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Protokoll der Sitzung Nr. 86 vom 04.11.2103 - Gemeinde Hergatz

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Gemein<strong>der</strong>at <strong>Hergatz</strong><br />

NIEDERSCHRIFT<br />

ÜBER DIE SITZUNG (<strong>86</strong>)<br />

ÖFFENTLICHER TEIL<br />

AM 4. NOVEMBER 2013 UM 19:30 UHR<br />

IM PROBERAUM DER<br />

MUSIKKAPELLE MARIA-THANN<br />

Anwesend:<br />

1. Dorn Rinhard 6. Schmalzl Günther<br />

2. Karg Kornelia 7. Schmid Karl<br />

3. Lengsfeld Herbert 8. Sohler Adelbert<br />

4. Rädler Josef 9. Wagner Maria<br />

5. Ro<strong>der</strong> Karl 10. Zeh Michael<br />

Vorsitzen<strong>der</strong>:<br />

Entschuldigt:<br />

1. Bürgermeister Giebl Uwe<br />

Bilgeri Klaus<br />

Boll Wolfgang<br />

Buhmann Anton<br />

Schuleit Ingeborg<br />

558


Öffentlicher Teil<br />

T a g e s o r d n u n g:<br />

1. Genehmigung von Nie<strong>der</strong>schriften<br />

2. Bebauungsplan Wohmbrechts Süd-Ost<br />

hier: Information, Beratung und Billigungs- und Auslegungsbeschluss<br />

3. Kommunalwahl 2014<br />

hier: Berufung eines Wahlleiters<br />

4. Kommunalwahl 2014<br />

hier: Berufung einer stellvertretenden Wahlleiterin<br />

5. Dorfentwicklung in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hergatz</strong><br />

hier: Aktuelle Informationen<br />

6. Bauanträge / Bauvoranfragen<br />

7. Bekanntgabe <strong>der</strong> in <strong>der</strong> nicht öffentlichen <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 02.09.2013<br />

gefassten Beschlüsse<br />

8. Sonstiges / Anträge<br />

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Der Vorsitzende 1. Bürgermeister Uwe Giebl eröffnet um 19:30 Uhr die <strong>86</strong>. Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />

und stellt fest, dass zu dieser form- und fristgerecht eingeladen wurde. Ebenso stellt er<br />

fest, dass <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at mit 11 stimmberechtigten Mitglie<strong>der</strong>n vertreten und somit beschlussfähig<br />

ist. Gemein<strong>der</strong>äte Bilgeri, Boll und Buhmann sowie Gemein<strong>der</strong>ätin Schuleit sind<br />

entschuldigt.<br />

Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger, die Herren Griebe, Dempe<br />

und Mühleck <strong>vom</strong> Planungsbüro Sieber, Lindau (TOP 2) sowie Frau Stübner von <strong>der</strong> Presse.<br />

Einwände gegen die Tagesordnung seitens des Gemein<strong>der</strong>ates bestehen nicht.<br />

Der Vorsitzende gibt die Kopie eines Vertrages in Umlauf, welcher in <strong>der</strong> nicht öffentlichen<br />

<strong>Sitzung</strong> genehmigt werden soll.<br />

TOP 1<br />

Genehmigung von Nie<strong>der</strong>schriften<br />

Zur Genehmigung liegt die Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> öffentlichen <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>Nr</strong>. 85<br />

<strong>vom</strong> 07.10.2013 vor.<br />

Beschlussantrag:<br />

Die Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> öffentlichen <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>Nr</strong>. 85 <strong>vom</strong> 07.10.2013 wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

11 : 0 (einstimmig angenommen)<br />

TOP 2<br />

Bebauungsplan „Wohmbrechts Südost“<br />

hier: Information, Beratung und Billigungs- und Auslegungsbeschluss<br />

Das beauftragte Planungsbüro für Stadtplanung Sieber hat die Alternativen für die zeichnerische<br />

Planung sowie die Inhalte für den textlichen Teil für das Baugebiet „Wohmbrechts Südost“<br />

in <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates am 07.10.2013 vorgestellt.<br />

Herr Griebe <strong>vom</strong> Planungsbüro Sieber präsentiert dem Gremium den Entwurf für die öffentliche<br />

Auslegung des Bebauungsplanes „Wohmbrechts Südost“. Vorab teilt er mit, dass das Immissionsgutachten<br />

zwischenzeitlich fertig gestellt und eine Abstimmung mit dem Landratsamt erfolgt<br />

ist. Aufgrund <strong>der</strong> Teilung des Baugebiets in Mischgebiet und allgemeines Wohngebiet, ist<br />

eine Än<strong>der</strong>ung des bestehenden Flächennutzungsplanes erfor<strong>der</strong>lich. Ebenso <strong>der</strong> alte Bebauungsplan<br />

„Wohmbrechts Ost“, den <strong>der</strong> neue Plan überlappt, muss geän<strong>der</strong>t werden.<br />

Herr Griebe zeigt die Verän<strong>der</strong>ungen auf. Bisher war im Plangebiet reine Wohnbebauung (WA)<br />

ausgewiesen, welches jetzt teilweise zum Mischgebiet (MI) geän<strong>der</strong>t wird. Weil die ausgewiesene<br />

Siedlungsfläche nun kleiner ausfällt wie zuvor, schlägt Herr Griebe vor, die Differenz<br />

von 0,6 Hektar zum Ausgleich im Bereich Wohmbrechts Nord-Mitte an das Dorfgebiet<br />

anzuschließen, denn es wäre schade, wenn man die genehmigten Wohnflächen verfallen lässt.<br />

Obwohl diese Flächen nicht im Eigentum <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> sind, wird diese Ausweisung <strong>vom</strong><br />

560


Kreisbauamt getragen, so Herr Griebe auf Frage von Gemein<strong>der</strong>at Zeh. Die Kosten für die Än<strong>der</strong>ung<br />

des Flächennutzungsplanes, welche von Gemein<strong>der</strong>ätin Karg angefragt werden,<br />

beziffert Herr Griebe auf max. 10.000 €. So sei es bei den bisherigen Än<strong>der</strong>ungen von Flächennutzungsplänen<br />

gewesen. Es soll nun <strong>der</strong> Aufstellungsbeschluss für die 9. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Wohmbrechts Südost“ sowie im<br />

Bereich „Wohmbrechts Mitte-Nord“ gefasst werden.<br />

Beschlussantrag:<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hergatz</strong> beschließt die Aufstellung <strong>der</strong> 9. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes<br />

im Bereich des Bebauungsplanes "Wohmbrechts Südost" sowie im Bereich<br />

"Wohmbrechts Mitte-Nord" - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1BauGB. Der räumliche<br />

Geltungsbereich <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.<br />

Erfor<strong>der</strong>nis <strong>der</strong> Planung:<br />

Umwandlung von Wohnbauflächen in gemischte Bauflächen zur städtebaulich<br />

angepassten Entwicklung des Än<strong>der</strong>ungsbereiches<br />

Verlagerung von dargestellten und genehmigten Wohnbauflächen an einen<br />

städtebaulich geeigneteren Standort<br />

Ziele <strong>der</strong> Planung:<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> vorhandenen Siedlungs-Struktur<br />

Erhalt <strong>der</strong> Siedlungs-Struktur<br />

Vermeidung o<strong>der</strong> Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum<br />

Vermeidung von Nutzungskonflikten<br />

Erhaltung <strong>der</strong> genehmigten und dargestellten Flächenpotentiale<br />

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB<br />

durchgeführt. Im Rahmen <strong>der</strong> Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a <strong>Nr</strong>. 2<br />

BauGB dargelegt.<br />

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG) ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Än<strong>der</strong>ung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit<br />

o<strong>der</strong> Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />

kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens än<strong>der</strong>n. Die 9. Än<strong>der</strong>ung des Flächen-<br />

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nutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Wohmbrechts Südost" sowie im Bereich<br />

"Wohmbrechts Mitte-Nord" erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

8 : 3 (mehrheitlich angenommen)<br />

Da die Verfahrensschritte für die 9. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes noch nachgeholt<br />

werden müssen und dies auch ohne förmlichen Beschluss möglich ist, sollen die Ergebnisse<br />

erst nach <strong>der</strong> einmonatigen Auslegung und Anhörung <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange<br />

präsentiert werden. Damit die 9. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes<br />

„Wohmbrechts Südost" und 1. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes „Wohmbrechts Ost"<br />

sowie <strong>der</strong> Bebauungsplan „Wohmbrechts Südost" und 1. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes<br />

„Wohmbrechts Ost" im Parallelverfahren durchgeführt werden kann, sollen nun gleich beide<br />

Billigungs- und Auslegungbeschlüsse gefasst werden.<br />

Beschlussantrag:<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hergatz</strong> billigt den Entwurf zur 9. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes<br />

im Bereich des Bebauungsplanes "Wohmbrechts Südost" sowie im Bereich<br />

"Wohmbrechts Mitte-Nord" in <strong>der</strong> Fassung <strong>vom</strong> 04.11.2013.<br />

Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung<br />

<strong>der</strong> Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

8 : 3 (mehrheitlich angenommen)<br />

Herr Griebe erklärt, dass <strong>der</strong> neue Bebauungsplan „Wohmbrechts Südost“ fast 40 m in den<br />

alten Bebauungsplan „Wohmbrechts Ost“ hinein ragt. An dieser Stelle war ursprünglich das<br />

Retentionsbecken festgesetzt, welches aber letztendlich weiter südlich umgesetzt wurde. Maßgabe<br />

<strong>vom</strong> Straßenbauamt Kempten war, dass bei <strong>der</strong> Erschließung von <strong>der</strong> Kreisstraße Li 7 her<br />

die Kreuzungssituation an die Zufahrt zum Gewerbegebiet auf <strong>der</strong> gegenüber liegenden östlichen<br />

Straßenseite angepasst werden muss. Die dort bestehende Verkehrsinsel soll zurück<br />

gebaut und <strong>der</strong> Zufahrtstrichter verengt werden.<br />

Weiter teilt er mit, dass <strong>der</strong> Fußweg und die Verkehrsflächen überarbeitet wurden. Auf Anfrage<br />

von Gemein<strong>der</strong>at Sohler geht Herr Griebe nochmals auf die Typenschablonen für die planungsrechtlichen<br />

Festsetzungen und die bauordnungsrechtlichen Vorschriften ein.<br />

Hier bemerkt er, dass aufgrund des Immissionsschutzes beim Mischgebiet Typ 2 zusätzlich<br />

Nutzungen wie sonstige Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, sowie für kirchliche,<br />

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kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke ausnahmsweise zugelassen werden<br />

können.<br />

Zu den Schnittlagen fügt Herr Griebe an, dass die Höhentypen zwar unterschiedlich sind, aber<br />

aufgrund <strong>der</strong> abfallenden Topographie versperrt <strong>der</strong> Wall nicht die Sicht und die Weitsicht bleibt<br />

für alle erhalten.<br />

Gemein<strong>der</strong>at Dorn bemängelt, dass noch keine Kostenschätzungen vorliegen.<br />

Der Vorsitzende informiert, dass nur <strong>der</strong> Erschließungsplaner Herr Schenk, <strong>vom</strong> Büro Zimmermann<br />

& Meixner, hierüber Auskunft erteilen kann. Eine überarbeitete Kalkulation wird in <strong>der</strong> Dezembersitzung<br />

vorliegen. In dieser <strong>Sitzung</strong> soll auch über die Verkaufsstrategie und die Grundstückspreise<br />

diskutiert werden.<br />

Gemein<strong>der</strong>at Zeh möchte, dass bei den Kaufverhandlungen die Kosten für die Grünpflege im<br />

neuen Baugebiet <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> mit einbezogen werden sollen.<br />

Herr Dempe <strong>vom</strong> Büro Sieber erläutert die Lärmschutzmaßnahmen. Um Wohnbebauung gegen<br />

den Lärm von Straße und Bahn abzuschirmen, brauche es eine Wall-Wand-Kombination. Im<br />

Südwesten und Osten sei diese 2,5 Meter hoch, im Süden 6,5 Meter. Die Abschirmungseffekte<br />

habe man für jedes einzelne <strong>der</strong> neun Grundstücke ausgerechnet und danach die Festsetzungen<br />

für passive Lärmschutzmaßnahmen getroffen. Das Ziel, die Erdgeschosse von solchen<br />

Maßnahmen freizuhalten, sei bis auf das Grundstück <strong>Nr</strong>. 5 erreicht worden. Bei den ersten<br />

Obergeschossen könnten Ruheräume mindestens nach zwei Seiten hin orientiert werden, bei<br />

den nördlich gelegenen Grundstücken nach drei Seiten. Bei den zweiten Obergeschossen ist<br />

die Orientierung nach Westen o<strong>der</strong> Norden vorgegeben. Für die Fenster im Schlafbereich sind<br />

deshalb verschiedene Immissionsschutz-Festsetzungen getroffen worden.<br />

Gemein<strong>der</strong>at Rädler hat den Eindruck, man verfolge eine veraltete Planung. Seiner Meinung<br />

nach gebe es genügend Interessenten, die bereit sind, Lüftungsanlagen in ihre Wohnhäuser<br />

einzubauen. Herr Dempe weist darauf hin, dass zum Schutz des Außenbereichs zuerst auf<br />

aktive und dann auf passive Lärmschutzmaßnahmen geachtet werden muss. Eine Genehmigung<br />

nur mit passivem Lärmschutz werde versagt.<br />

Auf wie<strong>der</strong>holtes Nachhaken im Gremium soll nun noch immissionsschutzfachlich geprüft<br />

werden, ob die Ausweitung <strong>der</strong> Baugrenze im Bereich <strong>der</strong> Grundstücke 5 und 6 in Richtung<br />

Nordosten möglich ist. Dies soll auch im Beschluss festgehalten werden.<br />

Herr Mühleck <strong>vom</strong> Büro Sieber berichtet über die Festsetzungen <strong>der</strong> Grünordnung bei <strong>der</strong><br />

Einfahrt ins Baugebiet und im Süden und Südwesten auf <strong>der</strong> öffentlichen Grünfläche im Bereich<br />

des Walles. Bei <strong>der</strong> Einfahrt und im Bereich <strong>der</strong> Stellplätze sollen Bäume gepflanzt werden. Der<br />

Bach sei renaturiert und mit einem uferbegleitenden Gehölzsaum versehen worden, <strong>der</strong> auch<br />

die Sichtschutzwand abschirmt. Da ca. 0,6 Hektar <strong>der</strong> Grünfläche beim Lärmschutzwall und im<br />

Bereich des Retentionsbeckens als Ausgleichsfläche dem alten Bebauungsplan „Wohmbrechts<br />

Ost“ zugeschrieben wird, benötigt die <strong>Gemeinde</strong> noch zusätzlich Ausgleichsfläche. Hierfür<br />

wurden <strong>vom</strong> Zweckverband Wasserversorgung Handwerksgruppe 1,6 Hektar Fläche im FFH-<br />

Naturschutzgebiet Degermoos, Gemarkung Hergensweiler, erworben. Diese externe Ausgleichsmaßnahme<br />

befindet sich auf <strong>der</strong> Flst. <strong>Nr</strong>. 515/2 und Teilflächen <strong>der</strong> Flst. <strong>Nr</strong>n 424/5 und<br />

515. Folgende Maßnahmen sind unter an<strong>der</strong>em vorgesehen: Wie<strong>der</strong>vernässung, Nutzungsextensivierung,<br />

Entwicklung von gestuften Waldsäumen. Vorteil hierbei sei, so <strong>der</strong> Vorsitzende,<br />

dass die Verbandsgemeinden die Ausgleichsmaßnahmen zusammen umsetzen, diese deshalb<br />

günstiger werden und das Ökopunktekonto genutzt werde. Auch die Folgekosten, die von<br />

563


Gemein<strong>der</strong>at Schmid angesprochen werden, sollen auf alle Verbandsgemeinden im Gesamtkonzept<br />

umgelegt werden.<br />

Beschlussantrag:<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hergatz</strong> billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Wohmbrechts<br />

Südost" und 1. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes "Wohmbrechts Ost" in <strong>der</strong> Fassung <strong>vom</strong><br />

04.11.2013 mit folgen<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung: Aufweitung <strong>der</strong> Baugrenze im Bereich <strong>der</strong> Grundstücke 5<br />

und 6 in Richtung Nordosten bis auf 3,00 m an die öffentliche Verkehrsfläche heran, nach<br />

immissionsschutzfachlicher Prüfung. Dieser so geän<strong>der</strong>te Entwurf erhält das Fassungsdatum<br />

<strong>vom</strong> 05.11.2013. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und<br />

die Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

durchzuführen.<br />

Geltungsbereich Bebauungsplan „Wohmbrechts Südost“<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

11 : 0 (einstimmig angenommen)<br />

TOP 3<br />

Kommunalwahl 2014<br />

hier: Berufung eines Wahlleiters<br />

Am Sonntag, 16.03.2014 findet in Bayern die Kommunalwahl 2014 statt. In <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Hergatz</strong> werden <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at sowie <strong>der</strong> Kreistag und <strong>der</strong> Landrat gewählt. Der Gemein<strong>der</strong>at<br />

beruft, gemäß Art. 5 des Gesetzes über die Wahl <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>äte, <strong>der</strong> Bürgermeister, <strong>der</strong><br />

Kreistage und <strong>der</strong> Landräte (<strong>Gemeinde</strong>- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG), den ersten<br />

Bürgermeister, einen <strong>der</strong> weiteren Bürgermeister, einen <strong>der</strong> weiteren Stellvertreter, ein<br />

sonstiges Gemein<strong>der</strong>atsmitglied o<strong>der</strong> eine Person aus dem Kreis <strong>der</strong> Bediensteten <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft zum Wahlleiter für die <strong>Gemeinde</strong>wahlen. Als<br />

<strong>Gemeinde</strong>wahlleiter wird Herr Frank Achberger vorgeschlagen.<br />

Beschlussantrag:<br />

Der Geschäftsstellenleiter <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hergatz</strong> Herr Frank Achberger wird zum Wahlleiter für<br />

die Kommunalwahl 2014 berufen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

11 : 0 (einstimmig angenommen)<br />

564


TOP 4<br />

Kommunalwahl 2014<br />

hier: Berufung einer stellvertretenden Wahlleiterin<br />

Art. 5 GLkrWG sieht weiterhin vor, eine stellvertretende Person zu wählen. Als Stellvertreterin<br />

wird Frau Sina Bauer vorgeschlagen.<br />

Beschlussantrag:<br />

Die Sachbearbeiterin im Bürgerbüro <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Hergatz</strong> Frau Sina Bauer wird als<br />

stellvertretende Wahlleiterin für die Kommunalwahl 2014 berufen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

11 : 0 (einstimmig angenommen)<br />

TOP 5<br />

Dorfentwicklung in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hergatz</strong><br />

hier: Aktuelle Informationen<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> Teilnehmergemeinschaft <strong>der</strong> Dorferneuerung Wohmbrechts beschloss in<br />

seiner letzten <strong>Sitzung</strong> am 22.10.2013, dass das Grundstück Flst. 25/1 <strong>der</strong> Gemarkung Maria-<br />

Thann in das Dorferneuerungsverfahren Wohmbrechts beigezogen wird. Der Umbau und die<br />

Sanierung <strong>der</strong> auf dem Grundstück stehenden Turn- und Festhalle soll im Rahmen <strong>der</strong> Dorferneuerung<br />

geför<strong>der</strong>t werden. Der Dorferneuerungsplan wird um die Maßnahmen „Umbau <strong>der</strong><br />

Turn- und Festhalle Maria-Thann" und Gestaltung des Gebäudeumgriffs erweitert. Weiterhin<br />

wurde <strong>vom</strong> Vorstand <strong>der</strong> Teilnehmergemeinschaft die Erhöhung <strong>der</strong> bisherigen För<strong>der</strong>summe<br />

um die erweiterten Maßnahmen in Maria-Thann beim Amt für Ländliche Entwicklung beantragt.<br />

TOP 6<br />

Bauanträge / Bauvoranfragen<br />

Antragsteller:<br />

Karin Gläser<br />

Beuren 2<br />

88145 <strong>Hergatz</strong><br />

Bauort: Beuren 2, Flst. <strong>Nr</strong>. 228/2<br />

Gemarkung Maria-Thann<br />

Errichtung eines Carports 6 x 6 x ca. 2,50 m (Baugesuch 26/2013)<br />

Beschlussantrag:<br />

Dem Bauantrag zur Errichtung eines Carports, Beuren 2, Flst. <strong>Nr</strong>. 228/2 auf <strong>der</strong> Gemarkung<br />

Maria-Thann wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

11 : 0 (einstimmig angenommen)<br />

565


Antragsteller:<br />

Dr. Astrid und Dr. Harald Bitschnau<br />

Königsstraße 35<br />

50321 Brühl<br />

Bauort: Am Wiesenrain 12, Flst. <strong>Nr</strong>. 23/12<br />

Gemarkung Maria-Thann<br />

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Baugesuch 27/2013)<br />

Der Vorsitzende informiert, dass das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

Maria-Thann Süd III liegt und nicht den Festsetzung entspricht. Die Abstandsflächen werden<br />

nicht eingehalten. Das Vorhaben überschreitet im öffentlichen Bereich durch die Abstandsfläche<br />

die Mitte <strong>der</strong> öffentlichen Verkehrsfläche in einem Teilbereich. Trauf- und Firsthöhen sowie die<br />

Baugrenzen sind eingehalten. Eine Verschiebung auf dem Grundstück ist nicht möglich.<br />

Beschlussantrag:<br />

Dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Am Wiesenrain 12, Flst. <strong>Nr</strong>. 23/12 auf <strong>der</strong><br />

Gemarkung Maria-Thann und <strong>der</strong> beantragten Befreiung von den Festsetzungen des<br />

Bebauungsplanes Maria-Thann Süd III wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

6 : 5 (mehrstimmig angenommen)<br />

TOP 7<br />

Bekanntgabe <strong>der</strong> in <strong>der</strong> nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 02.09.2013 gefassten Beschlüsse<br />

Der Auftrag für die Beton- und Erdarbeiten zur Errichtung <strong>der</strong> Lagerhalle für den gemeindlichen<br />

Bauhof wurde zum Preis von 18.430,44 € brutto an die Firma Boll, Bauunternehmen, Maria-<br />

Thann 37, <strong>Hergatz</strong> vergeben.<br />

Der Auftrag für die Zimmererarbeiten zur Errichtung <strong>der</strong> Lagerhalle für den gemeindlichen<br />

Bauhof wurde zum Preis von 28.203,90 € brutto an die Firma Schmalzl GmbH, Lindenhofstr. 6<br />

½, <strong>Hergatz</strong> vergeben.<br />

TOP 8<br />

Sonstiges / Anträge<br />

Informationen an den Gemein<strong>der</strong>at<br />

Salzstadel Wohmbrechts<br />

hier: Absprießmaßnahmen und Nutzlastreduzierung<br />

Der Vorsitzende informiert, dass durch die Planung <strong>der</strong> Bauingenieure Schrey+Weber erste<br />

Abhilfe im Salzstadel geschaffen wurde. Durch Absprießmaßnahmen wurde die Schadstelle an<br />

<strong>der</strong> nördlichen Mauerwerkswand auf eine Länge von ca. 9 m entlastet. Die Nutzlast wurde<br />

reduziert, indem alle Bretterstapel, mit Zwischenlatten aufgeschichtet, auf eine Höhe von ca. 50<br />

cm beschränkt o<strong>der</strong> umgeschichtet wurden. Die Einsturzgefahr sei somit erstmal gebannt und<br />

die Mauer auf <strong>der</strong> Nordseite werde somit nicht weiter ausbauchen. Die Notabstützung soll nach<br />

<strong>der</strong> Winterperiode nochmals in Augenschein genommen werden. Das Schreiben mit Bil<strong>der</strong>n<br />

<strong>vom</strong> Ingenieurbüro Schreyer + Weber gibt <strong>der</strong> Vorsitzende zur Information in Umlauf.<br />

566


Auf Frage von Gemein<strong>der</strong>at Schmid teilt <strong>der</strong> Vorsitzende mit, dass Herr Kellermann <strong>vom</strong><br />

Schwäbischen Bauernhofmuseum Illerbeuren beim damaligen Ortstermin Interesse bekundet<br />

habe, aber seither keine Rückmeldung erfolgte. Auch die Gespräche mit <strong>der</strong> Unteren Denkmalschutzbehörde<br />

des Landratsamtes Lindau und dem Kreisheimatpfleger über Nutzung und<br />

Finanzierung haben zu keiner Lösung geführt. Dieses Objekt müsse ein Thema für die ganze<br />

Region sein, aber je<strong>der</strong> verweise auf die <strong>Gemeinde</strong>. Der Erhalt des Stadels am jetzigen Platz ist<br />

noch offen.<br />

Parken auf öffentlichen Parkplätzen über längere Dauer<br />

Der Vorsitzende informiert über die Anfrage bei <strong>der</strong> Polizeiinspektion Lindenberg und verliest<br />

diese. Feste Höchstgrenzen bezüglich <strong>der</strong> Parkdauer von zugelassenen Kraftfahrzeugen bestehen<br />

nicht. Anhänger dürften höchstens 14 Tage abgestellt werden, dann könne man ein<br />

Verwarnungsgeld verhängen. Es gebe noch die Möglichkeit, die Parkdauer durch die Anordnung<br />

einer mehrstündigen Parkmöglichkeit unter Verwendung einer Parkscheibe einzuschränken.<br />

Hierzu müssen dann Zusatzzeichen angeordnet und angebracht werden. Solche<br />

Regelungen müssten dann aber auch überwacht werden. Bei <strong>der</strong> Umgestaltung des Dorfplatzes<br />

im Zuge <strong>der</strong> Dorferneuerung soll dieses Thema angegangen werden. Eventuell sollen<br />

Parkzonen eingerichtet werden.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt davon Kenntnis.<br />

Anfragen und Mitteilungen aus dem Gemein<strong>der</strong>at<br />

Gemein<strong>der</strong>at Schmid spricht das Bauvorhaben in <strong>der</strong> Grundschule Wohmbrechts an. Ein Klassensaal<br />

wurde bereits geräumt und mit den Trockenbauarbeiten und den Brandschutzelementen<br />

im Flur habe man bereits begonnen, so <strong>der</strong> Vorsitzende.<br />

Die Straßenlampe auf dem Grundstück Metzger in <strong>der</strong> Sonnenhalde 3 sei zugewachsen und<br />

sollte frei geschnitten werden. Im Amtsblatt wurde bereits auf solche Maßnahmen hingewiesen,<br />

so <strong>der</strong> <strong>der</strong> Vorsitzende. Sollte nichts geschehen, werde Herr Metzger nochmals informiert.<br />

Gemein<strong>der</strong>at Schmid verweist auf die Geschäftsordnung des Gemein<strong>der</strong>ats. Eine Bürgerversammlung<br />

sei längst überfällig. Der Vorsitzende entgegnet, dass zu gegebener Zeit eine Bürgerversammlung<br />

abgehalten werde.<br />

Er erinnert auch an die <strong>vom</strong> Rechnungsprüfungsausschuss gefor<strong>der</strong>te Bestandsaufnahme. Er<br />

ist <strong>der</strong> Meinung, dass <strong>der</strong> Auszubildende <strong>der</strong> Verwaltung das machen könne und nicht extern<br />

vergeben werden muss.<br />

Gemein<strong>der</strong>ätin Karg erinnert an die Anfragen aus dem Gemein<strong>der</strong>at Anfang Oktober. Die Rathaustüren<br />

werden demnächst nachjustiert, da die Gewährleitung bald fällig wird, so <strong>der</strong> Vorsitzende.<br />

Sollte das Problem mit dem Oberflächenwasser in <strong>der</strong> Bahnhofstraße nicht im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Gewährleistung beseitigt werden, wird dies im Rahmen einer Ersatzvornahme<br />

geschehen. Da die letzte Vorstandssitzung des Zweckverbands Wasserversorgung Handwerksgruppe<br />

Sigmarszell ausgefallen ist, bestand bisher noch nicht die Möglichkeit, die Teerarbeiten<br />

(„Flickarbeiten“ Firma Betz) in Schwarzenberg anzusprechen.<br />

567


Gemein<strong>der</strong>at Schmid ist <strong>der</strong> Meinung, dass an <strong>der</strong> Seiten-Eingangstüre am Rathaus<br />

(Bürgerbüro) ein Abtropfschenkel angebracht werden sollte.<br />

Gemein<strong>der</strong>at Dorn erinnert an die Parkplatzmarkierungen in <strong>der</strong> Lindenhofstraße, die<br />

nachgezogen werden sollten. Dies werde noch vor Wintereinbruch im gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

erledigt, so <strong>der</strong> Vorsitzende.<br />

Außerdem habe er gesehen, dass die Firma Zimmermann & Meixner in Schwarzenberg den<br />

Kanal vermessen habe und möchte wissen, ob es keine Pläne gibt. Der Vorsitzende informiert<br />

über die Auftragsvergabe zur Bestandserhebung und Untersuchung des Kanalnetzes in <strong>der</strong><br />

letzten nicht öffentlichen <strong>Sitzung</strong>. Die Gebühren zahlen letztendlich die Eigentümer über die<br />

Abwassergebühr.<br />

Gemein<strong>der</strong>at Rädler beschwert sich, dass die Ruhebänke wie<strong>der</strong> viel zu früh und zwar Mitte<br />

Oktober schon abgebaut wurden. Der Vorsitzende ist sich sicher, dass sich <strong>der</strong> Bauhof seine<br />

Arbeiten nach dem Notwendigen einteilt und gibt zu verstehen, dass wenn man die Bänke über<br />

den Winter stehen ließe, diese Schaden nehmen und öfter gestrichen werden müssten.<br />

Gemein<strong>der</strong>at Ro<strong>der</strong> spricht die Bahnbrücke in Maria-Thann an. Der Vorsitzende informiert,<br />

dass die Brücke nächstes Jahr im Zuge <strong>der</strong> Arbeiten am Bahnübergang Biesenberg abgebaut<br />

wird und mit einer Einschubbrücke erneuert wird.<br />

Gemein<strong>der</strong>ätin Wagner interessiert, ob es beim Geh- und Radweg Schreckelberg schon etwas<br />

Neues gibt. Der Vorsitzende entgegnet, dass er von Herrn Hanrie<strong>der</strong> <strong>vom</strong> Staatlichen Bauamt<br />

Kempten bisher nichts gehört habe und die Haushaltsmittel für das kommende Jahr noch nicht<br />

bekannt sind. Bezüglich des Personalmangels, welcher unter an<strong>der</strong>em Grund für die<br />

Einstellung <strong>der</strong> Planungsarbeiten war, fügt Gemein<strong>der</strong>ätin Karg hinzu, man solle sich doch an<br />

die Oberste Baubehörde in München wenden und eine entsprechende personelle Aufstockung<br />

for<strong>der</strong>n. Der Vorsitzende wird sich mit Herrn Hanrie<strong>der</strong> in Verbindung setzen.<br />

Ende des öffentlichen <strong>Sitzung</strong>steils um 22:05 Uhr.<br />

Der Vorsitzende<br />

Uwe Giebl<br />

Schriftführerin<br />

Andrea Steffey<br />

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