24.01.2014 Aufrufe

MITTEILUNGSBLATT - Ihrlerstein

MITTEILUNGSBLATT - Ihrlerstein

MITTEILUNGSBLATT - Ihrlerstein

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ihre Metzgerei im Herzen von IHRLERSTEIN<br />

mit Filialen in Kelheim-Stadt,<br />

Bauersiedlung.Painten<br />

Hemau,Laaber, Riedenburg und Beilngries.<br />

Bauausschusssitzung:<br />

Bauanträge<br />

Antrag auf Vorbescheid auf Bebauung eines<br />

Grundstücks mit einem Generationenhaus mit<br />

Doppelgarage und Swimmingpool, Antrag auf<br />

weitere Befreiungen<br />

Mit dem Antrag auf Vorbescheid hat sich der<br />

Bauausschuss in seiner Sitzung am 26.04.2012<br />

bereits befasst und diesem das Einverständnis<br />

erklärt. Außerdem wurden die beantragten Befreiungen<br />

von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

„Auf der Platte“ erteilt. Das Landratsamt<br />

Kelheim hat jedoch zwischenzeitlich neben den<br />

bereits beantragten Befreiungen von den Festsetzungen<br />

des Bebauungsplanes „Auf der Platte“<br />

noch weitere Abweichungen festgestellt.<br />

Folgende Fragen sollen nun zusätzlich im Rahmen<br />

des Antrages auf Vorbescheid geklärt werden:<br />

• Überschreitung der südlichen Baugrenze<br />

mit Wohnhaus um ca. 40 qm<br />

• Überschreitung der westlichen Baugrenze<br />

mit Doppelgarage um ca. 20 qm (Variante 1)<br />

• Doppelgarage außerhalb der nördlichen/<br />

östlichen Baugrenzen innerhalb von Flächen<br />

mit Pflanzbindung (Variante 2)<br />

• Überschreitung der südlichen Baugrenze<br />

mit Schwimmbad um 32 qm und innerhalb<br />

von Flächen mit Pflanzbindung<br />

• Wandhöhe: zulässig 4,30 m ab natürlicher<br />

Geländeoberfläche, geplant 6,38 m<br />

• Abgrabung: zulässig 0,50 m, geplant 2,62 m<br />

Mit der Errichtung eines Generationenhauses mit<br />

Doppelgarage besteht seitens der Gemeinde Einverständnis.<br />

Außerdem werden zum gegebenen<br />

Zeitpunkt die beantragten Befreiungen, wie im<br />

Sachverhalt enthalten, erteilt.<br />

Die Gemeinde erklärt ihr Einvernehmen mit den<br />

zusätzlich beantragten Befreiungen von den Festsetzungen<br />

des Bebauungsplanes „Auf der Platte“<br />

bezüglich Wohnhaus und Schwimmbad. Was<br />

die geplante Doppelgarage anbelangt, wird<br />

Befreiung für die Variante 1 (Überschreitung der<br />

westlichen Baugrenze um ca. 20 qm) erteilt. Der<br />

geplante Standort für die Doppelgarage nach<br />

Variante 2 wird nicht befürwortet.<br />

Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses<br />

mit Doppelgarage am Von-Hazzi-Weg,<br />

Antrag auf weitere Befreiungen<br />

Dem Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses<br />

mit Doppelgarage hat der Bauausschuss<br />

in seiner letzten Sitzung am 31.05.2012<br />

das Einvernehmen erklärt und die beantragten<br />

Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

„Ketterlberg III“ befürwortet.<br />

Zwischenzeitlich hat das Landratsamt Kelheim<br />

jedoch festgestellt, dass das geplante Bauvorhaben<br />

noch weiterer Befreiungen bedarf, die seitens<br />

des Bauherrn nun beantragt wurden:<br />

a) Wandhöhenüberschreitung (3,00 m) der<br />

Garage an der Ostgrenze<br />

b) Wandhöhe Wohnhaus: zulässig 6,5 m ,<br />

geplant 8,22 m,<br />

c) Aufschüttung/Abgrabung: zulässig 1,00 m,<br />

geplante 1,50 m<br />

6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!