pdf-Datei lesen - Kreishandwerkerschaft Mönchengladbach
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SEPA-Zahlungsverkehr: Jetzt umstellen<br />
Ab dem 1. Februar 2014 werden die nationalen Zahlverfahren durch die europäischen<br />
SEPA-Standards abgelöst. Betriebe sollten sich spätestens jetzt dafür rüsten.<br />
Carl-Ludwig Thiele, Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank,<br />
ist alarmiert. „Es gibt 3,6 Millionen Unternehmen und<br />
fast 600 000 Vereine in Deutschland, aber bisher haben wir<br />
nur rund 425 500 Gläubiger-Identifikationsnummern vergeben“,<br />
sagt Thiele und fügt an: „Vor diesem Hintergrund<br />
erlaube ich mir die Mahnung, SEPA schnellstens anzugehen.“<br />
© Photo-K - Fotolia.com<br />
Gläubiger-Identifikationsnummer? SEPA? Wer diese Begriffe<br />
nicht kennt, sollte sich nun sputen. Dies gilt insbesondere<br />
für Unternehmer: Ab dem 1. Februar 2014 dürfen in den<br />
Mitgliedsstaaten der EU nur noch Überweisungen und Lastschriften<br />
ausgeführt werden, die den gemeinsamen europäischen<br />
Regeln des einheitlichen Zahlungsverkehrsraums<br />
(Single Euro Payments Area – SEPA) entsprechen. Auch die<br />
gewohnten Inlandsüberweisungen und Abbuchungslastschriften<br />
werden dann hinfällig. Der Zentralverband des<br />
Deutschen Handwerks (ZDH) appelliert an die Betriebe, die<br />
eigenen Prozesse und Systeme nun so schnell wie möglich<br />
anzupassen – und genügend zeitlichen Vorlauf für Tests mit<br />
der Hausbank einzuplanen.<br />
Zunächst ist wichtig: Nur mit einer Gläubiger-Identifikationsnummer<br />
ist die Teilnahme am Lastschriftverfahren möglich.<br />
Die Bundesbank empfiehlt, diese Nummer möglichst bis Ende<br />
Oktober 2013 bei ihr zu beantragen (Formular im Internet<br />
unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de), da es sonst zu<br />
Kollisionen mit den Jahresabschlüssen kommen könnte.<br />
Der ZDH rät darüber hinaus unter anderem zu folgenden<br />
Schritten: Kontaktaufnahme mit dem eigenen Kreditinstitut,<br />
um sich für das Verfahren anzumelden, wie auch zu technischen<br />
Dienstleistern. Aufgrund des spezifischen (Daten-)<br />
Formats der SEPA-Überweisungen und -Lastschriften müssen<br />
Buchhaltungs- und Softwaresysteme und der Schriftverkehr<br />
angepasst werden. Kontos müssen konvertiert und Kunden-<br />
Stammdaten aktualisiert werden: Denn künftig werden<br />
Konten nur noch durch die internationale Bank-Kontonummer<br />
(IBAN) identifiziert. Bei grenzüberschreitenden Überweisungen<br />
kommt bis 2016 der Bank-Identifikationscode (BIC)<br />
hinzu.<br />
Ratsam ist es ebenfalls, schon frühzeitig zu klären, welche<br />
Kosten auf den Betrieb etwa für Schulungen oder neue<br />
Lizenzen zukommen. Bei Bestandskundenzahlungen müssen<br />
Einzugsermächtigungen zwar nicht neu eingeholt werden;<br />
wohl aber ist der Kunde vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug<br />
über den Wechsel zu informieren.<br />
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AUTOZENTRUM P&A<br />
GmbH<br />
Monschauer Str. 34 - <strong>Mönchengladbach</strong><br />
Beratung: Stephan Moll 0172/ 54 62 967<br />
www.autozentren-pa.de<br />
Auf der zentralen SEPA-Webseite von Bundesbank und<br />
Bundesfinanzministerium (www.sepadeutschland.de) sind<br />
alle wichtigen Informationen sowie Antworten auf häufig<br />
gestellte Fragen zu finden. Handwerksbetriebe können sich<br />
ebenfalls auf der Internetseite des ZDH (www.zdh.de)<br />
umfassend informieren.