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Handbuch zur IPC - Ausgabe 2013 - DPMA

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Klassifizierung von Erfindungsgegenständen<br />

Allgemeine Bemerkungen<br />

88. Es ist sehr wichtig, den technischen Gegenstand oder die technischen Gegenstände, die für die<br />

Erfindung wesentlich sind, genau zu ermitteln. Um die zutreffende Stelle in der Klassifikation bestimmen<br />

zu können, sollte deshalb der betreffende Gegenstand in Beziehung zu jeder der in den Abschnitten<br />

81 bis 85 aufgeführten Kategorien betrachtet werden.<br />

Beispiel:<br />

Wenn ein Dokument Kolben offenbart, ist zu prüfen, ob der Kolben an sich der technische<br />

Gegenstand ist, oder ob es sich um einen davon abweichenden technischen<br />

Gegenstand handelt, z.B. eine besondere Ausbildung eines Kolbens für dessen Verwendung<br />

in einer bestimmten Vorrichtung, oder die Anordnung von Kolben in einem<br />

größeren System, z.B. in einer Brennkraftmaschine.<br />

89. Oft bezieht sich die Erfindungsinformation nur auf ein bestimmtes Anwendungsgebiet, und die<br />

anwendungsorientierten Klassifikationsstellen sind für die vollständige Erfassung derartiger Sachverhalte<br />

vorgesehen. Die funktionsorientierten Klassifikationsstellen beinhalten ein umfassenderes Konzept,<br />

wonach die konstruktiven oder funktionellen Merkmale eines Gegenstandes in mehr als einem<br />

Anwendungsgebiet verwendbar sind oder die Verwendung in einem bestimmten Anwendungsgebiet<br />

nicht als Erfindungsinformation anzusehen ist.<br />

Beispiel:<br />

Hauptgruppe C09D 5/00 umfasst eine Vielzahl von anwendungsorientierten Überzugsmitteln<br />

(z.B. umfasst C09D 5/16 Antifäulnisanstriche), wohingegen die Gruppen C09D<br />

101/00 bis 201/00 funktionsorientierte Gesichtspunkte von Überzugsmitteln umfassen,<br />

namentlich das Polymer, auf dem die Mittel basieren.<br />

90. Wenn unklar ist, ob ein technischer Gegenstand in eine funktions- oder anwendungsorientierte<br />

Stelle zu klassifizieren ist, sollte folgendes beachtet werden:<br />

(a) Ist eine spezielle Anwendung angegeben, aber nicht spezifisch offenbart oder vollständig<br />

identifiziert, dann ist an funktionsorientierter Stelle zu klassifizieren, sofern eine<br />

solche Stelle vorhanden ist. Dies ist meist der Fall, wenn mehrere Anwendungen nur<br />

ganz allgemein angeführt werden.<br />

(b) Beziehen sich die wesentlichen technischen Merkmale des Erfindungsgegenstandes<br />

sowohl auf die eigentliche Beschaffenheit oder Funktion eines Gegenstandes als auch<br />

auf seine spezielle Verwendung oder seine besondere Ausbildung für oder seine<br />

Einbindung in ein größeres System, so ist der Gegenstand an beiden, sowohl in der<br />

funktionsorientierten als auch in der anwendungsorientierten Stelle zu klassifizieren,<br />

falls solche Stellen vorhanden sind.<br />

(c) Falls die Anleitungen in (a) und (b) nicht angewendet werden können, ist sowohl in der<br />

funktionsorientierten Stelle als auch in den einschlägigen anwendungsorientierten<br />

Stellen zu klassifizieren.<br />

91. Wenn ein größeres System (Kombination) als Ganzes zu klassifizieren ist, sollten auch Teile<br />

oder Einzelheiten dieses Systems, sofern sie neu und nicht-trivial sind, beachtet werden. Die<br />

Klassifizierung sowohl des Systems als auch seiner Teile oder Einzelheiten ist dann erforderlich.<br />

Beispiel:<br />

Wenn ein Dokument die Einbindung eines Gegenstandes, z.B. einer Blattfeder, in<br />

einem größeren System, z.B. in einer Fahrzeug-Radaufhängung, behandelt, so handelt<br />

es sich um das größere System und es sollte deshalb in der Stelle für dieses System<br />

(B60G) klassifiziert werden. Handelt es sich im Dokument darüber hinaus auch um den<br />

Gegenstand selbst, der neu und nicht-trivial ist, d.h. die Blattfeder als solche, so ist<br />

dieses Dokument auch in der Stelle für den Gegenstand an sich (F16F) zu klassifizieren.<br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>zur</strong> <strong>IPC</strong> (<strong>Ausgabe</strong> <strong>2013</strong>, gültig ab 1. Mai <strong>2013</strong>)

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