Handbuch zur IPC - Ausgabe 2013 - DPMA
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Anmerkungen<br />
41. Anmerkungen definieren oder erklären spezifische Begriffe, Formulierungen oder Geltungsbereiche<br />
und geben an, wie ein Sachverhalt klassifiziert wird. Anmerkungen können Sektionen, Untersektionen,<br />
Klassen, Unterklassen, Zwischenüberschriften oder Gruppen zugeordnet sein.<br />
Beispiele:<br />
F42 Diese Klasse umfasst auch Mittel <strong>zur</strong> Übung oder<br />
Schulung, die Gesichtspunkte der Simulation aufweisen<br />
können, obwohl Simulatoren grundsätzlich von Klasse<br />
G09 umfasst werden.<br />
B22F<br />
B01J 31/00<br />
„Metallpulver“ umfasst Pulver mit einem wesentlichen<br />
Anteil an nichtmetallischen Stoffen.<br />
In dieser Gruppe wird die Anwesenheit von Wasser für<br />
Klassifizierungszwecke nicht berücksichtigt.<br />
Diese Anmerkungen betreffen nur die jeweiligen Stellen und deren Unterteilungen und gehen im Zweifelsfall<br />
jeder allgemeinen Anweisung vor.<br />
Beispiel:<br />
Anmerkung (1) nach dem Unterklassentitel C08F hebt die<br />
Anmerkung nach dem Titel der Sektion C auf.<br />
Jede Information, die in den Anmerkungen auf Sektions-, Untersektions- oder Klassenebene vorkommt,<br />
wird zusätzlich innerhalb der Unterklassendefinitionen (siehe Abschnitt 45 bis 47) aufgeführt,<br />
deren Bereich davon betroffen ist.<br />
<strong>Handbuch</strong> <strong>zur</strong> <strong>IPC</strong> (<strong>Ausgabe</strong> <strong>2013</strong>, gültig ab 1. Mai <strong>2013</strong>)