Merkblatt Gaststättenunterrichtung - IHK Nürnberg für Mittelfranken
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Hinweis:<br />
Bei unentschuldigten Fernbleiben einer Gaststätten-Unterrichtung, müssen Sie mit<br />
einer längeren Sperrfrist rechnen. Im Wiederholungsfall gehen die Unterlagen an die<br />
zuständige Behörde zurück.<br />
Bei vorzeitigem verlassen der Unterrichtung wird, wie bei verspätetem Erscheinen,<br />
keine Bestätigung ausgestellt.<br />
Was ist der Inhalt einer Gaststätten-Unterrichtung?<br />
Schwerpunkte sind:<br />
‣ Rechtsgrundlagen / Jugendschutzgesetz<br />
‣ Betriebliche Eigenkontrolle<br />
‣ Lebensmittelüberwachung<br />
‣ die Lebensmittelhygiene – HACCP-Konzept, Behandlung und Umgang mit<br />
Lebensmitteln<br />
‣ Hinweis <strong>für</strong> eihaltige Speisen / Hackfleischverordnung<br />
‣ Wein- und Bierrecht / Speisen- und Getränkekarte<br />
‣ Getränkeschankanlagenrecht / richtiger Ausschank<br />
‣ Kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe auf Speise- und Getränkekarten<br />
‣ Infektionsschutzgesetz<br />
Weitere Auskünfte erteilt:<br />
<strong>IHK</strong> <strong>Nürnberg</strong> <strong>für</strong> <strong>Mittelfranken</strong>,<br />
Geschäftsbereich Standortpolitik und Unternehmensförderung,<br />
Sonja Schmidt<br />
Tel: 0911/13 35-380, Fax: 0911/13 35-332, E-Mail: sonja.schmidt@nuernberg.ihk.de<br />
Dienstzeiten: Montag – Freitag von 8.00-15.00Uhr<br />
Stand: Dezember 2013 Seite 3