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Handbuch zur IPC - Ausgabe 2013 - DPMA

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Vorrangregeln<br />

146. In bestimmten Gebieten der Klassifikation werden Vorrangregeln für die Klassifizierung angewendet.<br />

Der Sinn dieser Regeln ist es, die Einheitlichkeit des Klassifizierens zu verbessern. Im Gegensatz<br />

<strong>zur</strong> Standardregel legen die Vorrangregeln den generellen Vorrang zwischen allen Gruppen in dem betreffenden<br />

Bereich fest. Um dies zu ermöglichen, sind die Klassifikationsschemata an die jeweilige Regel<br />

besonders angepasst worden. Auch wenn generelle Vorrang-Klassifizierungsregeln gelten, ist eine<br />

Mehrfachklassifizierung in diesen Gebieten möglich, z.B. wenn es notwendig ist, unterschiedliche<br />

Aspekte eines Sachverhalts zu klassifizieren, oder wenn der Sachverhalt eine zusätzliche Information<br />

enthält, die zu klassifizieren wünschenswert ist. Gebiete, in denen Vorrang-Klassifizierungsregeln gelten,<br />

sind jeweils durch eine Anmerkung vor der ersten Stelle des Bereichs, für den solche Klassifizierungsregeln<br />

gelten, oder an einer hierarchisch höheren Stelle deutlich gekennzeichnet.<br />

Erste-Stelle-Vorrangregel<br />

147. In einigen Bereichen der Klassifikation wird die „Erste-Stelle-Vorrangregel“ angewendet. Dort, wo<br />

diese Regel gilt, findet sich eine Anmerkung folgenden Typs: „In dieser Unterklasse / Hauptgruppe /<br />

Gruppe wird, sofern nicht Gegenteiliges angegeben ist, in jeder hierarchischen Ebene in der ersten<br />

zutreffenden Stelle klassifiziert“. Siehe als Beispiel dazu die Anmerkungen nach den Titeln von G03F<br />

1/00 oder H04W. Entsprechend dieser Regel wird ein technischer Gegenstand der Erfindung<br />

klassifiziert, indem nacheinander in jeder hierarchischen Ebene die erste Gruppe bestimmt wird, die<br />

jeden Teil des technischen Gegenstandes abdeckt, bis in der tiefsten zutreffenden Hierarchieebene<br />

eine Untergruppe <strong>zur</strong> Klassifizierung ausgewählt ist. Sind mehrere gesonderte technische<br />

Gegenstände im Patentdokument offenbart, so wird die Erste-Stelle-Vorrangregel für jeden<br />

Gegenstand einzeln angewendet.<br />

148. Klassifikationsschemata, in denen die Erste-Stelle-Vorrangregel eingeführt wurde, sind in einer<br />

standardisierten Reihenfolge der Gruppen angeordnet. Diese standardisierte Reihenfolge folgt dem<br />

Grundsatz, die komplexeren oder spezialisierteren technischen Sachverhalte an den Anfang des<br />

Schemas zu stellen und fortschreitend zu weniger komplexen bzw. spezialisierten technischen Sachverhalten<br />

zu gelangen.<br />

149. Nach der Auswahl der zutreffenden Unterklasse für den Erfindungsgegenstand wird folgende<br />

Verfahrensweise für das Auffinden der genauen Klassifikationsstelle angewendet:<br />

(a) Bestimmen der ersten Hauptgruppe in der Unterklasse, die wenigstens teilweise den Erfindungsgegenstand<br />

umfasst;<br />

(b) Bestimmen der ersten Ein-Punkt-Gruppe unter dieser Hauptgruppe, die wenigstens teilweise<br />

den Gegenstand umfasst;<br />

(c) Wiederholen dieser Vorgehensweise in den nachfolgenden Hierarchieebenen der Untergruppen,<br />

bis die erste Untergruppe, die den Erfindungsgegenstand umfasst, in der<br />

untersten Hierarchieebene (d.h. die Untergruppe mit der größten Anzahl von Punkten)<br />

bestimmt ist.<br />

150. Falls keine genaue Stelle in dem Gebiet der Klassifikation, für das die Erste-Stelle-Vorrangregel<br />

gilt, für eine Kombination vorgesehen ist, wird die Kombination in der ersten Gruppe klassifiziert, die<br />

wenigstens einen Teil der Kombination (Teilkombination) abdeckt. Alle weiteren Teile der Kombinationen,<br />

die als neu und nicht-trivial bestimmt werden, müssen auch einzeln nach der Erste-Stelle-<br />

Vorrangregel klassifiziert werden. Teile einer Kombination, von denen anzunehmen ist, dass sie eine<br />

sinnvolle Information für die Recherche liefern, können als Zusätzliche Information klassifiziert werden.<br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>zur</strong> <strong>IPC</strong> (<strong>Ausgabe</strong> <strong>2013</strong>, gültig ab 1. Mai <strong>2013</strong>)

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