Handbuch zur IPC - Ausgabe 2013 - DPMA
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87bis. Es gibt Stellen in der <strong>IPC</strong>, die nur dann berücksichtigt werden sollten, wenn keine andere <strong>IPC</strong>-<br />
Stelle für den in Betracht kommenden Sachverhalt vorgesehen ist.<br />
Diese Stellen werden als „Reststellen“ bezeichnet.<br />
Diese Reststellen werden im Titel durch Formulierungen wie<br />
- „soweit nicht anderweitig vorgesehen“,<br />
- „soweit nicht in ... vorgesehen“,<br />
- „soweit nicht von ... umfasst“<br />
deutlich gekennzeichnet.<br />
Reststellen können ihre Eigenschaft in Bezug auf andere Untergruppen, andere Hauptgruppen derselben<br />
Unterklasse, Unterklassen oder die gesamte <strong>IPC</strong> haben. Hauptgruppen sind dann speziell Restgruppen,<br />
wenn ihr Symbol mit 99/00 endet.<br />
Beispiele:<br />
F21S 15/00<br />
Leuchten oder Beleuchtungssysteme mit von den Gruppen F21S<br />
11/00, F21S 13/00 oder F21S 19/00 nicht umfassten Lichtquellen<br />
G06Q 99/00 Sachverhalte, soweit nicht in anderen Gruppen dieser<br />
Unterklasse vorgesehen<br />
A99Z<br />
F21K<br />
Sachverhalte, soweit nicht anderweitig in dieser Sektion<br />
vorgesehen<br />
Anderweitig nicht vorgesehene Lichtquellen<br />
<strong>Handbuch</strong> <strong>zur</strong> <strong>IPC</strong> (<strong>Ausgabe</strong> <strong>2013</strong>, gültig ab 1. Mai <strong>2013</strong>)