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Handbuch zur IPC - Ausgabe 2013 - DPMA

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Auswahl einer Gruppe<br />

139. Nach Auswahl der zutreffenden Unterklasse sollte mit Hilfe der hierarchischen Struktur der <strong>IPC</strong><br />

die zutreffende Hauptgruppe und Untergruppe in der betreffenden Unterklasse ermittelt werden. Zuvor<br />

ist es notwendig zu prüfen, welche der drei generellen Klassifizierungsregeln (Standardregel, Erste-<br />

Stelle-Vorrangregel und Letzte-Stelle-Vorrangregel) in der gewählten Unterklasse gilt und ob in Teilbereichen<br />

der Unterklasse spezielle Klassifizierungsregeln Anwendung finden.<br />

140. In den Abschnitten weiter unten werden die Unterschiede zwischen den generellen Klassifizierungsregeln<br />

beschrieben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese in folgenden wichtigen Eigenschaften<br />

übereinstimmen:<br />

(a) Viele technische Gegenstände werden vollständig von einer einzigen Gruppe im Unterklassenschema<br />

abgedeckt. In einem solchen Fall wird genau in dieser Gruppe klassifiziert,<br />

ungeachtet der generellen Klassifizierungsregel, die in dieser Unterklasse gilt.<br />

(b) Wenn zwei oder mehrere erfinderische Gegenstände in einem Patentdokument offenbart<br />

sind, wird die in der Unterklasse geltende generelle Klassifizierungsregel gesondert<br />

auf jeden erfinderischen Gegenstand angewendet.<br />

(c) Falls ein Teil einer Kombination (Teilkombination) des Erfindungsgegenstandes selbst<br />

neu und nicht-trivial ist, wird er gesondert nach der in der Unterklasse geltenden generellen<br />

Regel klassifiziert.<br />

Nur in Fällen, in denen der technische Sachverhalt von zwei oder mehr Gruppen der Unterklasse abgedeckt<br />

wird (weil manche Gruppen einen möglicherweise überlappenden Geltungsbereich haben oder<br />

Gruppen nur für Teile des kombinierten technischen Gegenstandes zutreffen, aber nicht für den Gegenstand<br />

als Ganzes), ist die in der Unterklasse geltende generelle Klassifizierungsregel für die Bestimmung<br />

der zutreffenden Gruppe oder Gruppen maßgebend.<br />

Standardregel<br />

141. Die „Standardregel“ wird in allen Bereichen der <strong>IPC</strong> angewendet, in denen keine Vorrangregeln<br />

oder speziellen Klassifizierungsregeln vorgeschrieben sind. Die Standardregel basiert auf dem Prinzip,<br />

dass die Klassifikation so konzipiert ist, dass ein und derselbe technische Gegenstand in ein und derselben<br />

Stelle der Klassifikation klassifiziert werden kann (siehe Abschnitt 75). Dieses Prinzip beruht auf<br />

der Annahme, dass sich die Klassifikationsstellen in der <strong>IPC</strong> gegenseitig ausschließen. Wenn dies<br />

nicht der Fall ist, müssen die Grundsätze von Abschnitt 144 (b) angewendet werden.<br />

142. Im Gegensatz <strong>zur</strong> „Erste-Stelle-“ bzw. „Letzte-Stelle-Vorrangregel“ (siehe Abschnitte 146 bis 154)<br />

gibt es im Gültigkeitsbereich der Standardregel keine generellen Vorrangregeln. Jedoch können die<br />

folgenden Vorrangprinzipien angewendet werden, um eine unnötige Mehrfachklassifizierung zu vermeiden<br />

und um diejenigen Gruppen auszuwählen, die den zu klassifizierenden technischen Sachverhalt<br />

am besten wiedergeben.<br />

(a) Gruppen für komplexere Sachverhalte haben Vorrang vor Gruppen für weniger<br />

komplexe Sachverhalte. Zum Beispiel haben Gruppen für Kombinationen Vorrang vor<br />

Gruppen für Teile von Kombinationen. Und Gruppen für Gegenstände als Ganzes haben<br />

Vorrang vor Gruppen für Details.<br />

(b) Gruppen für spezialisiertere Sachverhalte haben Vorrang vor Gruppen für weniger<br />

spezialisierte Sachverhalte. Zum Beispiel haben Gruppen für einzigartige Sachverhalte<br />

oder Gruppen für Sachverhalte <strong>zur</strong> Lösung spezieller Probleme Vorrang vor allgemeineren<br />

Gruppen.<br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>zur</strong> <strong>IPC</strong> (<strong>Ausgabe</strong> <strong>2013</strong>, gültig ab 1. Mai <strong>2013</strong>)

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