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Handbuch zur IPC - Ausgabe 2013 - DPMA

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INTERNATIONALE PATENTKLASSIFIKATION<br />

<strong>Handbuch</strong><br />

(<strong>Ausgabe</strong> <strong>2013</strong>)<br />

I. Vorwort<br />

Zielsetzung der <strong>IPC</strong>; Geschichte der <strong>IPC</strong>; Reform der <strong>IPC</strong>;<br />

Hilfestellung zum Gebrauch der Klassifikation<br />

1. Das Straßburger Abkommen über die Internationale Patentklassifikation (von 1971), das am 7.<br />

Oktober 1975 in Kraft getreten ist, sieht eine einheitliche Klassifikation für Erfindungspatente einschließlich<br />

veröffentlichter Patentanmeldungen und Gebrauchsmuster (nachstehend mit "Patentdokumente''<br />

bezeichnet) vor. Gemäß Artikel 1 des Abkommens wurde die <strong>IPC</strong>-Union gegründet. Die Internationale<br />

Patentklassifikation wird im Folgenden als „Klassifikation“ oder „<strong>IPC</strong>“ bezeichnet.<br />

2. Die Klassifikation wird in englischer und französischer Sprache erstellt. Beide Texte sind gleichermaßen<br />

verbindlich. Gemäß Artikel 3, Absatz 2 des Straßburger Abkommens können offizielle Texte<br />

der Klassifikation auch in anderen Sprachen erstellt werden.<br />

3. Bei der auf der <strong>IPC</strong>-Website der WIPO unter www.wipo.int/classifications/ipc <strong>zur</strong> Verfügung gestellten<br />

Internet-Version der Klassifikation handelt es sich um die verbindliche Veröffentlichung der<br />

<strong>IPC</strong>. Sie enthält den vollständigen Text der gültigen <strong>Ausgabe</strong> bzw. Version sowie der früheren <strong>Ausgabe</strong>n<br />

bzw. Versionen der Klassifikation in englischer und französischer Sprache. (Die Internet-Version<br />

der <strong>IPC</strong> in deutscher Sprache wird einschließlich der englischen und französischen Fassungen und der<br />

früheren <strong>Ausgabe</strong>n vollständig unter http://depatisnet.dpma.de/ipc <strong>zur</strong> Verfügung gestellt.)<br />

4. In Übereinstimmung mit Artikel 4, Absatz 5 des Straßburger Abkommens wurde festgelegt, dass<br />

die Abkürzung „Int.Cl.“ (für „Internationale Patentklassifikation“) den Klassifikationssymbolen in veröffentlichten<br />

Patentdokumenten vorangestellt werden kann, wenn diese gemäß der Klassifikation<br />

klassifiziert wurden. Zu näheren Einzelheiten über die Darstellung dieser Symbole siehe Kapitel XII.<br />

5. [gestrichen]<br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>zur</strong> <strong>IPC</strong> (<strong>Ausgabe</strong> <strong>2013</strong>, gültig ab 1. Mai <strong>2013</strong>)

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