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SEPA-Zahlungsverkehr: Jetzt umstellen<br />

Ab dem 1. Februar 2014 werden die nationalen Zahlverfahren durch die europäischen<br />

SEPA-Standards abgelöst. Betriebe sollten sich spätestens jetzt dafür rüsten.<br />

Carl-Ludwig Thiele, Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank,<br />

ist alarmiert. „Es gibt 3,6 Millionen Unternehmen und<br />

fast 600 000 Vereine in Deutschland, aber bisher haben wir<br />

nur rund 425 500 Gläubiger-Identifikationsnummern vergeben“,<br />

sagt Thiele und fügt an: „Vor diesem Hintergrund<br />

erlaube ich mir die Mahnung, SEPA schnellstens anzugehen.“<br />

© Photo-K - Fotolia.com<br />

Gläubiger-Identifikationsnummer? SEPA? Wer diese Begriffe<br />

nicht kennt, sollte sich nun sputen. Dies gilt insbesondere<br />

für Unternehmer: Ab dem 1. Februar 2014 dürfen in den<br />

Mitgliedsstaaten der EU nur noch Überweisungen und Lastschriften<br />

ausgeführt werden, die den gemeinsamen europäischen<br />

Regeln des einheitlichen Zahlungsverkehrsraums<br />

(Single Euro Payments Area – SEPA) entsprechen. Auch die<br />

gewohnten Inlandsüberweisungen und Abbuchungslastschriften<br />

werden dann hinfällig. Der Zentralverband des<br />

Deutschen Handwerks (ZDH) appelliert an die Betriebe, die<br />

eigenen Prozesse und Systeme nun so schnell wie möglich<br />

anzupassen – und genügend zeitlichen Vorlauf für Tests mit<br />

der Hausbank einzuplanen.<br />

Zunächst ist wichtig: Nur mit einer Gläubiger-Identifikationsnummer<br />

ist die Teilnahme am Lastschriftverfahren möglich.<br />

Die Bundesbank empfiehlt, diese Nummer möglichst bis Ende<br />

Oktober 2013 bei ihr zu beantragen (Formular im Internet<br />

unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de), da es sonst zu<br />

Kollisionen mit den Jahresabschlüssen kommen könnte.<br />

Der ZDH rät darüber hinaus unter anderem zu folgenden<br />

Schritten: Kontaktaufnahme mit dem eigenen Kreditinstitut,<br />

um sich für das Verfahren anzumelden, wie auch zu technischen<br />

Dienstleistern. Aufgrund des spezifischen (Daten-)<br />

Formats der SEPA-Überweisungen und -Lastschriften müssen<br />

Buchhaltungs- und Softwaresysteme und der Schriftverkehr<br />

angepasst werden. Kontos müssen konvertiert und Kunden-<br />

Stammdaten aktualisiert werden: Denn künftig werden<br />

Konten nur noch durch die internationale Bank-Kontonummer<br />

(IBAN) identifiziert. Bei grenzüberschreitenden Überweisungen<br />

kommt bis 2016 der Bank-Identifikationscode (BIC)<br />

hinzu.<br />

Ratsam ist es ebenfalls, schon frühzeitig zu klären, welche<br />

Kosten auf den Betrieb etwa für Schulungen oder neue<br />

Lizenzen zukommen. Bei Bestandskundenzahlungen müssen<br />

Einzugsermächtigungen zwar nicht neu eingeholt werden;<br />

wohl aber ist der Kunde vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug<br />

über den Wechsel zu informieren.<br />

38<br />

AUTOZENTRUM P&A<br />

GmbH<br />

Monschauer Str. 34 - <strong>Mönchengladbach</strong><br />

Beratung: Stephan Moll 0172/ 54 62 967<br />

www.autozentren-pa.de<br />

Auf der zentralen SEPA-Webseite von Bundesbank und<br />

Bundesfinanzministerium (www.sepadeutschland.de) sind<br />

alle wichtigen Informationen sowie Antworten auf häufig<br />

gestellte Fragen zu finden. Handwerksbetriebe können sich<br />

ebenfalls auf der Internetseite des ZDH (www.zdh.de)<br />

umfassend informieren.

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