Handbuch zur IPC - Ausgabe 2013 - DPMA
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X. Obligatorische Klassifizierung; Nicht-Obligatorische Klassifizierung<br />
und Indexierung<br />
Allgemeine Vorgehensweise: Obligatorische Klassifizierung,<br />
Nicht-Obligatorische Klassifizierung, Nicht-Obligatorische Indexierung;<br />
Klassifizierung von Patentdokumenten unterschiedlicher Publikationsstufen<br />
Allgemeine Vorgehensweise<br />
115. Wie in den Abschnitten 77 bis 80 ausgeführt, umfassen Patentdokumente grundsätzlich die<br />
Erfindungsinformation und gegebenenfalls Zusätzliche Information; d.h. eine nicht-triviale technische<br />
Information, die für sich allein keine Erweiterung des Standes der Technik darstellt, jedoch eine<br />
nützliche Information für den Rechercheur sein könnte.<br />
116. Die Erfindungsinformation wird ausschließlich durch Klassifikationssymbole dargestellt.<br />
117. Die Zusätzliche Information wird entweder durch Klassifikationssymbole, durch Index-Codes oder<br />
durch beides dargestellt. Klassifikationssymbole von einer beliebigen Stelle der Klassifikation können,<br />
ggf. zusammen mit den ihnen zugeordneten Index-Codes, benutzt werden, um eine Zusätzliche<br />
Information zu kennzeichnen.<br />
Obligatorische Klassifizierung<br />
118. Gemäß Artikel 4, Absatz 3 des Straßburger Abkommens über die Internationale Patentklassifikation<br />
sollen die zuständigen Behörden der diesem Abkommen angehörenden Länder bei der<br />
Klassifizierung eines Patentdokuments „die vollständigen Symbole der Klassifikation angeben, die der<br />
Erfindung zuzuordnen sind, auf die sich das Patentdokument bezieht“. Dies bedeutet, dass die genannten<br />
Behörden verpflichtet sind, die Klassifikationssymbole zuzuweisen, die die Erfindungsinformation<br />
darstellen.<br />
Nicht-obligatorische Klassifizierung; Nicht-obligatorische Indexierung<br />
119. Es ist wünschenswert, dass jegliche Zusätzliche Information klassifiziert oder indexiert wird, da<br />
sie für die Recherche bedeutsam sein kann. In speziellen Klassifikationsstellen können Empfehlungen<br />
angegeben sein, um den Klassifizierenden im Gebrauch der Nicht-obligatorischen Klassifizierung bzw.<br />
Indexierung zu unterstützen. Solche Empfehlungen schränken jedoch nicht den Ermessensspielraum<br />
bei einer derartigen Klassifizierung bzw. Indexierung ein.<br />
<strong>Handbuch</strong> <strong>zur</strong> <strong>IPC</strong> (<strong>Ausgabe</strong> <strong>2013</strong>, gültig ab 1. Mai <strong>2013</strong>)