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Niederschrift - Eschau

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<strong>Niederschrift</strong><br />

über die Sitzung des Marktgemeinderates <strong>Eschau</strong><br />

am: Montag – 29. Juli 2013<br />

im:<br />

Rathaus <strong>Eschau</strong> - Sitzungssaal<br />

Beginn:<br />

Ende:<br />

Vorsitzender:<br />

Schriftführer:<br />

19.30 Uhr<br />

22.30 Uhr<br />

1. Bürgermeister Michael Günther<br />

Frau Theresa Schmitt<br />

Herr Walter Wölfelschneider<br />

Der Marktgemeinderat des Marktes <strong>Eschau</strong> wurde mit Einladung vom 18.07.2013 unter Bekanntgabe<br />

der Tagesordnung form- und fristgerecht zu der heutigen Sitzung eingeladen.<br />

Anwesende Mitglieder des Marktgemeinderates <strong>Eschau</strong>:<br />

1. Bürgermeister Michael Günther<br />

2. Bürgermeister Joachim Pfeifer<br />

3. Bürgermeister Manfred Zimmermann<br />

Marktgemeinderat Otto Ackermann (anwesend mit TOP 03. Öffentliche Sitzung)<br />

Marktgemeinderat Mathias Breitenbach<br />

Marktgemeinderat Rudolf Fersch<br />

Marktgemeinderätin Alexandra Frieß<br />

Marktgemeinderat Rudolf Günther<br />

Marktgemeinderat Anton Heisig<br />

Marktgemeinderat Ludwig Herrmann<br />

Marktgemeinderat Georg Horlebein<br />

Marktgemeinderat Klaus Jaxtheimer<br />

Marktgemeinderat Thomas Martin<br />

Marktgemeinderat Berthold Rüth<br />

Marktgemeinderat Stefan Stenger<br />

Marktgemeinderätin Gisela Zipf<br />

1. Bürgermeister Michael Günther eröffnet die Sitzung.<br />

Er stellt fest, dass der Marktgemeinderat des Marktes <strong>Eschau</strong> ordnungsgemäß geladen wurde, alle<br />

Mitglieder des Marktgemeinderates anwesend und stimmberechtigt und der Marktgemeinderat<br />

damit beschlussfähig ist.<br />

Marktgemeinderätin Roswitha Raab fehlt entschuldigt.<br />

- 1 -


Öffentliche Sitzung<br />

29.07.2013<br />

Tagesordnung<br />

01. Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> der Sitzung vom 15.07.2013<br />

02. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse<br />

03. Informationen von 1. Bürgermeister Michael Günther<br />

04. Windkraftnutzung in der Region „Bayerischer Untermain“<br />

Regionalplan Region 1 „Bayerischer Untermain“ – Änhörungsverfahren zur Änderung<br />

des Kapitels B X „Energieversorgung“ Abschnitt „3“ Windkraftanlagen<br />

Stellungnahme des Marktes <strong>Eschau</strong> zur Ausweisung des Vorranggebietes WK 1 „Nordwestlich<br />

Sommerau“<br />

05. Bauleitplanung „Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen“<br />

a) Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

aa) Abwägung der während der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB und der<br />

Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen<br />

ab) Billigung der aktualisierten Planung<br />

ac) Durchführung der erneuten Behördenbeteiligung und der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

nach § 4 a Abs. 3 BauGB<br />

b) Änderung gemeindlicher Flächennutzungsplan<br />

ba) Abwägung der während der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB und der<br />

Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen<br />

bb) Billigung der aktualisierten Planung<br />

bc) Durchführung der erneuten Behördenbeteiligung und der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

nach § 4 a Abs. 3 BauGB<br />

c) Durchführungsvertrag<br />

06. Bauangelegenheiten<br />

07. Feuerwehrwesen – Freiwillige Feuerwehr <strong>Eschau</strong><br />

Beschaffung eines Hilfe-Leistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF 20)<br />

Auftragsvergabe<br />

08. Gelände Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde <strong>Eschau</strong><br />

(Neu-)Gestaltung der Auffahrt<br />

Auftragsvergabe<br />

09. Wirtschaftsweg „Ringstraße“ / „Bildhäuschen“<br />

Auftragsvergabe<br />

- 2 -


10. Erlass einer Satzung<br />

zum Schutz vor Belästigungen und Störungen in gemeindlichen Einrichtungen<br />

11. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder<br />

a) Ehrenordnung Markt <strong>Eschau</strong> / Ehrenabend<br />

b) Beschädigung Verkehrsspiegel „Friedhofstraße“<br />

c) Antrag Besuch einer Windkraftanlage mit dem Marktgemeinderat Elsenfeld<br />

d) Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes <strong>Eschau</strong> – Veröffentlichung der <strong>Niederschrift</strong>en<br />

e) defekte Straßenlampe - „Elsavastraße 192“<br />

- 3 -


01. Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> der Sitzung vom 15.07.2013<br />

Beschluss<br />

Der Marktgemeinderat genehmigt die <strong>Niederschrift</strong> der öffentlichen Sitzung vom 15.07.2013.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Hinweis<br />

Die <strong>Niederschrift</strong> der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.07.2013 gilt gemäß § 26 Abs. 2 Satz 2 der<br />

Geschäftsordnung für den Gemeinderat des Marktes <strong>Eschau</strong> (GeschO) als genehmigt.<br />

02. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse<br />

1. Bürgermeister Michael Günther gibt gemäß § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den<br />

Gemeinderat des Marktes <strong>Eschau</strong> (GeschO) die in der nichtöffentlichen Sitzung am 15.07.2013<br />

gefassten Beschlüsse bekannt.<br />

Valentin-Pfeifer-Volksschule <strong>Eschau</strong><br />

Auftragsvergabe Unterhaltsreinigung Schulsporthalle<br />

03. Informationen von 1. Bürgermeister Michael Günther<br />

entfällt!<br />

04. Windkraftnutzung in der Region „Bayerischer Untermain“<br />

Regionalplan Region 1 „Bayerischer Untermain“ – Anhörungsverfahren zur Änderung<br />

des Kapitels B X „Energieversorgung“ Abschnitt „3“ Windkraftanlagen<br />

Stellungnahme des Marktes <strong>Eschau</strong> zur Ausweisung des Vorranggebietes WK 1 „Nordwestlich<br />

Sommerau“<br />

1. Bürgermeister Michael Günther und der Geschäftsleiter, Herr Walter Wölfelschneider, informieren<br />

die Marktgemeinderatsmitglieder, dass die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbands<br />

Region 1 „Bayerischer Untermain“ mit Schreiben vom 24.06.2013 das Anhörungsverfahren für die<br />

vom Planungsausschuss in der Sitzung am 17.05.2013 beschlossenen Änderung des Regionalplans<br />

in Kapitel B X „Energieversorgung“ Abschnitt 3 „Windkraftanlagen“ eingeleitet hat.<br />

Im Regionalplan sollen insgesamt sechs Vorranggebiete für Windkraft, darunter auch das<br />

Vorranggebiet WK 1 „Nordwestlich Sommerau“, ausgewiesen werden. Die auszuweisende Fläche<br />

hat eine Größe von ca. 51 ha und liegt auf dem Gebiet der Gemeinden <strong>Eschau</strong> und Elsenfeld in<br />

den Gemarkungen Sommerau und Eichelsbach im Bereich zwischen dem Aussiedlerhof Kreps<br />

und dem Schweinezuchtbetrieb Ballmann. Nach dem Planungsziel der Konzentrierung von Windkraftanlagen,<br />

d.h. der vorgesehenen Konzentration von wenigstens 3 Windkraftanlagen an den<br />

einzelnen Standorten, ist unter Berücksichtigung des angenommenen Flächenbedarfs von ca. 10<br />

ha pro Windkraftanlage davon auszugehen, dass auf der auszuweisenden Fläche mindestens 3<br />

Windkraftanlagen, möglicherweise aber 5 Windkraftanlagen, errichtet werden können.<br />

Nachdem auf Grund der bisherigen Untersuchungsergebnisse vermutlich außerhalb der Landschaftsschutzgebiete<br />

Spessart und Bayerischer Odenwald keine ausreichenden Flächen für die<br />

regional angestrebten 50 Windkraftanlagen vorhanden sind, sollen (weitere) geeignete Flächen im<br />

Bereich der Landschaftsschutzgebiete ermittelt werden (Entwicklung eines sogenannten „Zonierungskonzeptes“).<br />

- 4 -


Das Anhörungsverfahren nach Art. 16 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLPG) findet in der<br />

Zeit vom 01.07.2013 bis 31.08.2013 in Form einer Beteiligung der von der Planung berührten<br />

Gemeinden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie einer Öffentlichkeitsbeteiligung statt;<br />

insoweit hat der Markt <strong>Eschau</strong> bis spätestens zum 31.08.2013 Stellung zu der beabsichtigten Fortschreibung<br />

des Regionalplans zu nehmen.<br />

Auf die von der Marktverwaltung ausgearbeitete Vorlage vom 12.07.2013, die allen Marktgemeinderatsmitgliedern<br />

mit der Einladung zu der heutigen Sitzung übersandt wurde, sowie die vom<br />

Geschäftsleiter, Herrn Walter Wölfelschneider, vorgestellte Präsentation „Windkraftnutzung in der<br />

Region Bayerischer Untermain“ wird hingewiesen.<br />

Die Marktverwaltung empfiehlt in einer Gesamtwürdigung, der im Regionalplan für die Region 1<br />

„Bayerischer Untermain“ vorgesehenen Ausweisung des Vorranggebietes WK 1 „Nordwestlich<br />

Sommerau“ zuzustimmen mit der Maßgabe, dass mit der regionalplanerischen Ausweisung weitere<br />

Flächen innerhalb des Gemeindegebietes – auch eventuelle aufgrund der noch durchzuführenden<br />

„Zonierungskonzeption“ innerhalb des Landschaftsschutzgebietes liegende Flächen – als<br />

Standorte für Windkraft ausgeschlossen werden. Die Empfehlung der Marktverwaltung erfolgt<br />

dabei ausschließlich auf der Grundlage und unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzes- und<br />

Rechtslage; politische, ideologische oder wirtschaftliche Erwägungen und Überlegungen sind<br />

insoweit nicht anzustellen.<br />

1. Bürgermeister Michael Günther erklärt, er stimme den Ausführungen des Geschäftsleiters,<br />

Herrn Walter Wölfelschneider, und der Empfehlung der Marktverwaltung grundsätzlich zu, auch<br />

wenn er persönlich zu der Thematik eine eventuell abweichende Meinung habe.<br />

Marktgemeinderat Klaus Jaxtheimer eröffnet die allgemeine Diskussion. Er ist der Auffassung, der<br />

von der Bundesregierung und der Bayerischen Staatsregierung „mit heißer Nadel gestrickte“<br />

Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie mit einer gleichzeitigen Fokussierung auf die Nutzung<br />

der Windkraft als erneuerbarer Energie sei zum Scheitern verurteilt; wenige große Unternehmen<br />

würden hohe Gewinne erzielen, die von der Bevölkerung über überhöhte Steuern und Abgaben<br />

finanziert werden (müssen). Er fordert „einen ehrlichen und offenen Gedankenaustausch“ mit den<br />

Bürgerinnen und Bürgern. Der Markt sollte deshalb seiner Meinung nach eine Stellungnahme zu<br />

der beabsichtigten Ausweisung des Vorranggebietes WK 1 „Nordwestlich Sommerau“ erst bzw.<br />

nur unter Berücksichtigung der Meinung der Bürgerinnen und Bürger abgeben, die in einer zeitnah<br />

durchzuführenden Bürgerversammlung über die Thematik informiert und hierzu gehört werden<br />

sollten.<br />

3. Bürgermeister Manfred Zimmermann sowie Marktgemeinderätin Alexandra Frieß und Marktgemeinderat<br />

Stefan Stenger schließen sich diesen Ausführungen an.<br />

Marktgemeinderat Georg Horlebein erklärt, die SPD-Fraktion lehne die vorgesehene Ausweisung<br />

des Vorranggebietes WK 1 „Nordwestliche Sommerau“ ab; vor einer Festlegung von Standorten<br />

für Windkraftanlagen sollten die Ergebnisse des vom Regionalen Planungsverband und dem<br />

Bezirk Unterfranken noch durchzuführenden „Zonierungskonzeptes“ abgewartet werden.<br />

Marktgemeinderat Mathias Breitenbach schließt sich diesen Ausführungen an.<br />

Marktgemeinderat Anton Heisig ist der Auffassung, der vom Regionalen Planungsverband erstellten<br />

Planung fehle die „Ausgewogenheit“; die sechs vorgesehenen Standorte für Windkraftanlagen<br />

würden ausnahmslos im Landkreis Miltenberg liegen.<br />

Markgemeinderat Ludwig Herrmann kritisiert die der Planung zu Grunde liegenden Ausschlussund<br />

Restriktionskriterien. Nach der Planung sei von Windkraftanlagen ein (Mindest-) Abstand von<br />

1.000 m zur Wohnbebauung einzuhalten, während der Bayerische Ministerpräsident eine Bundesratsinitiative<br />

gestartet habe mit dem Ziel, den Abstand auf (mindestens) 10 H, d.h. ca. 2.000 m,<br />

festzulegen.<br />

- 5 -


Markgemeinderat Berthold Rüth ist der Auffassung, dass der Markgemeinderat, berücksichtige<br />

man die einzelnen Diskussionsbeiträge, in der heutigen Sitzung eine Stellungnahme zu der beabsichtigten<br />

Ausweisung des Vorranggebietes WK 1 „Nordwestlich Sommerau“ abgeben könne.<br />

Marktgemeinderat Thomas Martin schließt sich diesen Ausführungen mit den Worten „Wir sind<br />

vom Bürger gewählt und autorisiert“ an.<br />

Marktgemeinderat Rudolf Günther stellt Antrag auf Abstimmung über die Abgabe einer Stellungnahme<br />

des Marktes <strong>Eschau</strong> mit folgendem Wortlaut: „Der Markgemeinderat lehnt die im Regionalplan<br />

für die Region 1 „Bayerischer Untermain“ vorgesehene Ausweisung des Vorranggebietes WK<br />

1 „Nordwestlich Sommerau“ ab.<br />

Auf den Hinweis von 2. Bürgermeister Joachim Pfeifer, die Ablehnung auch zu begründen, ergänzt<br />

Markgemeinderat Rudolf Günther den Antrag wie folgt: „Der Markgemeinderat lehnt die im Regionalplan<br />

für die Region 1 „Bayerischer Untermain“ vorgesehene Ausweisung des Vorranggebietes<br />

WK 1 „Nordwestlich Sommerau ab, weil die der Planung zu Grunde liegenden (Mindest-) Abstände<br />

zur Wohnbebauung von 1.000 m als zu gering erachtet werden.“<br />

Beschluss<br />

Der Marktgemeinderat lehnt die im Regionalplan für die Region 1 „Bayerischer Untermain“<br />

vorgesehene Ausweisung des Vorranggebietes WK 1 „Nordwestlich Sommerau“ ab, weil die der<br />

Planung zu Grunde liegenden (Mindest-)Abstände zur Wohnbebauung von 1.000 m als zu gering<br />

erachtet werden.<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

05. Bauleitplanung „Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen“<br />

1. Bürgermeister Michael Günther und der Geschäftsleiter, Herr Walter Wölfelschneider,<br />

informiert die Marktgemeinderatsmitglieder, dass die Marktverwaltung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens<br />

Lebensmittelmarkt „Die Untern Wiesen“ (Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

nach § 12 BauGB und Änderung gemeindlicher Flächennutzungsplan im Parallelverfahren<br />

nach § 8 Abs. 3 BauGB) im Zeitraum vom 21.05.2013 bis einschließlich 20.06.2013 die<br />

Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3<br />

Abs. 2 Satz 1 BauGB durchgeführt hat.<br />

a) Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

aa) Abwägung der während der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB und der<br />

Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen<br />

Im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB wurden insgesamt 20<br />

Behörden und sonstige von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange beteiligt und mit<br />

Schreiben des Marktes <strong>Eschau</strong> vom 08.05.2013 Nr. 6102/Wö um Äußerung zu der Planung bis<br />

spätestens zum 20.06.2013 gebeten.<br />

Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB wurde in Form einer öffentlichen<br />

Auslegung der Planung in der Zeit vom 21.05.2013 bis einschließlich 20.06.2013 durchgeführt. Auf<br />

die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 08.05.2013 im gemeindlichen Amts- und Mitteilungsblatt<br />

(Ausgabe Nr. 09/2013) hingewiesen.<br />

Der Marktgemeinderat hat die während der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB<br />

und der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen<br />

abzuwägen und zu den Anregungen und Bedenken Stellung zu nehmen.<br />

- 6 -


Auf die vom Planungsbüro Hubert Wilz, Goldbach (in Abstimmung mit der Marktverwaltung) ausgearbeitete<br />

Vorlage vom 05.07.2013, die allen Marktgemeinderatsmitgliedern mit der Einladung zu<br />

der heutigen Sitzung übersandt wurde, wird hingewiesen.<br />

Beschluss<br />

Der Marktgemeinderat nimmt zu den im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB „Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen“<br />

mit der Festsetzung „Sondergebiet „großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ (Lebensmittel-<br />

Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.200 m²) nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2<br />

BauNVO während der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken Stellung.<br />

Der Marktgemeinderat billigt die vom Planungsbüro Hubert Wilz, Goldbach (in Abstimmung mit der<br />

Marktverwaltung) ausgearbeitete Vorlage vom 05.07.2013 wie folgt:<br />

Textziffer A.<br />

Textziffer A.1.<br />

Regionaler Planungsverband – Region 1 Bayerischer Untermain<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.2.<br />

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.3.<br />

Landratsamt Miltenberg<br />

Allgemeines<br />

1. Beschlussempfehlung<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

2. Beschlussempfehlung<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.3.<br />

Landratsamt Miltenberg<br />

Bauplanungs- und Bauordnungsrecht<br />

- 7 -


Textziffer A.3.I.<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.3.II.<br />

Textziffer A.3.II.1.<br />

Textziffer A.3.II.1.1.<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.3.II.1.2.<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.3.II.1.3.<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.3.II.1.4.<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.3.II.1.5.<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.3.II.1.6.<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.3.II.1.7.<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.3.II.1.8.<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

- 8 -


Textziffer A.3.II.1.9.<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.3.II.1.10.<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.3.II.1.11.<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.3.II.2.<br />

Textziffer A.3.II.2.1.<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.3.II.2.2.<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.3.II.2.3.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Eine Stellungnahme ist nicht veranlasst.<br />

Textziffer A.3.II.2.4.<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.3.II.2.5.<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.3.II.2.6.<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

- 9 -


Textziffer A.3.II.2.7.<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.3.III.<br />

Textziffer A.III.3.1.<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.3.III.3.2.<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.3.III.3.3.<br />

Billigung mit der Maßgabe, die folgenden textlichen Änderungen bzw. Ergänzungen vorzunehmen:<br />

Das Landratsamt Miltenberg hat der Firma JH-Grundbesitz-GbR, <strong>Eschau</strong>, mit Bescheid vom<br />

29.07.2013 die wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser der Dach-,<br />

Park- und Zufahrtsflächen des Lebensmittelmarktes „Die Untern Wiesen“ erteilt; gleichzeitig wurde<br />

für die Entwässerungsanlagen im (vorläufig gesicherten) Überschwemmungsgebiet der „Elsava“<br />

eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt.<br />

Der Inhalt sowie die Auflagen und Bedingungen (Nebenbestimmungen) der wasserrechtlichen<br />

Erlaubnis und der wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung sind vom Vorhabenträger bei der<br />

Planung und Ausführung des Vorhabens zu beachten bzw. zu berücksichtigen.<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.3.III.3.4.<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.3.III.3.5.<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.3.III.3.6.<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

- 10 -


Textziffer A.3.III.3.7.<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.3.III.3.8.<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.3.<br />

Landratsamt Miltenberg<br />

(Natur- und Landschaftsschutz)<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.3.<br />

Landratsamt Miltenberg<br />

Immissionsschutz<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.3.<br />

Landratsamt Miltenberg<br />

Wasser- und Bodenschutz<br />

Billigung mit der Maßgabe, die folgenden textlichen Änderungen bzw. Ergänzungen vorzunehmen:<br />

Das Landratsamt Miltenberg hat der Firma JH-Grundbesitz-GbR, <strong>Eschau</strong>, mit Bescheid vom<br />

29.07.2013 die wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser der Dach-,<br />

Park- und Zufahrtsflächen des Lebensmittelmarktes „Die Untern Wiesen“ erteilt; gleichzeitig wurde<br />

für die Entwässerungsanlagen im (vorläufig gesicherten) Überschwemmungsgebiet der „Elsava“<br />

eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt.<br />

Der Inhalt sowie die Auflagen und Bedingungen (Nebenbestimmungen) der wasserrechtlichen<br />

Erlaubnis und der wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung sind vom Vorhabenträger bei der<br />

Planung und Ausführung des Vorhabens zu beachten bzw. zu berücksichtigen.<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.3.<br />

Landratsamt Miltenberg<br />

Lebensmittelüberwachung<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

- 11 -


Textziffer A.3.<br />

Landratsamt Miltenberg<br />

Veterinäramt<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.4.<br />

Staatliches Bauamt Aschaffenburg<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.5.<br />

Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg<br />

Textziffer A.5.1.<br />

Billigung mit der Maßgabe, die folgenden textlichen Änderungen bzw. Ergänzungen vorzunehmen:<br />

Das Landratsamt Miltenberg hat Herrn Christoph Pfeifer mit Bescheid vom 15.07.2013 die wasserrechtliche<br />

Anlagengenehmigung für die Errichtung einer Löschwasserentnahmestelle auf dem<br />

Grundstück Fl.Nr. 372, Gemarkung Sommerau, im 60-m-Bereich der „Elsava“ erteilt.<br />

Der Inhalt sowie die Auflagen und Bedingungen (Nebenbestimmungen) der wasserrechtlichen<br />

Anlagengenehmigung sind vom Vorhabenträger bei der Planung und Ausführung des Vorhabens<br />

zu beachten bzw. zu berücksichtigen.<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.5.2.<br />

Textziffer A.5.2. (1. Empfehlung)<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.5.2. (2. Empfehlung)<br />

Billigung mit der Maßgabe, die folgenden textlichen Änderungen bzw. Ergänzungen vorzunehmen:<br />

Das Landratsamt Miltenberg hat der Firma JH-Grundbesitz-GbR, <strong>Eschau</strong>, mit Bescheid vom<br />

29.07.2013 die wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser der Dach-,<br />

Park- und Zufahrtsflächen des Lebensmittelmarktes „Die Untern Wiesen“ erteilt; gleichzeitig wurde<br />

für die Entwässerungsanlagen im (vorläufig gesicherten) Überschwemmungsgebiet der „Elsava“<br />

eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt.<br />

Der Inhalt sowie die Auflagen und Bedingungen (Nebenbestimmungen) der wasserrechtlichen<br />

Erlaubnis und der wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung sind vom Vorhabenträger bei der<br />

Planung und Ausführung des Vorhabens zu beachten bzw. zu berücksichtigen.<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

- 12 -


Textziffer A.5.3.<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.5.4.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Eine Stellungnahme ist nicht veranlasst.<br />

Textziffer A.6.<br />

Bayerischer Bauernverband<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.7.<br />

Abwasserverband Main-Mömling-Elsava (AMME)<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.8.<br />

Sonstiges<br />

Die folgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme<br />

abgegeben, in ihren Stellungnahmen aber keine Anregungen oder Einwendungen zu der Planung<br />

vorgebracht bzw. ihr Einverständnis mit der Planung erklärt:<br />

Landkreis Miltenberg - Kreisbrandrat<br />

E.ON Netz GmbH – Betriebszentrum Bamberg<br />

E.ON Bayern AG – Netzcenter Marktheidenfeld<br />

Telekom Deutschland GmbH – Deutsche Telekom Technik GmbH<br />

Hinweis<br />

Eine Stellungnahme ist nicht veranlasst.<br />

Textziffer A.9.<br />

Sonstiges<br />

Die folgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme<br />

abgegeben:<br />

Regierung von Unterfranken<br />

Freiwillige Feuerwehr <strong>Eschau</strong> – Kommandant<br />

Markt <strong>Eschau</strong> – Bauhof<br />

Hinweis<br />

Eine Stellungnahme ist nicht veranlasst.<br />

- 13 -


Textziffer B.<br />

Herr Bernd Fella<br />

1. Beschlussempfehlung<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

2. Beschlussempfehlung<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

ab) Billigung der aktualisierten Planung<br />

Der Geschäftsleiter, Herr Walter Wölfelschneider, stellt dem Marktgemeinderat die aktualisierte<br />

Planung zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB zur<br />

Neuansiedlung eines Lebensmittelmarktes am Standort „Die Untern Wiesen“, Gemarkung <strong>Eschau</strong><br />

(Festsetzung Sondergebiet „großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ (Lebensmittel-Vollsortimenter<br />

mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.200 m²) nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO), vor.<br />

Auf die Planung (Plan-Entwurf mit integriertem Freiflächen- und Grünordnungsplan „Lebensmittelmarkt<br />

„Die Untern Wiesen“ mit Begründung vom 05.11.2012 i.d.F. vom 29.07.2013) wird hingewiesen.<br />

Beschluss<br />

Der Marktgemeinderat billigt die von Firma JH-Grundbesitz-GbR, <strong>Eschau</strong>, vertreten durch die<br />

Geschäftsführer Herr Hans-Georg Jost und Herr Martin Herrmann (Vorhabenträger im Sinne von<br />

§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB), vorgelegte Planung (Plan-Entwurf mit integriertem Freiflächen- und<br />

Grünordnungsplan „Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen“ mit Begründung vom 05.11.2012 i.d.F.<br />

vom 29.07.2013) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB<br />

(Festsetzung Sondergebiet „großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ (Lebensmittel-Vollsortimenter<br />

mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.200 m²) nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO).<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

ac) Durchführung der erneuten Behördenbeteiligung und der<br />

erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB<br />

Beschluss<br />

Der Marktgemeinderat beauftragt die Marktverwaltung, die erneute Behördenbeteiligung und die<br />

erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

- 14 -


) Änderung gemeindlicher Flächennutzungsplan<br />

ba) Abwägung der während der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB und der<br />

Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen<br />

Im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB wurden insgesamt 16<br />

Behörden und sonstige von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange beteiligt und mit<br />

Schreiben des Marktes <strong>Eschau</strong> vom 08.05.2013 Nr. 6100/Wö um Äußerung zu der Planung bis<br />

spätestens zum 20.06.2013 gebeten.<br />

Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB wurde in Form einer öffentlichen<br />

Auslegung der Planung in der Zeit vom 21.05.2013 bis einschließlich 20.06.2013 durchgeführt. Auf<br />

die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 08.05.2013 im gemeindlichen Amts- und Mitteilungsblatt<br />

(Ausgabe Nr. 09/2013) hingewiesen.<br />

Der Marktgemeinderat hat die während der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB<br />

und der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen<br />

abzuwägen und zu den Anregungen und Bedenken Stellung zu nehmen.<br />

Auf die vom Planungsbüro Hubert Wilz, Goldbach (in Abstimmung mit der Marktverwaltung) ausgearbeitete<br />

Vorlage vom 05.07.2013, die allen Marktgemeinderatsmitgliedern mit der Einladung zu<br />

der heutigen Sitzung übersandt wurde, wird hingewiesen.<br />

Beschluss<br />

Der Marktgemeinderat nimmt zu den im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes des Marktes <strong>Eschau</strong> im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB (Ausweisung<br />

Sondergebiet „großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2<br />

BauNVO) während der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken Stellung.<br />

Der Marktgemeinderat billigt die vom Planungsbüro Hubert Wilz, Goldbach (in Abstimmung mit der<br />

Marktverwaltung) ausgearbeitete Vorlage vom 05.07.2013 wie folgt:<br />

Textziffer A.<br />

Textziffer A.1.<br />

Regionaler Planungsverband – Region 1 Bayerischer Untermain<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.2.<br />

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

- 15 -


Textziffer A.3.<br />

Landratsamt Miltenberg<br />

Allgemeines<br />

1. Beschlussempfehlung<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

2. Beschlussempfehlung<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.3.<br />

Landratsamt Miltenberg<br />

Bauplanungs- und Bauordnungsrecht<br />

1. Beschlussempfehlung<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

2. Beschlussempfehlung<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

3. Beschlussempfehlung<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

4. Beschlussempfehlung<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.4.<br />

Staatliches Bauamt Aschaffenburg<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

- 16 -


Textziffer A.5.<br />

Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.6.<br />

Bayerischer Bauernverband<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.7.<br />

Abwasserverband Main-Mömling-Elsava (AMME)<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.8.<br />

Sonstiges<br />

Die folgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme<br />

abgegeben, in ihren Stellungnahmen aber keine Anregungen oder Einwendungen zu der Planung<br />

vorgebracht bzw. ihr Einverständnis mit der Planung erklärt:<br />

Landratsamt Miltenberg – Untere Wasserrechtsbehörde<br />

Landratsamt Miltenberg – Untere Immissionsschutzbehörden<br />

Landratsamt Miltenberg – Untere Naturschutzbehörde<br />

E.ON Netz GmbH – Betriebszentrum Bamberg<br />

E.ON Bayern AG – Kundencenter Marktheidenfeld<br />

Telekom Deutschland GmbH – Deutsche Telekom Technik GmbH<br />

Hinweis<br />

Eine Stellungnahme ist nicht veranlasst.<br />

Textziffer A.9.<br />

Sonstiges<br />

Die folgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme<br />

abgegeben:<br />

Regierung von Unterfranken<br />

Markt <strong>Eschau</strong> - Bauhof<br />

Hinweis<br />

Eine Stellungnahme ist nicht veranlasst.<br />

- 17 -


Textziffer B.<br />

Bürgerinnen und Bürger<br />

Hinweis<br />

Die Bürgerinnen und Bürger haben keine Stellungnahmen abgegeben.<br />

Eine Stellungnahme ist nicht veranlasst.<br />

bb) Billigung der aktualisierten Planung<br />

Der Geschäftsleiter, Herr Walter Wölfelschneider, stellt dem Marktgemeinderat die aktualisierte<br />

Planung zur Änderung des gemeindlichen Flächen-nutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8<br />

Abs. 3 BauGB (Ausweisung Sondergebiet „großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ (Lebensmittel-<br />

Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.200 m²) nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2<br />

BauNVO) vor.<br />

Auf die Planung (Plan-Entwurf „Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen““ mit Begründung vom<br />

05.11.2012 i.d.F. vom 29.07.2013) wird hingewiesen.<br />

Beschluss<br />

Der Marktgemeinderat billigt die von der Firma JH-Grundbesitz-GbR, <strong>Eschau</strong>, vertreten durch die<br />

Geschäftsführer Herr Hans-Georg Jost und Herr Martin Herrmann (Vorhabenträger im Sinne von<br />

§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB), vorgelegte Planung (Plan-Entwurf mit Begründung vom 05.11.2012<br />

i.d.F. vom 29.07.2013) zur Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren<br />

nach § 8 Abs. 3 BauGB (Ausweisung Sondergebiet „großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“<br />

(Lebensmittel-Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.200 m²) nach § 11<br />

Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO).<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

bc) Durchführung der erneuten Behördenbeteiligung und der<br />

erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB<br />

Beschluss<br />

Der Marktgemeinderat beauftragt die Marktverwaltung, die erneute Behördenbeteiligung und die<br />

erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

c) Durchführungsvertrag<br />

Der Geschäftsleiter, Herr Walter Wölfelschneider, teilt auf Anfrage von Marktgemeinderat Matthias<br />

Breitenbach, dass die Marktverwaltung die erneute Behördenbeteiligung und die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

von § 4 Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 08.08.2013 bis einschließlich<br />

04.09.2013 durchführen wird.<br />

Wie Herr Walter Wölfelschneider weiterhin mitteilt, hat die Rechtsanwaltskanzlei Baumann, Würzburg,<br />

der Marktverwaltung mit E-Mail vom 27.07.2013 den „Roh“-Entwurf des zwischen der Gemeinde<br />

und dem Vorhabenträger nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB abzuschließenden Durchführungsvertrag<br />

übersandt; dabei aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass „Viele Einzelheiten noch<br />

zu klären sind“. Die Marktverwaltung wird dem Marktgemeinderat, sobald und soweit ein „diskussionsfähiger“<br />

Entwurf vorliegt, den Entwurf zeitnah zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.<br />

Der Durchführungsvertrag muss vor dem Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB abgeschlossen,<br />

- 18 -


d.h. rechtsgültig unterschrieben sein und darf den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widersprechen.<br />

06. Bauangelegenheiten<br />

a) Beschluss<br />

Der Marktgemeinderat erteilt zum Bauantrag von Herrn Thomas Rodenhausen zum Ausbau des<br />

Dachgeschosses mit Aufbau von Gauben auf dem bestehenden Anwesen auf dem Grundstück<br />

Fl.Nr. 5157, Gemarkung <strong>Eschau</strong> (Unteraulenbach 9, 63863 <strong>Eschau</strong>) das Einvernehmen.<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

b) Beschluss<br />

Der Marktgemeinderat erteilt zum Bauantrag der Eheleute Detlef und Petra Ruppert zum Anbau an<br />

das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1009, Gemarkung <strong>Eschau</strong> (Hinterhohl 10,<br />

63863 <strong>Eschau</strong>) das Einvernehmen.<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

c) Beschluss<br />

Der Marktgemeinderat erteilt zum Bauantrag der Bayernwerk AG, Betriebscenter Marktheidenfeld,<br />

zum Neubau einer Trafostation auf dem Grundstück Fl.Nr. 884, Gemarkung <strong>Eschau</strong> (Außenbereich<br />

– Im Linsenrain) das Einvernehmen.<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

07. Feuerwehrwesen – Freiwillige Feuerwehr <strong>Eschau</strong><br />

Beschaffung eines Hilfe-Leistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF 20)<br />

Auftragsvergabe<br />

1. Bürgermeister Michael Günther und der Kämmerer, Herr Georg Belian informieren die Marktgemeinderatsmitglieder<br />

über die von der Marktverwaltung (in Abstimmung mit dem Ingenieurbüro<br />

für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrplanung GbR (IBG), Heilsbronn) durchgeführte<br />

Ausschreibung (europaweite öffentliche Ausschreibung nach VOL/A) zur Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug<br />

HLF 20 (Los 1: Fahrgestell, Los 2: Fahrzeugaufbau und feuerwehrtechnische<br />

Beladung) für die Freiwillige Feuerwehr <strong>Eschau</strong>.<br />

Die Ausschreibung wurde im „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (EU) vom<br />

31.05.2013“ veröffentlicht.<br />

Die Eröffnung der Angebote hat am 16.07.2013 im Rathaus <strong>Eschau</strong> stattgefunden; dabei wurden<br />

insgesamt zwei Angebote (jeweils ein Angebot für Los 1 und für Los 2) abgegeben.<br />

Die Angebote wurden vom Ingenieurbüro für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrplanung<br />

GbR (IBG), Heilsbronn (unter Berücksichtigung der von der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Eschau</strong><br />

gewünschten baulichen und technischen Ausstattung des Fahrzeugs) geprüft.<br />

Die Marktverwaltung empfiehlt (gemäß dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros für Brandschutztechnik<br />

und Gefahrenabwehr GbR (IBG), Heilsbronn, vom 21.07.2013) den Auftrag zur<br />

geprüften Gesamt-Angebotssumme in Höhe von 449.676,24 € (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer<br />

in Höhe von 19 v.H.) zu vergeben.<br />

- 19 -


Beschluss<br />

Der Marktgemeinderat beschließt den Kauf eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 20<br />

für die Freiwillige Feuerwehr <strong>Eschau</strong> und beauftragt die folgenden Firmen mit den einzelnen Lieferungen<br />

und Leistungen:<br />

Los 1: Fahrgestell<br />

Firma MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, Würzburg, gemäß Angebot vom 02.07.2013 (geprüfte<br />

Angebotssumme: 82.788,30 € inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 v.H.)<br />

Los 2: Fahrzeugaufbau und feuerwehrtechnische Beladung<br />

Firma Rosenbauer Deutschland GmbH, Passau gemäß Angebot vom 10.07.2013 (geprüfte Angebotssumme:<br />

366.907,94 € inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 v.H.)<br />

Die Gesamt-Auftragssumme beträgt 449.696,24 € (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in<br />

Höhe von 19 v.H.).<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

08. Gelände Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde <strong>Eschau</strong><br />

(Neu-)Gestaltung der Auffahrt<br />

Auftragsvergabe<br />

1. Bürgermeister Michael Günther und Marktgemeinderat Rudolf Günther informieren die Marktgemeinderatsmitglieder<br />

über die Ergebnisse der vom Ingenieurbüro Jung GmbH, Kleinostheim,<br />

durchgeführten Ausschreibung (freihändige Vergabe) der Arbeiten (Pflasterarbeiten) zur (Neu-)<br />

Gestaltung der Auffahrt zum Gelände der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde <strong>Eschau</strong>.<br />

Zur Abgabe eines Angebotes wurden insgesamt vier Firmen aufgefordert; haben drei Firmen ein<br />

Angebot abgegeben.<br />

Das Ingenieurbüro Jung GmbH empfiehlt gemäß Vergabevorschlag vom 26.07.2013 den Auftrag<br />

an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Heinrich Kunkel GmbH, Aschaffenburg, gemäß Angebot<br />

vom 22.07.2013 (geprüfte Angebotssumme: 13.251,84 € inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer<br />

in Höhe von 19 v.H.) zu vergeben. Das Ingenieurbüro weist ausdrücklich darauf hin, dass die<br />

Leistungen die Neupflasterung des Weges (ca. 125 m² mit scharfkantigen Betonpflastersteinen)<br />

umfassen, nicht aber den Ausbau, die Aufnahme und die Entsorgung des vorhandenen Sandsteinpflasters.<br />

Der vom Marktgemeinderat in der Sitzung am 15.07.2013 diskutierte Vorschlag, alternativ einen<br />

Plattformlift zu installieren, wurde nach Aussage des Ingenieurbüros sowohl aus praktischen als<br />

auch aus finanziellen Erwägungen nicht weiter erfolgt.<br />

Die Maßnahme ist im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 finanziell dargestellt (Ansatz<br />

Ausgaben (Baukosten und Baunebenkosten): 10.000 €).<br />

Beschluss<br />

Der Marktgemeinderat beauftragt die Firma Heinrich Kunkel GmbH & Co., Aschaffenburg, mit den<br />

Arbeiten (Pflasterarbeiten) zur (Neu-) Gestaltung der Auffahrt zum Gelände der evangelischlutherischen<br />

Kirchengemeinde <strong>Eschau</strong> gemäß Angebot vom 22.07.2013 (geprüfte Angebotssumme:<br />

13.251,84 € inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 v.H.) mit der Maßgabe,<br />

dass der Ausbau, die Aufnahme und die Entsorgung des vorhanden Sandsteinpflasters durch bzw.<br />

mit personeller Unterstützung der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde <strong>Eschau</strong> erfolgt.<br />

- 20 -


Der Marktgemeinderat stimmt gleichzeitig gemäß Art. 66 Abs. 1 GO den überplanmäßigen Ausgaben<br />

im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 zu.<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

09. Wirtschaftsweg „Ringstraße“ / „Bildhäuschen“<br />

Auftragsvergabe<br />

1. Bürgermeister Michael Günther und der Geschäftsleiter, Herr Walter Wölfelschneider, informieren<br />

die Marktgemeinderatsmitglieder über die Ergebnisse der von der Marktverwaltung (in<br />

Abstimmung mit dem Ingenieurbüro Bernd Eilbacher, Miltenberg) durchgeführte Ausschreibung<br />

(freihändige Vergabe) der Arbeiten (Straßenbauarbeiten) zur Sanierung des Wirtschaftsweges<br />

„Ringstraße“ / „Bildhäuschen“.<br />

Zur Abgabe eines Angebotes wurden insgesamt fünf Firmen aufgefordert; davon haben vier<br />

Firmen ein Angebot abgegeben.<br />

Die Marktverwaltung empfiehlt (gemäß dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüro Bernd Eilbacher,<br />

Miltenberg, vom 29.07.2013) den Auftrag an wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Stix GmbH &<br />

Co.KG, Stockstadt, gemäß Angebot vom 23.07.2013 (geprüfte Angebotssumme: 15.721,69 €<br />

inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 v.H.) zu vergeben.<br />

Die Maßnahme ist im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 finanziell dargestellt (Ansatz<br />

Ausgaben (Baukosten und Baunebenkosten): 17.000 €).<br />

Beschluss<br />

Der Markgemeinderat beauftragt die Firma Stix GmbH & Co.KG, Stockstadt, mit den Arbeiten<br />

(Straßenbauarbeiten) zur Sanierung des Wirtschaftsweges „Ringstraße“ / „Bildhäuschen“ gemäß<br />

Angebot vom 23.07.2013 (geprüfte Angebotssumme: 15.721,69 € inklusive der gesetzlichen<br />

Mehrwertsteuer in Höhe von 19 v.H.).<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

10. Erlass einer Satzung<br />

zum Schutz vor Belästigungen und Störungen in gemeindlichen Einrichtungen<br />

1. Bürgermeister Michael Günther informiert die Marktgemeinderatsmitglieder, dass der Marktgemeinderat<br />

in der Sitzung vom 13.05.2013 in einer Grundsatzentscheidung die Auffassung vertreten<br />

hat, eine Satzung zum Schutz vor Belästigungen und Störungen in kommunalen Einrichtungen zu<br />

erlassen.<br />

Der von der Marktverwaltung (auf der Grundlage der vom Landratsamt Miltenberg ausgearbeiteten<br />

Muster-Satzung) ausgearbeitete Satzung (Entwurf vom 18.07.2013) wurde allen Markgemeinderatsmitgliedern<br />

mit der Einladung zu der heutigen Sitzung übersandt.<br />

1. Bürgermeister Michael Günther und die Markgemeinderatsmitglieder verständigen sich darauf,<br />

die Thematik- vor einer Beratung und Beschlussfassung durch den Marktgemeinderat – in den<br />

einzelnen Parteien und Wählergruppen intern zu diskutieren; eventuell Änderungs- und / oder<br />

Ergänzungswünsche zu der von der Marktverwaltung ausgearbeiteten Satzung (Entwurf vom<br />

18.07.2013) sollen der Marktverwaltung schriftlich mitgeteilt werden.<br />

- 21 -


11. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder<br />

a) Ehrenordnung Markt <strong>Eschau</strong> / Ehrenabend<br />

Marktgemeinderat Stefan Stenger bittet, wie von 1. Bürgermeister wiederholt angekündigt, die<br />

Ehrenordnung des Marktes <strong>Eschau</strong> zu aktualisieren und einen Ehrenabend für verdiente, ehrenamtlich<br />

tätige Bürgerinnen und Bürger durchzuführen.<br />

1. Bürgermeister Michael Günther sichert zu, dass die Ehrenordnung im Herbst aktualisiert wird,<br />

damit sie zum 01.01.2014 in Kraft treten kann.<br />

b) Beschädigung Verkehrsspiegel „Frühlingstraße“<br />

Marktgemeinderat Berthold Rüth fragt nach, ob die Beschädigung des Verkehrsspiegels in der<br />

„Frühlingstraße“ der Verwaltung bekannt sei. Die Polizei sei darüber auch informiert, denn der Verkehrsspiegel<br />

wurde mutwillig mit einem Hammer beschädigt.<br />

1. Bürgermeister Michael Günther teilt mit, dass die Verwaltung darüber informiert ist.<br />

c) Antrag Besuch einer Windkraftanlage mit dem Marktgemeinderat Elsenfeld<br />

Marktgemeinderat Ludwig Herrmann beantragt den Besuch einer Windkraftanlage des Marktes<br />

<strong>Eschau</strong> in Verbindung mit dem Marktgemeinderat Elsenfeld. Außerdem wäre es schön, wenn man<br />

einen neutralen Referenten bzw. Gutachter mit einbeziehen könnte.<br />

1. Bürgermeister sichert zu, dass sich die Verwaltung mit dem Markt Elsenfeld in Verbindung setzt<br />

und einen Termin vereinbart.<br />

d) Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes <strong>Eschau</strong> – Veröffentlichung der <strong>Niederschrift</strong>en<br />

Marktgemeinderat Joachim Pfeifer teilt mit, dass er schon von einigen Bürgern angesprochen<br />

wurde, ob man die Veröffentlichung der <strong>Niederschrift</strong>en im Amts- und Mitteilungsblatt nicht etwas<br />

kürzen oder evtl. sogar komplett herausnehmen könnte.<br />

Der Geschäftsleitende Beamte Herr Walter Wölfelschneider weist darauf hin, dass sich die Marktverwaltung<br />

zu der Thematik Veröffentlichungen im Amts- und Mitteilungsblatt bereits grundsätzliche<br />

Gedanken gemacht habe, die man aber zunächst intern erörtern sollte.<br />

e) defekte Straßenlampe - „Elsavastraße 192“<br />

Marktgemeinderätin Alexandra Frieß weist erneut auf die defekte Straßenlampe des Grundstücks<br />

„Elsavastraße 192“ hin. Und fragt nach, wann diese denn repariert wird.<br />

1. Bürgermeister teilt mit, dass die Verwaltung den Schaden bereits an die E.ON Bayern AG<br />

weitergeleitet hat und die E.ON dafür zuständig ist die Straßenlampe zu reparieren.<br />

<strong>Eschau</strong>, den 06.08.2013<br />

Michael Günther Theresa Schmitt Walter Wölfelschneider<br />

1. Bürgermeister Schriftführerin Schriftführer<br />

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