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Merkblatt Gaststättenunterrichtung - IHK Nürnberg für Mittelfranken

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Hinweis:<br />

Bei unentschuldigten Fernbleiben einer Gaststätten-Unterrichtung, müssen Sie mit<br />

einer längeren Sperrfrist rechnen. Im Wiederholungsfall gehen die Unterlagen an die<br />

zuständige Behörde zurück.<br />

Bei vorzeitigem verlassen der Unterrichtung wird, wie bei verspätetem Erscheinen,<br />

keine Bestätigung ausgestellt.<br />

Was ist der Inhalt einer Gaststätten-Unterrichtung?<br />

Schwerpunkte sind:<br />

‣ Rechtsgrundlagen / Jugendschutzgesetz<br />

‣ Betriebliche Eigenkontrolle<br />

‣ Lebensmittelüberwachung<br />

‣ die Lebensmittelhygiene – HACCP-Konzept, Behandlung und Umgang mit<br />

Lebensmitteln<br />

‣ Hinweis <strong>für</strong> eihaltige Speisen / Hackfleischverordnung<br />

‣ Wein- und Bierrecht / Speisen- und Getränkekarte<br />

‣ Getränkeschankanlagenrecht / richtiger Ausschank<br />

‣ Kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe auf Speise- und Getränkekarten<br />

‣ Infektionsschutzgesetz<br />

Weitere Auskünfte erteilt:<br />

<strong>IHK</strong> <strong>Nürnberg</strong> <strong>für</strong> <strong>Mittelfranken</strong>,<br />

Geschäftsbereich Standortpolitik und Unternehmensförderung,<br />

Sonja Schmidt<br />

Tel: 0911/13 35-380, Fax: 0911/13 35-332, E-Mail: sonja.schmidt@nuernberg.ihk.de<br />

Dienstzeiten: Montag – Freitag von 8.00-15.00Uhr<br />

Stand: Dezember 2013 Seite 3

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