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Merkblatt Gaststättenunterrichtung - IHK Nürnberg für Mittelfranken

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<strong>Merkblatt</strong> zur Gaststätten-Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Ziff. 4<br />

Gaststättengesetz<br />

Was ist die Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Ziff. 4 Gaststättengesetz?<br />

Nach dem Gaststättengesetz vom 05. Mai 1970, muss jede Person, die eine Gaststätte<br />

betreiben möchte, einen Nachweis erbringen, dass sie (oder ihr Stellvertreter) über die<br />

notwendigen rechtlichen und lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist<br />

und mit ihnen als vertraut gelten kann.<br />

Wer muss an einer Gaststätten-Unterrichtung teilnehmen?<br />

Jeder der alkoholische Getränke verabreicht.<br />

Welche Ausnahmen gibt es?<br />

Keine Teilnahme an der Unterrichtung ist erforderlich, wenn eine abgeschlossene<br />

Berufsausbildung z. B. als Koch/Köchin (seit 1980), als Restaurant- bzw. Hotelfachmann/-fachfrau<br />

oder als Fachgehilfe im Gastgewerbe (seit 1981) vorliegt.<br />

Die <strong>IHK</strong> <strong>Nürnberg</strong> <strong>für</strong> <strong>Mittelfranken</strong> stellt Ihnen nach Vorlage der entsprechenden<br />

Unterlagen gegen eine Gebühr von 10 € eine Bestätigung aus.<br />

Hinweis:<br />

Haben Sie einen anderen gastronomischen Beruf erlernt, fragen Sie uns,<br />

ob Sie freigestellt werden können!<br />

Wie erfolgt die Anmeldung zur Unterrichtung?<br />

- Bei Übernahme eines Gewerbes:<br />

Bevor man sich im Hotel- und Gaststättengewerbe selbständig macht, muss man eine<br />

Konzession (Erlaubnis) gem. § 2 (1) GastG bei dem <strong>für</strong> den Betriebssitz zuständigen<br />

Wirtschafts- und Ordnungsamt (Kreisfreie Stadt oder Landratsamt) beantragen. Wenn<br />

diese Erlaubnis vorliegt, kann das Gewerbe angemeldet werden.<br />

Übernehmen Sie einen bestehenden Betrieb, so kann die Erlaubnisbehörde eine<br />

dreimonatige vorläufige Konzession erteilen, auch wenn noch nicht alle erforderlichen<br />

Unterlagen vorgelegt werden können.<br />

Das zuständige Wirtschafts- bzw. Ordnungsamt schickt die Anmeldung direkt an<br />

die <strong>IHK</strong> <strong>Nürnberg</strong> <strong>für</strong> <strong>Mittelfranken</strong>, eine persönliche Anmeldung bei der <strong>IHK</strong><br />

<strong>Nürnberg</strong> <strong>für</strong> <strong>Mittelfranken</strong> ist nicht erforderlich.<br />

Stand: Dezember 2013 Seite 1


- Bei Neuerrichtung eines Gewerbes:<br />

Die Gaststätten-Unterrichtung muss bei einer Neuerrichtung vorher abgelegt werden.<br />

Für ausländische Antragsteller ist eine persönliche Anmeldung (in der <strong>IHK</strong><br />

<strong>Nürnberg</strong> <strong>für</strong> <strong>Mittelfranken</strong> (Montag – Freitag, 8.00 – 15.00 Uhr) erforderlich.<br />

Diese muss beinhalten:<br />

‣ Privatadresse<br />

‣ Geburtsort und -datum<br />

‣ Name und Adresse des Gewerbes<br />

‣ Staatsangehörigkeit<br />

Bitte Ausweis mitbringen!<br />

In beiden Fällen erhalten Sie ca. 2 Wochen vor der Unterrichtung eine Einladung und<br />

einen Gebührenbescheid von der <strong>IHK</strong> <strong>Nürnberg</strong> <strong>für</strong> <strong>Mittelfranken</strong> zugeschickt.<br />

Im Anschluss an die Unterrichtung werden Teilnahmebescheinigungen in zweifacher<br />

Ausfertigung ausgestellt, eine Ausfertigung muss umgehend der zuständigen<br />

Behörde vorgelegt werden. Bei Anmeldung über die zuständige<br />

Behörde, wird die Bescheinigung direkt von uns an die Behörde geschickt.<br />

Wo findet die Gaststätten-Unterrichtung statt?<br />

<strong>IHK</strong> Akademie <strong>Mittelfranken</strong><br />

Walter-Braun-Str. 15<br />

90425 <strong>Nürnberg</strong><br />

Sollten keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorhanden sein, empfehlen wir<br />

eine Internationale <strong>Gaststättenunterrichtung</strong> in der jeweiligen Fremdsprache des<br />

Antragstellers. Hier<strong>für</strong> entstehen Kosten in Höhe von 150 €. Termine werden<br />

individuell vereinbart. Bitte sprechen Sie uns an!<br />

Wie oft findet die Gaststätten-Unterrichtung statt und was ist zu beachten?<br />

Etwa alle 4 Wochen wird eine Gaststätten-Unterrichtung abgehalten. Anmeldefrist ist<br />

4-6 Wochen vor dem Termin. Für die Unterrichtung und die zur Verfügung gestellte<br />

Infomappe ist bis spätestens 2 Tage vor dem Unterrichtungstermin per Überweisung<br />

eine Gebühr von 60 € zu entrichten.<br />

Vergessen Sie nicht Ihre Schreibunterlagen.<br />

Stand: Dezember 2013 Seite 2


Hinweis:<br />

Bei unentschuldigten Fernbleiben einer Gaststätten-Unterrichtung, müssen Sie mit<br />

einer längeren Sperrfrist rechnen. Im Wiederholungsfall gehen die Unterlagen an die<br />

zuständige Behörde zurück.<br />

Bei vorzeitigem verlassen der Unterrichtung wird, wie bei verspätetem Erscheinen,<br />

keine Bestätigung ausgestellt.<br />

Was ist der Inhalt einer Gaststätten-Unterrichtung?<br />

Schwerpunkte sind:<br />

‣ Rechtsgrundlagen / Jugendschutzgesetz<br />

‣ Betriebliche Eigenkontrolle<br />

‣ Lebensmittelüberwachung<br />

‣ die Lebensmittelhygiene – HACCP-Konzept, Behandlung und Umgang mit<br />

Lebensmitteln<br />

‣ Hinweis <strong>für</strong> eihaltige Speisen / Hackfleischverordnung<br />

‣ Wein- und Bierrecht / Speisen- und Getränkekarte<br />

‣ Getränkeschankanlagenrecht / richtiger Ausschank<br />

‣ Kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe auf Speise- und Getränkekarten<br />

‣ Infektionsschutzgesetz<br />

Weitere Auskünfte erteilt:<br />

<strong>IHK</strong> <strong>Nürnberg</strong> <strong>für</strong> <strong>Mittelfranken</strong>,<br />

Geschäftsbereich Standortpolitik und Unternehmensförderung,<br />

Sonja Schmidt<br />

Tel: 0911/13 35-380, Fax: 0911/13 35-332, E-Mail: sonja.schmidt@nuernberg.ihk.de<br />

Dienstzeiten: Montag – Freitag von 8.00-15.00Uhr<br />

Stand: Dezember 2013 Seite 3

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