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Handbuch zur IPC - Ausgabe 2013 - DPMA

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(c) In ähnlicher Weise muss die Untergruppe 5/08, ebenfalls eine Ein-Punkt-Gruppe unter<br />

der Hauptgruppe 5/00, folgendermaßen gelesen werden: „Stabilisierungsflächen von<br />

Flugzeugen, Hubschraubern oder Drehflügelflugzeugen am Tragflügel“, die Untergruppe<br />

5/10 wiederum „Verstellbare Stabilisierungsflächen von Flugzeugen, Hubschraubern<br />

oder Drehflügelflugzeugen“.<br />

(d) Die Untergruppe 5/12 ist unter der Untergruppe 5/10 eingeordnet und muss innerhalb<br />

ihres Geltungsbereichs gelesen werden, d.h. so: „Verstellbare Stabilisierungsflächen<br />

von Flugzeugen, Hubschraubern oder Drehflügelflugzeugen, <strong>zur</strong>ückziehbar an oder in<br />

den Rumpf oder die Gondel“.<br />

73. Wenn eine Gruppe unterteilt ist, so umfasst jede der von ihr abhängigen Untergruppen nur einen<br />

bestimmten Teil des Gebietes der Gruppe, der sie untergeordnet ist. Eine Gruppe kann demnach eine<br />

oder mehrere ihr zugehörige Untergruppen haben. Jede Untergruppe ist vorrangig so angelegt, dass<br />

sie aus dem Gebiet der übergeordneten Gruppe einen eindeutig definierten Teilsachverhalt herausnimmt,<br />

auf den die Recherche häufig beschränkt werden kann. So kann jede Gruppe für die Klassifizierung<br />

eines Sachverhalts benutzt werden, der in ihren Geltungsbereich fällt, aber in keiner ihr nachgeordneten<br />

Untergruppe ausgewiesen ist. Dieser restliche Sachverhalt wird Restgeltungsbereich der<br />

Gruppe genannt. Bei einer Gruppe, die nicht unterteilt ist, sind daher der Geltungsbereich und der<br />

Restgeltungsbereich identisch. Wenn diese Gruppe unterteilt wird, bleibt ihr Geltungsbereich unverändert,<br />

aber ihr Restgeltungsbereich ändert sich.<br />

74. Der Geltungsbereich jeder Untergruppe ist im Vergleich zu der ihr hierarchisch übergeordneten<br />

Gruppe durch das Vorhandensein eines oder mehrerer wesentlicher Merkmale bestimmt, die im Titel<br />

der Untergruppe aufgeführt sind. Zwei Fälle können dabei auftreten:<br />

(a) Die wesentlichen Merkmale sind im Titel der hierarchisch übergeordneten Gruppe nicht<br />

angesprochen.<br />

Beispiel: H01F 5/00 Spulen (….)<br />

5/02 . auf nichtmagnetische Träger gewickelt, z.B. …<br />

(b) Die wesentlichen Merkmale sind im Titel der hierarchisch übergeordneten Gruppe bereits<br />

angesprochen.<br />

Beispiel: A 63C 5/00 Ski oder Snowboards<br />

5/03 . Monoski; Snowboards<br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>zur</strong> <strong>IPC</strong> (<strong>Ausgabe</strong> <strong>2013</strong>, gültig ab 1. Mai <strong>2013</strong>)

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