MITTEILUNGSBLATT - Ihrlerstein
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Ihre Metzgerei im Herzen von IHRLERSTEIN<br />
mit Filialen in Kelheim-Stadt,<br />
Bauersiedlung.Painten<br />
Hemau,Laaber, Riedenburg und Beilngries.<br />
Bauausschusssitzung:<br />
Bauanträge<br />
Antrag auf Vorbescheid auf Bebauung eines<br />
Grundstücks mit einem Generationenhaus mit<br />
Doppelgarage und Swimmingpool, Antrag auf<br />
weitere Befreiungen<br />
Mit dem Antrag auf Vorbescheid hat sich der<br />
Bauausschuss in seiner Sitzung am 26.04.2012<br />
bereits befasst und diesem das Einverständnis<br />
erklärt. Außerdem wurden die beantragten Befreiungen<br />
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
„Auf der Platte“ erteilt. Das Landratsamt<br />
Kelheim hat jedoch zwischenzeitlich neben den<br />
bereits beantragten Befreiungen von den Festsetzungen<br />
des Bebauungsplanes „Auf der Platte“<br />
noch weitere Abweichungen festgestellt.<br />
Folgende Fragen sollen nun zusätzlich im Rahmen<br />
des Antrages auf Vorbescheid geklärt werden:<br />
• Überschreitung der südlichen Baugrenze<br />
mit Wohnhaus um ca. 40 qm<br />
• Überschreitung der westlichen Baugrenze<br />
mit Doppelgarage um ca. 20 qm (Variante 1)<br />
• Doppelgarage außerhalb der nördlichen/<br />
östlichen Baugrenzen innerhalb von Flächen<br />
mit Pflanzbindung (Variante 2)<br />
• Überschreitung der südlichen Baugrenze<br />
mit Schwimmbad um 32 qm und innerhalb<br />
von Flächen mit Pflanzbindung<br />
• Wandhöhe: zulässig 4,30 m ab natürlicher<br />
Geländeoberfläche, geplant 6,38 m<br />
• Abgrabung: zulässig 0,50 m, geplant 2,62 m<br />
Mit der Errichtung eines Generationenhauses mit<br />
Doppelgarage besteht seitens der Gemeinde Einverständnis.<br />
Außerdem werden zum gegebenen<br />
Zeitpunkt die beantragten Befreiungen, wie im<br />
Sachverhalt enthalten, erteilt.<br />
Die Gemeinde erklärt ihr Einvernehmen mit den<br />
zusätzlich beantragten Befreiungen von den Festsetzungen<br />
des Bebauungsplanes „Auf der Platte“<br />
bezüglich Wohnhaus und Schwimmbad. Was<br />
die geplante Doppelgarage anbelangt, wird<br />
Befreiung für die Variante 1 (Überschreitung der<br />
westlichen Baugrenze um ca. 20 qm) erteilt. Der<br />
geplante Standort für die Doppelgarage nach<br />
Variante 2 wird nicht befürwortet.<br />
Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses<br />
mit Doppelgarage am Von-Hazzi-Weg,<br />
Antrag auf weitere Befreiungen<br />
Dem Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses<br />
mit Doppelgarage hat der Bauausschuss<br />
in seiner letzten Sitzung am 31.05.2012<br />
das Einvernehmen erklärt und die beantragten<br />
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
„Ketterlberg III“ befürwortet.<br />
Zwischenzeitlich hat das Landratsamt Kelheim<br />
jedoch festgestellt, dass das geplante Bauvorhaben<br />
noch weiterer Befreiungen bedarf, die seitens<br />
des Bauherrn nun beantragt wurden:<br />
a) Wandhöhenüberschreitung (3,00 m) der<br />
Garage an der Ostgrenze<br />
b) Wandhöhe Wohnhaus: zulässig 6,5 m ,<br />
geplant 8,22 m,<br />
c) Aufschüttung/Abgrabung: zulässig 1,00 m,<br />
geplante 1,50 m<br />
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