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Handbuch zur IPC - Ausgabe 2013 - DPMA

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XI. Regeln <strong>zur</strong> Auswahl von Klassifikationsstellen<br />

Standardregel; Vorrangregeln; Spezielle Regeln<br />

135. Vor der Entscheidung, wohin ein Patentdokument klassifiziert werden soll, ist es notwendig, die<br />

Erfindungsinformation und die Zusätzliche Information, die im Dokument enthalten ist, genau zu bestimmen<br />

(wie in den Abschnitten 77 bis 101 beschrieben). Wenn sie bestimmt ist, muss sie so<br />

vollständig wie möglich nach der <strong>IPC</strong> klassifiziert werden. Das Vorhandensein oder Nicht-Vorhandensein<br />

von Klassifikationsstellen für bestimmte technische Merkmale darf nicht dazu führen, das Konzept<br />

der zu klassifizierenden technischen Information zu ändern (siehe Kapitel X).<br />

Auswahl einer Unterklasse<br />

136. Da die <strong>IPC</strong> ein hierarchisches Klassifikationssystem ist, kann eine systematische Vorgehensweise<br />

unter Zuhilfenahme ihrer hierarchischen Struktur angewendet werden, um Schritt für Schritt die<br />

zutreffende Unterklasse <strong>zur</strong> Klassifizierung des Erfindungsgegenstandes zu bestimmen. Zuerst wird<br />

die zutreffende Sektion, dann die zutreffende Untersektion und Klasse, und schließlich wird in der<br />

ausgewählten Klasse diejenige Unterklasse bestimmt, die den fraglichen Sachverhalt am besten umfasst.<br />

Wenn nach dieser Vorgehensweise verfahren wird, sollte nicht vergessen werden, dass die Titel<br />

von Sektionen, Untersektionen und Klassen nur grobe Aussagen über ihre Geltungsbereiche zulassen.<br />

137. Alternative Vorgehensweisen <strong>zur</strong> Bestimmung der zutreffenden Unterklasse der Klassifikation<br />

können oft wirksamer sein, nämlich:<br />

(a) Textrecherche in der <strong>IPC</strong> selbst oder im Stich- und Schlagwortverzeichnis <strong>zur</strong> <strong>IPC</strong>,<br />

(b) Überprüfung der Klassifikationssymbole auf Patentdokumenten, die zum fraglichen<br />

technischen Sachverhalt in enger Beziehung stehen, z.B. durch eine statistische Analyse<br />

von Dokumenten, die über eine Textrecherche mit relevanten technischen Begriffen<br />

ermittelt wurden.<br />

Obwohl diese alternativen Vorgehensweisen zu einer Klassifikationsstelle führen können, die bereits<br />

spezifischer als eine Unterklasse ist, muss die Relevanz dieser Stelle immer durch eine Überprüfung<br />

ihres Geltungsbereichs im Hinblick auf hierarchisch höhere Klassifikationsstellen und die in diesem<br />

besonderen Bereich der <strong>IPC</strong> geltenden Klassifizierungsregeln untersucht werden.<br />

138. Nach der Bestimmung der Unterklasse gemäß einer der oben beschriebenen Vorgehensweisen<br />

ist es notwendig zu überprüfen, ob ihr Geltungsbereich (siehe Kapitel VII „Geltungsbereich von<br />

Klassifikationsstellen“) weit genug gefasst ist, um den zu klassifizierenden technischen Gegenstand<br />

abzudecken. Zu diesem Zweck sollten die nach dem Unterklassentitel erscheinenden Querverweise<br />

und Anmerkungen sowie die Klassifikationsdefinition (falls vorhanden) herangezogen werden.<br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>zur</strong> <strong>IPC</strong> (<strong>Ausgabe</strong> <strong>2013</strong>, gültig ab 1. Mai <strong>2013</strong>)

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