Handbuch zur IPC - Ausgabe 2013 - DPMA
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Zielsetzung der <strong>IPC</strong><br />
6. Die Klassifikation ist ein Mittel <strong>zur</strong> international einheitlichen Klassifizierung von Patentdokumenten.<br />
Sie dient den Ämtern für geistiges Eigentum und der Öffentlichkeit vor allem als ein wirksames<br />
Recherchewerkzeug, um Patentdokumente wieder aufzufinden, damit für die technischen Offenbarungen<br />
in Patentanmeldungen die Neuheit festgestellt, die erfinderische Tätigkeit oder Nichtoffensichtlichkeit<br />
beurteilt sowie der technische Fortschritt und die Verwertbarkeit oder Nützlichkeit bewertet werden<br />
kann.<br />
7. Darüber hinaus dient die Klassifikation als<br />
(a) Hilfsmittel für die ordnungsgemäße Einordnung von Patentdokumenten, um den Zugriff<br />
zu der darin enthaltenen technischen und rechtlichen Information zu erleichtern,<br />
(b) Grundlage <strong>zur</strong> selektiven Weitergabe von Patentinformation an alle Nutzer,<br />
(c) Grundlage <strong>zur</strong> Ermittlung des Standes der Technik,<br />
(d) Grundlage <strong>zur</strong> Erstellung von Statistiken über gewerbliche Schutzrechte, die wiederum<br />
eine Abschätzung der technischen Entwicklung auf verschiedenen Gebieten ermöglichen.<br />
Geschichte der <strong>IPC</strong><br />
8. Der Text der ersten <strong>Ausgabe</strong> der Klassifikation wurde gemäß den Bestimmungen des Europäischen<br />
Übereinkommens über die Internationale Patentklassifikation von Erfindungspatenten von 1954<br />
erstellt. Nach der Unterzeichnung des Straßburger Abkommens wurde die Internationale (bis dahin<br />
Europäische) Klassifikation von Erfindungspatenten, die am 1. September 1968 veröffentlicht wurde,<br />
mit Wirkung vom 24. März 1971 als die erste <strong>Ausgabe</strong> der <strong>IPC</strong> betrachtet.<br />
9. Die Klassifikation wurde in regelmäßigen Abständen revidiert, um das System zu verbessern und<br />
die technische Entwicklung zu berücksichtigen.<br />
10. Die bisher erschienenen <strong>Ausgabe</strong>n der <strong>IPC</strong> waren gültig:<br />
Erste <strong>Ausgabe</strong> vom 1. September 1968 bis 30. Juni 1974<br />
Zweite <strong>Ausgabe</strong> vom 1. Juli 1974 bis 31. Dezember 1979<br />
Dritte <strong>Ausgabe</strong> vom 1. Januar 1980 bis 31. Dezember 1984<br />
Vierte <strong>Ausgabe</strong> vom 1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1989<br />
Fünfte <strong>Ausgabe</strong> vom 1. Januar 1990 bis 31. Dezember 1994<br />
Sechste <strong>Ausgabe</strong> vom 1. Januar 1995 bis 31. Dezember 1999 und<br />
Siebte <strong>Ausgabe</strong> vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2005<br />
10bis. Nach der Reform der <strong>IPC</strong> (siehe Abschnitte 11 bis 13) wurde die Klassifikation für die Versionen,<br />
die vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2010 galten, in eine Basisversion und eine Vollversion<br />
aufgeteilt. Bei jeder <strong>Ausgabe</strong> der Basisversion war das Jahr des Inkrafttretens dieser <strong>Ausgabe</strong><br />
angegeben. <strong>IPC</strong>-2006 war vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2008 gültig, und <strong>IPC</strong>-2009 trat am 1.<br />
Januar 2009 in Kraft. Bei jeder neuen Vollversion der <strong>IPC</strong> war das Jahr und der Monat des Inkrafttretens<br />
dieser Version angegeben, z.B. <strong>IPC</strong>-2008.01.<br />
Vom 1. Januar 2011 an wird die Klassifikation nicht mehr in Basis- und Vollversion aufgeteilt und bei<br />
jeder neuen Version der <strong>IPC</strong> werden das Jahr und der Monat ihres Inkrafttretens angegeben, z. B.<br />
<strong>IPC</strong>-2011.01.<br />
<strong>Handbuch</strong> <strong>zur</strong> <strong>IPC</strong> (<strong>Ausgabe</strong> <strong>2013</strong>, gültig ab 1. Mai <strong>2013</strong>)