von zugelassenen Kraftfahrzeugen bestehen<br />
nicht. Anhänger dürften höchstens 14 Tage abgestellt werden, dann könne man ein<br />
Verwarnungsgeld verhängen. Es gebe noch die Möglichkeit, die Parkdauer durch die Anordnung<br />
einer mehrstündigen Parkmöglichkeit unter Verwendung einer Parkscheibe einzuschränken.<br />
Hierzu müssen dann Zusatzzeichen angeordnet und angebracht werden. Solche<br />
Regelungen müssten dann aber auch überwacht werden. Bei <strong>der</strong> Umgestaltung des Dorfplatzes<br />
im Zuge <strong>der</strong> Dorferneuerung soll dieses Thema angegangen werden. Eventuell sollen<br />
Parkzonen eingerichtet werden.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt davon Kenntnis.<br />
Anfragen und Mitteilungen aus dem Gemein<strong>der</strong>at<br />
Gemein<strong>der</strong>at Schmid spricht das Bauvorhaben in <strong>der</strong> Grundschule Wohmbrechts an. Ein Klassensaal<br />
wurde bereits geräumt und mit den Trockenbauarbeiten und den Brandschutzelementen<br />
im Flur habe man bereits begonnen, so <strong>der</strong> Vorsitzende.<br />
Die Straßenlampe auf dem Grundstück Metzger in <strong>der</strong> Sonnenhalde 3 sei zugewachsen und<br />
sollte frei geschnitten werden. Im Amtsblatt wurde bereits auf solche Maßnahmen hingewiesen,<br />
so <strong>der</strong> <strong>der</strong> Vorsitzende. Sollte nichts geschehen, werde Herr Metzger nochmals informiert.<br />
Gemein<strong>der</strong>at Schmid verweist auf die Geschäftsordnung des Gemein<strong>der</strong>ats. Eine Bürgerversammlung<br />
sei längst überfällig. Der Vorsitzende entgegnet, dass zu gegebener Zeit eine Bürgerversammlung<br />
abgehalten werde.<br />
Er erinnert auch an die <strong>vom</strong> Rechnungsprüfungsausschuss gefor<strong>der</strong>te Bestandsaufnahme. Er<br />
ist <strong>der</strong> Meinung, dass <strong>der</strong> Auszubildende <strong>der</strong> Verwaltung das machen könne und nicht extern<br />
vergeben werden muss.<br />
Gemein<strong>der</strong>ätin Karg erinnert an die Anfragen aus dem Gemein<strong>der</strong>at Anfang Oktober. Die Rathaustüren<br />
werden demnächst nachjustiert, da die Gewährleitung bald fällig wird, so <strong>der</strong> Vorsitzende.<br />
Sollte das Problem mit dem Oberflächenwasser in <strong>der</strong> Bahnhofstraße nicht im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Gewährleistung beseitigt werden, wird dies im Rahmen einer Ersatzvornahme<br />
geschehen. Da die letzte Vorstandssitzung des Zweckverbands Wasserversorgung Handwerksgruppe<br />
Sigmarszell ausgefallen ist, bestand bisher noch nicht die Möglichkeit, die Teerarbeiten<br />
(„Flickarbeiten“ Firma Betz) in Schwarzenberg anzusprechen.<br />
567
Gemein<strong>der</strong>at Schmid ist <strong>der</strong> Meinung, dass an <strong>der</strong> Seiten-Eingangstüre am Rathaus<br />
(Bürgerbüro) ein Abtropfschenkel angebracht werden sollte.<br />
Gemein<strong>der</strong>at Dorn erinnert an die Parkplatzmarkierungen in <strong>der</strong> Lindenhofstraße, die<br />
nachgezogen werden sollten. Dies werde noch vor Wintereinbruch im gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
erledigt, so <strong>der</strong> Vorsitzende.<br />
Außerdem habe er gesehen, dass die Firma Zimmermann & Meixner in Schwarzenberg den<br />
Kanal vermessen habe und möchte wissen, ob es keine Pläne gibt. Der Vorsitzende informiert<br />
über die Auftragsvergabe zur Bestandserhebung und Untersuchung des Kanalnetzes in <strong>der</strong><br />
letzten nicht öffentlichen <strong>Sitzung</strong>. Die Gebühren zahlen letztendlich die Eigentümer über die<br />
Abwassergebühr.<br />
Gemein<strong>der</strong>at Rädler beschwert sich, dass die Ruhebänke wie<strong>der</strong> viel zu früh und zwar Mitte<br />
Oktober schon abgebaut wurden. Der Vorsitzende ist sich sicher, dass sich <strong>der</strong> Bauhof seine<br />
Arbeiten nach dem Notwendigen einteilt und gibt zu verstehen, dass wenn man die Bänke über<br />
den Winter stehen ließe, diese Schaden nehmen und öfter gestrichen werden müssten.<br />
Gemein<strong>der</strong>at Ro<strong>der</strong> spricht die Bahnbrücke in Maria-Thann an. Der Vorsitzende informiert,<br />
dass die Brücke nächstes Jahr im Zuge <strong>der</strong> Arbeiten am Bahnübergang Biesenberg abgebaut<br />
wird und mit einer Einschubbrücke erneuert wird.<br />
Gemein<strong>der</strong>ätin Wagner interessiert, ob es beim Geh- und Radweg Schreckelberg schon etwas<br />
Neues gibt. Der Vorsitzende entgegnet, dass er von Herrn Hanrie<strong>der</strong> <strong>vom</strong> Staatlichen Bauamt<br />
Kempten bisher nichts gehört habe und die Haushaltsmittel für das kommende Jahr noch nicht<br />
bekannt sind. Bezüglich des Personalmangels, welcher unter an<strong>der</strong>em Grund für die<br />
Einstellung <strong>der</strong> Planungsarbeiten war, fügt Gemein<strong>der</strong>ätin Karg hinzu, man solle sich doch an<br />
die Oberste Baubehörde in München wenden und eine entsprechende personelle Aufstockung<br />
for<strong>der</strong>n. Der Vorsitzende wird sich mit Herrn Hanrie<strong>der</strong> in Verbindung setzen.<br />
Ende des öffentlichen <strong>Sitzung</strong>steils um 22:05 Uhr.<br />
Der Vorsitzende<br />
Uwe Giebl<br />
Schriftführerin<br />
Andrea Steffey<br />
568