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Adorfer Seite 2 16.Oktober 2013 Stadtbote ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Anmeldung der Schulanfänger in Adorf/Vogtl. für das Schuljahr 2014/15 Alle Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2007 – 30.06.2008 geboren sind, werden schulpflichtig. Kinder, die bis zum 30.09.2008 geboren sind, können auf Wunsch der Eltern auch eingeschult werden. Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden, sind ebenfalls von den Eltern anzumelden. Die Anmeldung erfolgt im Sekretariat der Grundschule Adorf, Kirchplatz 10, zu folgenden Zeiten: Dienstag, d. 29.10.2013 07.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch, d. 30.10.2013 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Bitte Geburtsurkunde mitbringen! Aus dem Stadtrat In seiner öffentlichen Sitzung am 23.09.2013 wurden vom Stadtrat der Stadt Adorf/Vogtl. folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss- Nr. 56/2013 Der Stadtrat der Stadt Adorf/Vogtl. billigt den Prüfbericht der GdW Revisions AG vom 14.06.2013 des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2012 der Wohnungsgesellschaft Adorf/Vogtl. mbH und weist den Bürgermeister nach § 98 Abs.1 S. 6 SächsGemO zur Beschlussfassung wie folgt an: - Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 wird festgestellt. - Der Jahresüberschuss 2012 in Höhe von 8.006,49 € wird der Sonderrücklage zugeführt. - Der Geschäftsführerin Frau Kati Stein wird für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt. - Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt. - Die GdW Revisions AG wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu einem Honorar in Höhe von 5.474,00 € bestellt. Stimmabgabe: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltung, 0 Befangenheit Beschluss-Nr. 60/2013 Der Stadtrat der Stadt Adorf/Vogtl. beschließt die Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Bad Brambach zur Einrichtung und Unterhaltung einer gemeinsamen Schiedsstelle mit den weiteren Städten und Gemeinden Bad Elster, Erlbach und Markneukirchen. Stimmabgabe: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltung, 0 Befangenheit Beschluss-Nr. 61/2013 Der Stadtrat der Stadt Adorf/Vogtl. beschließt folgende Änderung des Abwägungsbeschlusses vom 11.03.2013, SR- BV-Nr. 07/2013 zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Alter Acker“: Behörden: Landesdirektion Chemnitz, Höhere Raumordnungsbehörde, LRA Vogtlandkreis SG Bauplanung und Planungsverbandes Region Chemnitz Forderung: Die Größenordnung der Flächeninanspruchnahme mit den beabsichtigten Wohneinheiten sollten überdacht, die Flächeninanspruchnahme im Außenbereich minimiert und das Wohngebiet entsprechend dem Bedarf unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung umstrukturiert werden. Der Einwand wird wie folgt berücksichtigt: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wohngebiet „Alter Acker“ wird um das Flurstück 443 und Teil des Flurstückes 436/44 entsprechend der Anlage verkleinert. Die Abwägung: „Die gesamte östlich des Seniorenheimes vorhandene Fläche (bislang WA 11 und WA 12) wird nicht mehr als Wohnbaufläche ausgewiesen, sondern als Baufeld, auf dem „sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ geschaffen werden können.“ wird aufgehoben. Stimmabgabe: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltung, 0 Befangenheit Beschluss-Nr. 62/2013 Der Stadtrat der Stadt Adorf beschließt, die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles für das Gebiet der „Gemarkung Adorf“ im Bereich Schützenstraße zu erweitern und passt somit die Satzung den örtlichen Gegebenheiten an. Stimmabgabe: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltung, 0 Befangenheit Beschluss-Nr. 63/2013 Der Stadtrat der Stadt Adorf/Vogtl. beschließt die Gewährung einer Belastungsvollmacht i. H. v. 70.000,00 € zugunsten des Käufers des Flurstückes - Nr. 47 der Gemarkung Jugelsburg. Stimmabgabe: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltung, 0 Befangenheit Beschlüsse, die verfahrenstechnische Dinge im Stadtrat betreffen, sind nicht aufgeführt. Bekanntmachung über den Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebes „Waldbad Adorf“ Gemäß § 19 Abs. 2 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes (SächsEigBG) vom 15.02.2010 wird hiermit bekanntgegeben: 1. Der Stadtrat der Stadt Adorf/Vogtl. hat in seiner Sitzung am 23.09.2013 folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr. 57/2013 Der Stadtrat der Stadt Adorf/ Vogtl. stellt den Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebes „Waldbad Adorf“ gemäß § 19 Abs. 1 SächsEigBG wie folgt fest: 1. Bilanzsumme 266.042,66 EUR 1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 236.540,48 EUR - das Umlaufvermögen 29.388,65 EUR - Rechnungsabgrenzungsposten 113,53 EUR 1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 253.116,33 EUR - die Rückstellungen 2.730,00 EUR - die Verbindlichkeiten 10.196,33 EUR 2. Jahresfehlbetrag 881,72 EUR 2.1 Summe der Erträge 141.662,32 EUR 2.2 Summe der Aufwendungen 142.544,04 EUR Beschluss-Nr. 58/2013 Der Stadtrat der Stadt Adorf/ Vogtl. beschließt, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 881,72 EUR und den Verlustvortrag in Höhe von 1.647,95 EUR, also insgesamt 2.529,67 EUR, mit der Kapitalrücklage in Höhe von 5.646,00 EUR zu verrechnen, so dass die Kapitalrücklage nach Verrechnung 3.116,33 EUR beträgt. Beschluss-Nr. 59/2013 Der Stadtrat der Stadt Adorf/ Vogtl. entlastet die Betriebsleitung für das Jahr 2012. 2. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers „Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung

16.Oktober 2013 Adorfer Stadtbote Seite 3 und den Lagebericht des Eigenbetriebes „Waldbad Adorf“, Adorf/Vogtl., für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung, des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes, der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung sowie der Sächsischen Gemeindeordnung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stich-proben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung, des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes, der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung sowie der Sächsischen Gemeindeordnung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Plauen, den 10.07.2013 HKMS Treuhand GmbH Plauen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Michael Köbrich Hans R. Schöffel Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer“ 3. Der Jahresabschluss 2012 sowie der Lagebericht 2012 liegen in der Zeit vom 24.10. bis einschließlich 05.11.2013 während der Öffnungszeiten in der Kämmerei der Stadtverwaltung Adorf/Vogtl., Markt 1, 08626 Adorf/ Vogtl. öffentlich aus. Adorf/Vogtl., 08.10.2013 Rico Schmidt Bürgermeister Die Stadtverwaltung Adorf/ Vogtl. informiert Die nächste Stadtratssitzung findet am 04. November 2013, um 19.00 Uhr, im Rathaus Adorf statt. Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Adorf/Vogtl. und der Einrichtungen Rathaus, Tel. 03 74 23 / 5 75 – 0 Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr Freitag 09.00 – 12.00 Uhr Kleiderkammer, Tel. 03 74 23 / 5 75 – 25 Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr Klein Vogtland/Botanischer Garten Tel. 037423 / 48060 bis 31. Oktober täglich 10.00 – 18.00 Uhr Letzter Einlass 17.30 Uhr Perlmuttermuseum und Fremdenverkehrsbüro, Tel. 03 47 23 / 22 47 Öffnungszeiten Februar bis November Dienstag bis Freitag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr Samstag 10.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr Sonn- und Feiertag 13.00 – 16.00 Uhr Auskünfte erhalten Sie auch unter: Museum Adorf; Freiberger Straße 8; 08626 Adorf/Vogtl.; Tel. 03 74 23 / 22 47 oder unter: museum@adorf-vogtland.de Stadtbibliothek, Markt 24, Tel. 03 74 23 / 50 99 79 Montag 10.00 – 17.00 Uhr Mittwoch 13.00 – 17.00 Uhr Freitag 08.00 – 12.00 Uhr Sie schaffen es nicht, innerhalb dieser Öffnungszeiten zu uns ins Rathaus zu kommen? Kein Problem! Gerne vereinbaren wir einen Termin zur Klärung Ihrer Angelegenheit in der Stadtverwaltung außerhalb der Öffnungszeiten. Bitte rufen Sie uns an. Ihr Bürgermeister Rico Schmidt Ende des öffentlichen Teils Geburtstagskinder vom 12. September bis 16. Oktober 2013 Wir gratulieren herzlichst und wünschen alles Gute zum 75. Geburtstag Frau Jutta Hertel Frau Christa Martin Frau Erna Kästner Frau Irmgard Zimmermann Frau Erika Mohr Frau Monika Ficker Herrn Günter Renz Herrn Gerhard Polster Herrn Ulf Ladenthin 80. Geburtstag Frau Gisela Meinel Frau Elsbeth Scholz Frau Friedegard Muck Herrn Sigmar Jacob 85. Geburtstag Frau Marianne Herrmann Herrn Kurt Kretschmar 91. Geburtstag Frau Herta Behnisch Die Stadt Adorf begrüßt ihren neuen Bürger Ferdinand Fuchs, geboren am 21.07.2013 ganz herzlich und wünscht Eltern und Baby Glück, Gesundheit sowie alles Gute! Seit 2000 Haus- und Gartenservice Frank Spiegelhauer Dorfstraße 13 08258 Siebenbrunn 03 74 22 / 7 41 98 01 70 / 5 31 51 96 Dienstleistungen rund um Haus, Hof und Garten

16.Oktober 2013<br />

Adorfer<br />

Stadtbote<br />

Seite 3<br />

und den Lagebericht des Eigenbetriebes „Waldbad Adorf“, Adorf/Vogtl.,<br />

für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 geprüft.<br />

Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts<br />

nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den<br />

ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung, des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes,<br />

der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung sowie der Sächsischen<br />

Gemeindeordnung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung<br />

des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns<br />

durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter<br />

Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung<br />

der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen<br />

Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach<br />

ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und<br />

Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter<br />

Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den<br />

Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei<br />

der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die<br />

Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des<br />

Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.<br />

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />

internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in<br />

Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis<br />

von Stich-proben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten<br />

Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen<br />

der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des<br />

Jahresabschlusses und des Lageberichtes.<br />

Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere<br />

Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen<br />

Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften<br />

und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung, des Sächsischen<br />

Eigenbetriebsgesetzes, der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung sowie<br />

der Sächsischen Gemeindeordnung und vermittelt unter Beachtung der<br />

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen<br />

entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des<br />

Eigenbetriebes.<br />

Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt<br />

insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt<br />

die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.<br />

Plauen, den 10.07.2013<br />

HKMS Treuhand GmbH Plauen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft Michael Köbrich Hans R. Schöffel<br />

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer“<br />

3. Der Jahresabschluss 2012 sowie der Lagebericht 2012 liegen in der Zeit<br />

vom 24.10. bis einschließlich 05.11.2013 während der Öffnungszeiten in<br />

der Kämmerei der Stadtverwaltung Adorf/Vogtl., Markt 1, 08626 Adorf/<br />

Vogtl. öffentlich aus.<br />

Adorf/Vogtl., 08.10.2013<br />

Rico Schmidt<br />

Bürgermeister<br />

Die Stadtverwaltung Adorf/ Vogtl. informiert<br />

Die nächste Stadtratssitzung findet am<br />

04. November 2013, um 19.00 Uhr, im<br />

Rathaus Adorf statt.<br />

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Adorf/Vogtl.<br />

und der Einrichtungen<br />

Rathaus, Tel. 03 74 23 / 5 75 – 0<br />

Dienstag<br />

09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr<br />

Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr<br />

Freitag<br />

09.00 – 12.00 Uhr<br />

Kleiderkammer, Tel. 03 74 23 / 5 75 – 25<br />

Dienstag<br />

09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr<br />

Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr<br />

Klein Vogtland/Botanischer Garten Tel. 037423 / 48060<br />

bis 31. Oktober täglich 10.00 – 18.00 Uhr Letzter Einlass 17.30 Uhr<br />

Perlmuttermuseum und Fremdenverkehrsbüro, Tel. 03 47 23 / 22 47<br />

Öffnungszeiten Februar bis November<br />

Dienstag bis Freitag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr<br />

Samstag<br />

10.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr<br />

Sonn- und Feiertag<br />

13.00 – 16.00 Uhr<br />

Auskünfte erhalten Sie auch unter:<br />

Museum Adorf; Freiberger Straße 8; 08626 Adorf/Vogtl.;<br />

Tel. 03 74 23 / 22 47 oder unter: museum@adorf-vogtland.de<br />

Stadtbibliothek, Markt 24, Tel. 03 74 23 / 50 99 79<br />

Montag<br />

10.00 – 17.00 Uhr<br />

Mittwoch<br />

13.00 – 17.00 Uhr<br />

Freitag<br />

08.00 – 12.00 Uhr<br />

Sie schaffen es nicht, innerhalb dieser Öffnungszeiten zu uns ins Rathaus<br />

zu kommen? Kein Problem! Gerne vereinbaren wir einen Termin<br />

zur Klärung Ihrer Angelegenheit in der Stadtverwaltung außerhalb<br />

der Öffnungszeiten. Bitte rufen Sie uns an.<br />

Ihr Bürgermeister Rico Schmidt<br />

Ende des öffentlichen Teils<br />

Geburtstagskinder vom 12. September bis 16. Oktober 2013<br />

Wir gratulieren herzlichst und wünschen alles Gute zum<br />

75. Geburtstag<br />

Frau Jutta Hertel<br />

Frau Christa Martin<br />

Frau Erna Kästner<br />

Frau Irmgard Zimmermann<br />

Frau Erika Mohr<br />

Frau Monika Ficker<br />

Herrn Günter Renz<br />

Herrn Gerhard Polster<br />

Herrn Ulf Ladenthin<br />

80. Geburtstag<br />

Frau Gisela Meinel<br />

Frau Elsbeth Scholz<br />

Frau Friedegard Muck<br />

Herrn Sigmar Jacob<br />

85. Geburtstag<br />

Frau Marianne Herrmann<br />

Herrn Kurt Kretschmar<br />

91. Geburtstag<br />

Frau Herta Behnisch<br />

Die Stadt Adorf begrüßt ihren neuen Bürger<br />

Ferdinand Fuchs, geboren am 21.07.2013<br />

ganz herzlich und wünscht Eltern und Baby<br />

Glück, Gesundheit sowie alles Gute!<br />

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