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Handbuch zur IPC - Ausgabe 2013 - DPMA

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VII. Geltungsbereich von Klassifikationsstellen<br />

Unterklassen; Hauptgruppen; Untergruppen<br />

67. Der Geltungsbereich einer Klassifikationsstelle muss immer innerhalb des Geltungsbereichs aller<br />

hierarchisch höher stehenden Stellen betrachtet werden.<br />

68. Die Titel von Sektionen, Untersektionen und Klassen können deren Inhalt nur grob aufzeigen und<br />

definieren nicht genau den Sachverhalt, der unter die allgemeine Angabe des Titels fällt. Im Allgemeinen<br />

gibt der Titel einer Sektion oder Untersektion den weiten Bereich der innerhalb der Sektion<br />

oder Untersektion zu findenden Sachverhalte nur ungefähr an, während der Klassentitel einen Gesamtüberblick<br />

der von den Unterklassen umfassten Sachverhalte vermittelt. Im Gegensatz hierzu ist es in<br />

der Klassifikation beabsichtigt, dass die Titel der Unterklassen, unter Berücksichtigung aller ihnen zugeordneten<br />

Querverweise, Definitionen oder Anmerkungen, möglichst genau den Bereich der umfassten<br />

Sachverhalte definieren. Die Haupt- und Untergruppentitel definieren wiederum in Abhängigkeit<br />

von den ihnen zugeordneten Querverweisen, Definitionen oder Anmerkungen genau den Sachverhalt,<br />

der von ihnen umfasst werden soll (siehe die Beispiele aus Abschnitt 22).<br />

Unterklassen<br />

69. Der Geltungsbereich einer Unterklasse wird zusammenfassend wie folgt definiert:<br />

(a) durch den Unterklassentitel, der in wenigen Worten so genau wie möglich die Hauptcharakteristik<br />

eines Teils der von der Klassifikation umfassten Gesamtheit des technischen<br />

Wissens beschreibt, wobei jener Teil eben das Gebiet der Unterklasse ist, auf<br />

das sich alle ihre Gruppen beziehen,<br />

(b) durch alle einschränkenden Querverweise, die dem Unterklassentitel folgen. Diese<br />

Querverweise weisen oft auf bestimmte Teile des durch den Titel bezeichneten<br />

Fachgebiets hin, die durch andere Unterklassen umfasst werden und daher hier<br />

ausgenommen sind. Diese Teile können einen wesentlichen Anteil des von dem Titel<br />

bezeichneten Fachgebietes bilden, so dass den einschränkenden Querverweisen in<br />

gewisser Hinsicht gleiche Bedeutung wie dem Titel selbst zukommt. Zum Beispiel ist in<br />

der Unterklasse A47D „Kindermöbel“ ein beachtlicher Teil des durch den Titel umfassten<br />

Sachverhalts, nämlich Schulbänke oder Schulpulte, aufgrund eines Querverweises<br />

auf bestimmte Gruppen der Unterklasse A47B ausgenommen, wodurch der Geltungsbereich<br />

der Unterklasse A47D beträchtlich geändert wird,<br />

(c) durch alle einschränkenden Querverweise, die in Gruppen einer Unterklasse erscheinen<br />

und die einen bestimmten Sachverhalt einer anderen Klasse oder Unterklasse zuweisen.<br />

Auch sie schränken den Geltungsbereich der betreffenden Unterklasse ein. Zum<br />

Beispiel werden in der Unterklasse B43K „Geräte zum Schreiben oder Zeichnen“ aus<br />

der Gruppe B43K 1/00 für den Sachverhalt „Schreibspitzen für Anzeige- oder Aufzeichnungseinrichtungen“<br />

nach Gruppe G01D 15/16 verwiesen, wodurch der Bereich des<br />

vom Titel der Unterklasse B43K umfassten Sachverhalts eingeengt wird,<br />

(d) durch alle Anmerkungen, die unter dem Titel der Unterklasse oder ihrer Klasse, Untersektion<br />

oder Sektion stehen. Diese Anmerkungen können die im Titel oder anderswo<br />

verwendeten Begriffe oder Ausdrücke definieren oder die Beziehung zwischen der Unterklasse<br />

und anderen Stellen klären,<br />

zum Beispiel:<br />

(i) die in der Sektion F dem Titel der Untersektion „Kraftmaschinen und Arbeitsmaschinen“<br />

folgenden Anmerkungen, die für die Klassen F01 bis F04 gelten und die<br />

die in der ganzen Untersektion verwendeten Begriffe oder Ausdrücke definieren,<br />

(ii) die dem Titel der Unterklasse F01B folgende Anmerkung (1), die deren Geltungsbereich<br />

in Bezug auf die Unterklassen F01C bis F01P definiert,<br />

(iii) die Anmerkung im Anschluss an den Titel der Sektion C, die Gruppen von Elementen<br />

definiert.<br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>zur</strong> <strong>IPC</strong> (<strong>Ausgabe</strong> <strong>2013</strong>, gültig ab 1. Mai <strong>2013</strong>)

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