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Handbuch zur IPC - Ausgabe 2013 - DPMA

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Anmerkungen<br />

41. Anmerkungen definieren oder erklären spezifische Begriffe, Formulierungen oder Geltungsbereiche<br />

und geben an, wie ein Sachverhalt klassifiziert wird. Anmerkungen können Sektionen, Untersektionen,<br />

Klassen, Unterklassen, Zwischenüberschriften oder Gruppen zugeordnet sein.<br />

Beispiele:<br />

F42 Diese Klasse umfasst auch Mittel <strong>zur</strong> Übung oder<br />

Schulung, die Gesichtspunkte der Simulation aufweisen<br />

können, obwohl Simulatoren grundsätzlich von Klasse<br />

G09 umfasst werden.<br />

B22F<br />

B01J 31/00<br />

„Metallpulver“ umfasst Pulver mit einem wesentlichen<br />

Anteil an nichtmetallischen Stoffen.<br />

In dieser Gruppe wird die Anwesenheit von Wasser für<br />

Klassifizierungszwecke nicht berücksichtigt.<br />

Diese Anmerkungen betreffen nur die jeweiligen Stellen und deren Unterteilungen und gehen im Zweifelsfall<br />

jeder allgemeinen Anweisung vor.<br />

Beispiel:<br />

Anmerkung (1) nach dem Unterklassentitel C08F hebt die<br />

Anmerkung nach dem Titel der Sektion C auf.<br />

Jede Information, die in den Anmerkungen auf Sektions-, Untersektions- oder Klassenebene vorkommt,<br />

wird zusätzlich innerhalb der Unterklassendefinitionen (siehe Abschnitt 45 bis 47) aufgeführt,<br />

deren Bereich davon betroffen ist.<br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>zur</strong> <strong>IPC</strong> (<strong>Ausgabe</strong> <strong>2013</strong>, gültig ab 1. Mai <strong>2013</strong>)

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