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Mitteilungsblatt 17/2013 - Gemeinde Gundelsheim

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Nr. <strong>17</strong>/13<br />

Der EntdeckerPass -<br />

Die „Entdeckung des Monats“ im September<br />

Der EntdeckerPass-Vorteil: im Schloß Dennenlohe (Landkreis<br />

Ansbach) ist freier Eintritt und ein Stück Kuchen mit Kaffee.<br />

Zu kaufen gibt es den EntdeckerPass im Rathaus <strong>Gundelsheim</strong>.<br />

Fragen zum EntdeckerPass beantwortet eine Hotline unter<br />

0921/802 576.<br />

Zur Standesamtlichen Hochzeit<br />

am 31.07.<strong>2013</strong>:<br />

Frau Tanja Ritter geb. Hofmann und Herrn Marcus Ritter<br />

am 10.08.<strong>2013</strong>:<br />

Frau Tanja Kistner geb. Hofmann und Herrn Günter Kistner<br />

r4<br />

„Sandkerwa® Express“<br />

Freitag, 23.08., Samstag, 24.08. und Montag, 26.08.<strong>2013</strong><br />

zu den angegebenen Fahrzeiten<br />

für 6 € nach Bamberg und zurück<br />

Keine Voranmeldung erforderlich!<br />

Das Finanzamt Bamberg informiert<br />

Achtung!<br />

Neue Öffnungszeiten des Servicezentrums<br />

ab 22.08.<strong>2013</strong>:<br />

Montag bis Donnerstag............................ 08.00 - 13.00 Uhr<br />

Freitag .................................................... 08.00 - 12.00 Uhr<br />

zusätzl. Okt. bis Mai Donnerstag..........13.00 bis <strong>17</strong>.00 Uhr<br />

Vollzug der Wassergesetze<br />

Abwasserentsorgung von Einzelanwesen<br />

Ablauf der Förderung zur Nachrüstung von Kleinkläranlagen<br />

(RZKKA) durch den Freistaat Bayern zum 31.<br />

Dezember 2014<br />

Aufgrund der Änderung der Abwasserverordnung im Jahr 2002<br />

(Ausdehnung des Anhanges 1 der Abwasserverordnung auf<br />

Kleineinleitungen) entsprechen abflusslose Gruben bzw. Mehrkammerausfaulgruben<br />

ohne biologische Nachreinigung nicht<br />

mehr dem Stand der Technik.<br />

8<strong>Gundelsheim</strong><br />

Bestehende Anlagen müssen deshalb innerhalb angemessener<br />

Fristen angepasst werden, dies soll bayernweit bis spätestens<br />

2015 abgeschlossen sein.<br />

In der Vergangenheit wurden die Betreiber der Kleinkläranlagen<br />

in den <strong>Gemeinde</strong>teilen, die dauerhaft mittels Kleinkläranlagen<br />

entsorgt werden sollen, wiederholt von Seiten des<br />

Landratsamtes Bamberg aufgefordert, die Abwasseranlagen<br />

nachzurüsten.<br />

Bau bzw. Nachrüstung der Kleinkläranlagen, die vor dem 1.<br />

Januar 2002 Abwasseranfall hatten, werden vom Freistaat<br />

Bayern nach den Richtlinien zur Förderung von Kleinkläranlagen<br />

(RZKKA) gefördert. Diese Förderung wurde bereits im Jahr<br />

2003 von Seiten des Freistaates Bayern aufgelegt und bereits<br />

mehrmals verlängert.<br />

Die RZKKA ist nunmehr bis zum 31. Dezember 2014 befristet.<br />

Eine weitere Verlängerung der RZKKA ist jedoch ausgeschlossen!<br />

Sollten die Betreiber von Kleinkläranlagen also ein Interesse<br />

haben, die derzeit bestehende Fördermöglichkeit noch in<br />

Anspruch nehmen zu wollen, weisen wir darauf hin, dass die<br />

letzten Förderanträge bis spätestens etwa November 2014 bei<br />

den <strong>Gemeinde</strong>n eingegangen sein sollten, da der Sammelantrag<br />

der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung bis spätestens zum 31. Dezember<br />

2014 beim Wasserwirtschaftsamt Kronach vorliegen muss.<br />

Dies bedeutet, dass ihre Kleinkläranlage bei Antragstellung<br />

nachgerüstet sein muss und die Bauabnahme durch einen privaten<br />

Sachverständigen in der Wasserwirtschaft durchgeführt<br />

sein muss. Da es aber erfahrungsgemäß zu Engpässen bei der<br />

Begutachtung, der Lieferung und dem Einbau der Kleinkläranlagen<br />

kommen kann, wird ein Bau bzw. eine Nachrüstung der<br />

Kleinkläranlage deutlich vor Ende 2014 empfohlen.<br />

Voraussetzung für eine Förderung nach RZKKA ist dabei<br />

jedoch auch ein abgestimmtes Abwasserentsorgungskonzept<br />

der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Die Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA<br />

2010) sowie weitere Informationen stehen unter www.rzkka.<br />

bayern.de als Download zur Verfügung.<br />

Landratsamt Bamberg<br />

gez.<br />

Romig, Regierungsrätin<br />

Das Bayerische Landesamt für Steuern<br />

informiert<br />

ELStAM-Verfahren<br />

Das ELStAM-Verfahren wird für Arbeitgeber mit der letzten<br />

Lohnabrechnung des Jahres <strong>2013</strong> zur Pflicht. Steigen Sie jetzt<br />

ein und nutzen Sie die Einstiegserleichterungen!<br />

Das ELStAM-Verfahren ist zum 01. Januar <strong>2013</strong> erfolgreich<br />

gestartet. ELStAM steht für Elektronische LohnSteuerAbzugs-<br />

Merkmale und ersetzt die bisherige Papierlohnsteuerkarte.<br />

Bereits 46% der Arbeitgeber in Bayern nutzen die Vorteile des<br />

neuen elektronischen Verfahrens. 3,6 Mio. Arbeitnehmer in<br />

Bayern wurden bislang beim elektronischen Verfahren angemeldet.<br />

Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, spätestens für die letzte<br />

Lohnabrechnung des Jahres <strong>2013</strong> die ELStAM ihrer Arbeitnehmer<br />

abzurufen.<br />

Warten Sie nicht bis zur letzten Lohnabrechnung des Jahres<br />

<strong>2013</strong>!<br />

Nachdem die Vorbereitungen zum Umstieg, wie z.B. die<br />

Anpassung von innerbetrieblichen Geschäftsprozessen sowie<br />

die frühzeitige Information der Arbeitnehmer, einige Zeit in<br />

Anspruch nehmen können, sollten Arbeitgeber bereits jetzt<br />

tätig werden. Es wird zudem empfohlen, nicht erst mit der<br />

letzten Lohnabrechnung des Jahres <strong>2013</strong> in das Verfahren<br />

einzusteigen, um alle Einstiegserleichterungen, wie sie im<br />

BMF-Schreiben vom 25.07.<strong>2013</strong> enthalten sind, vollumfänglich<br />

nutzen zu können und Abrechnungsmonate mit Jahressonderzahlungen<br />

zu meiden.<br />

Nähere Informationen zum ELStAM-Verfahren finden Sie unter<br />

www.elster.de (Rubrik: Arbeitgeber > elektronische Lohnsteuerkarte).

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