Merkblatt Gaststättenunterrichtung - IHK Nürnberg für Mittelfranken
Merkblatt Gaststättenunterrichtung - IHK Nürnberg für Mittelfranken
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<strong>Merkblatt</strong> zur Gaststätten-Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Ziff. 4<br />
Gaststättengesetz<br />
Was ist die Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Ziff. 4 Gaststättengesetz?<br />
Nach dem Gaststättengesetz vom 05. Mai 1970, muss jede Person, die eine Gaststätte<br />
betreiben möchte, einen Nachweis erbringen, dass sie (oder ihr Stellvertreter) über die<br />
notwendigen rechtlichen und lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist<br />
und mit ihnen als vertraut gelten kann.<br />
Wer muss an einer Gaststätten-Unterrichtung teilnehmen?<br />
Jeder der alkoholische Getränke verabreicht.<br />
Welche Ausnahmen gibt es?<br />
Keine Teilnahme an der Unterrichtung ist erforderlich, wenn eine abgeschlossene<br />
Berufsausbildung z. B. als Koch/Köchin (seit 1980), als Restaurant- bzw. Hotelfachmann/-fachfrau<br />
oder als Fachgehilfe im Gastgewerbe (seit 1981) vorliegt.<br />
Die <strong>IHK</strong> <strong>Nürnberg</strong> <strong>für</strong> <strong>Mittelfranken</strong> stellt Ihnen nach Vorlage der entsprechenden<br />
Unterlagen gegen eine Gebühr von 10 € eine Bestätigung aus.<br />
Hinweis:<br />
Haben Sie einen anderen gastronomischen Beruf erlernt, fragen Sie uns,<br />
ob Sie freigestellt werden können!<br />
Wie erfolgt die Anmeldung zur Unterrichtung?<br />
- Bei Übernahme eines Gewerbes:<br />
Bevor man sich im Hotel- und Gaststättengewerbe selbständig macht, muss man eine<br />
Konzession (Erlaubnis) gem. § 2 (1) GastG bei dem <strong>für</strong> den Betriebssitz zuständigen<br />
Wirtschafts- und Ordnungsamt (Kreisfreie Stadt oder Landratsamt) beantragen. Wenn<br />
diese Erlaubnis vorliegt, kann das Gewerbe angemeldet werden.<br />
Übernehmen Sie einen bestehenden Betrieb, so kann die Erlaubnisbehörde eine<br />
dreimonatige vorläufige Konzession erteilen, auch wenn noch nicht alle erforderlichen<br />
Unterlagen vorgelegt werden können.<br />
Das zuständige Wirtschafts- bzw. Ordnungsamt schickt die Anmeldung direkt an<br />
die <strong>IHK</strong> <strong>Nürnberg</strong> <strong>für</strong> <strong>Mittelfranken</strong>, eine persönliche Anmeldung bei der <strong>IHK</strong><br />
<strong>Nürnberg</strong> <strong>für</strong> <strong>Mittelfranken</strong> ist nicht erforderlich.<br />
Stand: Dezember 2013 Seite 1
- Bei Neuerrichtung eines Gewerbes:<br />
Die Gaststätten-Unterrichtung muss bei einer Neuerrichtung vorher abgelegt werden.<br />
Für ausländische Antragsteller ist eine persönliche Anmeldung (in der <strong>IHK</strong><br />
<strong>Nürnberg</strong> <strong>für</strong> <strong>Mittelfranken</strong> (Montag – Freitag, 8.00 – 15.00 Uhr) erforderlich.<br />
Diese muss beinhalten:<br />
‣ Privatadresse<br />
‣ Geburtsort und -datum<br />
‣ Name und Adresse des Gewerbes<br />
‣ Staatsangehörigkeit<br />
Bitte Ausweis mitbringen!<br />
In beiden Fällen erhalten Sie ca. 2 Wochen vor der Unterrichtung eine Einladung und<br />
einen Gebührenbescheid von der <strong>IHK</strong> <strong>Nürnberg</strong> <strong>für</strong> <strong>Mittelfranken</strong> zugeschickt.<br />
Im Anschluss an die Unterrichtung werden Teilnahmebescheinigungen in zweifacher<br />
Ausfertigung ausgestellt, eine Ausfertigung muss umgehend der zuständigen<br />
Behörde vorgelegt werden. Bei Anmeldung über die zuständige<br />
Behörde, wird die Bescheinigung direkt von uns an die Behörde geschickt.<br />
Wo findet die Gaststätten-Unterrichtung statt?<br />
<strong>IHK</strong> Akademie <strong>Mittelfranken</strong><br />
Walter-Braun-Str. 15<br />
90425 <strong>Nürnberg</strong><br />
Sollten keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorhanden sein, empfehlen wir<br />
eine Internationale <strong>Gaststättenunterrichtung</strong> in der jeweiligen Fremdsprache des<br />
Antragstellers. Hier<strong>für</strong> entstehen Kosten in Höhe von 150 €. Termine werden<br />
individuell vereinbart. Bitte sprechen Sie uns an!<br />
Wie oft findet die Gaststätten-Unterrichtung statt und was ist zu beachten?<br />
Etwa alle 4 Wochen wird eine Gaststätten-Unterrichtung abgehalten. Anmeldefrist ist<br />
4-6 Wochen vor dem Termin. Für die Unterrichtung und die zur Verfügung gestellte<br />
Infomappe ist bis spätestens 2 Tage vor dem Unterrichtungstermin per Überweisung<br />
eine Gebühr von 60 € zu entrichten.<br />
Vergessen Sie nicht Ihre Schreibunterlagen.<br />
Stand: Dezember 2013 Seite 2
Hinweis:<br />
Bei unentschuldigten Fernbleiben einer Gaststätten-Unterrichtung, müssen Sie mit<br />
einer längeren Sperrfrist rechnen. Im Wiederholungsfall gehen die Unterlagen an die<br />
zuständige Behörde zurück.<br />
Bei vorzeitigem verlassen der Unterrichtung wird, wie bei verspätetem Erscheinen,<br />
keine Bestätigung ausgestellt.<br />
Was ist der Inhalt einer Gaststätten-Unterrichtung?<br />
Schwerpunkte sind:<br />
‣ Rechtsgrundlagen / Jugendschutzgesetz<br />
‣ Betriebliche Eigenkontrolle<br />
‣ Lebensmittelüberwachung<br />
‣ die Lebensmittelhygiene – HACCP-Konzept, Behandlung und Umgang mit<br />
Lebensmitteln<br />
‣ Hinweis <strong>für</strong> eihaltige Speisen / Hackfleischverordnung<br />
‣ Wein- und Bierrecht / Speisen- und Getränkekarte<br />
‣ Getränkeschankanlagenrecht / richtiger Ausschank<br />
‣ Kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe auf Speise- und Getränkekarten<br />
‣ Infektionsschutzgesetz<br />
Weitere Auskünfte erteilt:<br />
<strong>IHK</strong> <strong>Nürnberg</strong> <strong>für</strong> <strong>Mittelfranken</strong>,<br />
Geschäftsbereich Standortpolitik und Unternehmensförderung,<br />
Sonja Schmidt<br />
Tel: 0911/13 35-380, Fax: 0911/13 35-332, E-Mail: sonja.schmidt@nuernberg.ihk.de<br />
Dienstzeiten: Montag – Freitag von 8.00-15.00Uhr<br />
Stand: Dezember 2013 Seite 3