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Handbuch zur IPC - Ausgabe 2013 - DPMA

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IX. Mehrfachklassifizierung; Hybrid-Systeme<br />

Multiaspekt-Klassifizierung von technischen Gegenständen;<br />

Hybrid-Systeme;<br />

Anwendung der Index-Codes<br />

102. Der Hauptzweck der Klassifikation ist es, die Recherche zu erleichtern. Abhängig vom Inhalt<br />

eines Patentdokuments kann die darin offenbarte technische Information die Vergabe von mehr als<br />

einem Klassifikationssymbol erfordern.<br />

103. Eine Mehrfachklassifizierung von Dokumenten ist erforderlich, wenn verschiedene Kategorien<br />

von Sachverhalten (z.B. Verfahren, Erzeugnisse, Vorrichtungen oder Materialien) für die spezielle<br />

Stellen in der Klassifikation vorgesehen sind, Teil der Erfindungsinformation sind. Mehrfachklassifizierung<br />

ist außerdem nötig, wenn es sich bei wesentlichen technischen Merkmalen des Erfindungsgegenstandes<br />

um funktionsorientierte und anwendungsorientierte Klassifikationsstellen handelt.<br />

104. Eine Mehrfachklassifizierung oder Klassifizierung in Kombination mit Index-Codes (siehe Abschnitte<br />

108 bis 112) wird empfohlen, um auf eine Zusätzliche Information in einem Patentdokument<br />

aufmerksam zu machen, sofern diese für die Recherche von Interesse ist. Sie ist hierfür aber nicht<br />

obligatorisch.<br />

Multiaspekt-Klassifizierung von technischen Gegenständen<br />

105. Die Multiaspekt-Klassifizierung stellt einen speziellen Fall der Mehrfachklassifizierung dar. Multiaspekt-Klassifizierung<br />

wird auf Sachverhalte angewendet, die von Natur aus durch mehrere Aspekte<br />

charakterisiert sind, wie etwa ihre innere Struktur und ihre besondere Verwendung oder ihre besonderen<br />

Eigenschaften. Die Klassifizierung solcher Sachverhalte nur nach einem Aspekt würde zu unvollständigen<br />

Rechercheergebnissen führen. Die zugewiesenen Klassifikationssymbole sollten sich nicht<br />

auf eine oder mehrere Klassifikationsstellen beschränken, die nur einen Aspekt eines technischen<br />

Gegenstandes erfassen. Gebührende Aufmerksamkeit sollte auch weiteren Klassifikationsstellen zuteil<br />

werden, in denen andere, nicht-triviale Aspekte dieses technischen Gegenstandes klassifiziert werden<br />

können.<br />

106. Auf <strong>IPC</strong>-Stellen, bei denen eine Multiaspekt-Klassifizierung besonders wünschenswert ist, wird<br />

durch eine Anmerkung hingewiesen. Je nach Art des betreffenden Sachverhalts schreibt eine solche<br />

Anmerkung eine obligatorische Klassifizierung nach den angezeigten Aspekten vor oder sie enthält<br />

eine Empfehlung für eine Multiaspekt-Klassifizierung, falls diese für die Effektivität der Recherche<br />

wünschenswert ist.<br />

107. [gestrichen]<br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>zur</strong> <strong>IPC</strong> (<strong>Ausgabe</strong> <strong>2013</strong>, gültig ab 1. Mai <strong>2013</strong>)

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