MITTEILUNGSBLATT - Ihrlerstein
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Bonussparen<br />
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ume<br />
erfüllen!<br />
Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt.<br />
Egal ob groß oder klein, machen Sie Ihren Traum wahr.<br />
Wenn Sie schon heute anfangen zu sparen, kommen Sie<br />
Ihrem Traum einen großen Schritt näher.<br />
Energetische Sanierung des Rathauses<br />
Vorstellung der Firmenliste<br />
und Ausschreibung<br />
Die Ausschreibung der energetischen Sanierung<br />
des Rathauses <strong>Ihrlerstein</strong> wird in vier Gewerken<br />
durchgeführt. Diese umfassen folgende Arbeiten:<br />
Gewerk 1:<br />
Gewerk 2:<br />
Gewerk 3:<br />
Gewerk 4:<br />
Aus dem Gemeinderat: Julisitzung<br />
Fensterarbeiten<br />
Wärmedämmverbundsystem<br />
Gerüstbauarbeiten<br />
Verschattung (Jalousien)<br />
Wie in der letzten Sitzung beschlossen, hat das<br />
Architekturbüro Kellner/Finger mit den in Frage<br />
kommenden Firmen Kontakt aufgenommen und<br />
angefragt, ob zurzeit freie Kapazitäten zur Übernahme<br />
eines derartigen Auftrages bestünden. Die<br />
Firmen, welche hier zugesagt haben, werden bei<br />
der beschränkten Ausschreibung beteiligt.<br />
Die Ausschreibung der Gewerke 1 – 4 wird mit<br />
den vorgeschlagenen Firmen durchgeführt. Die<br />
Submission soll Ende Juli erfolgen, so dass in<br />
der Sitzung im August die Vergabe der einzelnen<br />
Gewerke erfolgt. Aus Ausführungstermin ist der<br />
September 2012 vorgesehen.<br />
2<br />
Wir machen den Weg frei.<br />
Raiffeisenbank<br />
Bad Abbach-Saal eG<br />
Antrag auf Ausweisung von Bauland<br />
Anlässlich der Berichterstattung der letzten Sitzung<br />
ging am 15. Juni 2012 ein Schreiben eines<br />
Anliegers ein, welcher sein Grundstück ebenfalls<br />
in die Baulandausweisung mit aufgenommen<br />
haben möchte. Der in der letzten Sitzung gefasste<br />
Beschluss, mit dem Landratsamt, den Antragstellern<br />
und dem Gemeinderat ein Gespräch aufzunehmen,<br />
wurde insoweit bereits vollzogen, als<br />
am 29.06.2012 ein Gespräch beim Landratsamt<br />
Kelheim über die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit<br />
des Antrages geführt wurde.<br />
Dies führte zu folgendem Ergebnis:<br />
schaffen<br />
Werte!<br />
- Wohnbebauung und Steinbruch in unmittelbarer<br />
Nachbarschaft nicht möglich<br />
- Steinabbau auf Fläche unterhalb Anwesen<br />
Gruber müsste geprüft werden<br />
Problem:<br />
- Baugebietsausweisung „auf Vorrat“<br />
- Gemeinde hat keine Zugriffsmöglichkeit auf<br />
private Grundstücke<br />
- Gemeinde hemmt sich bei Ausweisung neuer<br />
Bauflächen, da hier dann bebaubare Flächen<br />
vorhanden sind (Widerspruch zu § 1a Abs. 2<br />
BauGB)<br />
- Probleme in Bezug auf die Landesplanung,<br />
da im Ortsbereich freie, unbeplante Flächen<br />
vorhanden sind, welche städtebaulich besser<br />
geeignet seien.<br />
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