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Handbuch zur IPC - Ausgabe 2013 - DPMA

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VI. Terminologie<br />

Standardformulierungen; Glossar<br />

Standardformulierungen<br />

53. Eine begrenzte Anzahl von Formulierungen in der <strong>IPC</strong> konnte vereinheitlicht werden. Die Erklärungen<br />

für diese in der Klassifikation verwendeten Standardformulierungen folgen anschließend.<br />

„Vorgesehen in“, „umfasst von“<br />

54. Wenn bei einem Sachverhalt angegeben wird, dass er von einer Klassifikationsstelle „umfasst“<br />

wird, bedeutet dies, dass der betroffene Sachverhalt Merkmale aufweist, die seine Klassifizierung an<br />

der Stelle zulassen, auf die verwiesen wird (siehe z.B. Gruppe A41F 18/00). Die Formulierung „vorgesehen<br />

in“ hat die gleiche Bedeutung wie „umfasst von“ (siehe z.B. Gruppe B60Q 11/00).<br />

Formulierungen, die „restliche“ Sachverhalte anzeigen<br />

55. Die Formulierung „soweit nicht anderweitig vorgesehen“ oder ähnlich in einem Gruppentitel bedeutet,<br />

dass der Sachverhalt in dieser Gruppe zu klassifizieren ist, sofern keine andere geeignete<br />

Gruppe der gleichen oder einer anderen Unterklasse zutrifft (siehe z.B. Gruppe B65D 51/00). Dies gilt<br />

in ähnlicher Weise, wenn diese Formulierung im Titel einer Klasse oder Unterklasse vorkommt. Durch<br />

den Gebrauch dieser Formulierung in einem Hauptgruppentitel wird der Umfang der Unterklasse nicht<br />

erweitert (siehe auch Abschnitt 69).<br />

56. Gruppen mit der Formulierung „... soweit nicht in den Gruppen ... vorgesehen“ umfassen nur<br />

Sachverhalte, deren charakteristische Merkmale in keiner der genannten Gruppen (siehe z.B. B05C<br />

21/00) vorgesehen sind. Gruppen mit der Formulierung „Andere ...“ umfassen nur Sachverhalte, deren<br />

charakteristische Merkmale in keiner ähnlichen Gruppe, z.B. auf der gleichen hierarchischen Ebene<br />

innerhalb einer Unterklasse oder Gruppe (siehe z.B. A41F 13/00), vorgesehen sind.<br />

57. Viele Unterklassenschemata enthalten eine Rest-Hauptgruppe, die für Sachverhalte vorgesehen<br />

ist, die zwar in den Geltungsbereich einer Unterklasse fallen, aber nicht durch eine der anderen Hauptgruppen<br />

dieser Unterklasse abgedeckt sind. Solche Rest-Hauptgruppen befinden sich normalerweise<br />

am Ende der Unterklassen.<br />

Formulierungen, die „kombinierte“ Sachverhalte anzeigen<br />

58. In einer Anzahl von Unterklassen gibt es Hauptgruppen für Sachverhalte, die sich auf mehr als<br />

eine der vorhergehenden Gruppen beziehen. Solche Gruppen befassen sich nur mit Sachverhalten,<br />

die aus einer Kombination von Merkmalen bestehen, die in ihrer Gesamtheit nicht von einer einzigen<br />

der vorausgehenden Gruppen umfasst sind, z.B. C05B 21/00. Zusätzlich gibt es in einer Reihe von Unterklassen<br />

Hauptgruppen, die Sachverhalte mit „... nicht umfasst von einer einzelnen Hauptgruppe ...“<br />

oder mit einem ähnlichen Text kennzeichnen. Diese Art Gruppe kann beidem dienen:<br />

- Sachverhalten, die aus Kombinationen von Merkmalen bestehen, die in ihrer Gesamtheit nicht<br />

von einer einzigen der bezeichneten Gruppen umfasst sind,<br />

und<br />

- Sachverhalten, die von keiner Gruppe im bezeichneten Bereich umfasst sind.<br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>zur</strong> <strong>IPC</strong> (<strong>Ausgabe</strong> <strong>2013</strong>, gültig ab 1. Mai <strong>2013</strong>)

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