Handbuch zur IPC - Ausgabe 2013 - DPMA
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129. Klassifizierende, die nicht Fachmann auf dem einschlägigen technischen Gebiet sind, müssen<br />
alle Ansprüche für die Bestimmung des zu klassifizierenden Sachverhalts auswerten.<br />
130. Es ist wünschenswert, jede Zusätzliche Information zu klassifizieren oder zu indexieren, die die<br />
Erfindungsinformation ergänzt und in den Ansprüchen oder in der nicht beanspruchten technischen<br />
Offenbarung vorkommt, wenn dies für Recherchezwecke nützlich ist.<br />
Allgemeine Bemerkungen<br />
131. Patentdokumente sollten nicht als eine Einheit klassifiziert werden, sondern alle unterschiedlichen<br />
erfinderischen Gegenstände, die im Patentdokument beansprucht oder offenbart sind, müssen identifiziert<br />
und gesondert klassifiziert werden. Diese unterschiedlichen erfinderischen Gegenstände werden<br />
z.B. in unterschiedlichen Ansprüchen als alternative Varianten oder unterschiedliche Kategorien des<br />
Sachverhalts (z.B. ein Produkt und ein Verfahren zu seiner Herstellung) dargestellt.<br />
132. Nicht beanspruchter Sachverhalt, der Erfindungsinformation darstellt, muss nicht klassifiziert werden,<br />
wenn er schon vollständig in einer verbundenen, von der gleichen Patentbehörde veröffentlichten<br />
Patentanmeldung klassifiziert wurde, z.B. in der einer veröffentlichten Teilanmeldung zugrunde liegenden<br />
Stammanmeldung.<br />
133. Auch wenn der Klassifizierende befindet, dass keine Erfindungsinformation in einem Patentdokument<br />
vorhanden ist, muss dem Dokument mindestens ein Klassifikationssymbol als Erfindungsinformationssymbol<br />
zugewiesen werden. In einem solchen Fall sollte die Klassifizierung auf jenem Teil der<br />
gesamten technischen Offenbarung beruhen, den der Klassifizierende als für Recherchezwecke am<br />
nützlichsten betrachtet.<br />
134. Um die Anzahl möglicherweise überflüssiger Klassifikationssymbole gering zu halten, kann die<br />
Klassifizierung einer bereits veröffentlichten Anmeldung überprüft werden, wenn die Anmeldung erteilt,<br />
recherchiert, bewertet oder fallen gelassen wird, um ihre Klassifizierung entweder zu bestätigen oder<br />
zu ändern. Jedoch sollte beachtet werden, dass einige Ämter für geistiges Eigentum eine Anmeldung<br />
nur einmal klassifizieren und die Klassifizierung nicht nochmals berücksichtigt wird, wenn ein Patent<br />
erteilt wird.<br />
<strong>Handbuch</strong> <strong>zur</strong> <strong>IPC</strong> (<strong>Ausgabe</strong> <strong>2013</strong>, gültig ab 1. Mai <strong>2013</strong>)