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MITTEILUNGSBLATT - Ihrlerstein

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Bonussparen<br />

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erfüllen!<br />

Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt.<br />

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Ihrem Traum einen großen Schritt näher.<br />

Energetische Sanierung des Rathauses<br />

Vorstellung der Firmenliste<br />

und Ausschreibung<br />

Die Ausschreibung der energetischen Sanierung<br />

des Rathauses <strong>Ihrlerstein</strong> wird in vier Gewerken<br />

durchgeführt. Diese umfassen folgende Arbeiten:<br />

Gewerk 1:<br />

Gewerk 2:<br />

Gewerk 3:<br />

Gewerk 4:<br />

Aus dem Gemeinderat: Julisitzung<br />

Fensterarbeiten<br />

Wärmedämmverbundsystem<br />

Gerüstbauarbeiten<br />

Verschattung (Jalousien)<br />

Wie in der letzten Sitzung beschlossen, hat das<br />

Architekturbüro Kellner/Finger mit den in Frage<br />

kommenden Firmen Kontakt aufgenommen und<br />

angefragt, ob zurzeit freie Kapazitäten zur Übernahme<br />

eines derartigen Auftrages bestünden. Die<br />

Firmen, welche hier zugesagt haben, werden bei<br />

der beschränkten Ausschreibung beteiligt.<br />

Die Ausschreibung der Gewerke 1 – 4 wird mit<br />

den vorgeschlagenen Firmen durchgeführt. Die<br />

Submission soll Ende Juli erfolgen, so dass in<br />

der Sitzung im August die Vergabe der einzelnen<br />

Gewerke erfolgt. Aus Ausführungstermin ist der<br />

September 2012 vorgesehen.<br />

2<br />

Wir machen den Weg frei.<br />

Raiffeisenbank<br />

Bad Abbach-Saal eG<br />

Antrag auf Ausweisung von Bauland<br />

Anlässlich der Berichterstattung der letzten Sitzung<br />

ging am 15. Juni 2012 ein Schreiben eines<br />

Anliegers ein, welcher sein Grundstück ebenfalls<br />

in die Baulandausweisung mit aufgenommen<br />

haben möchte. Der in der letzten Sitzung gefasste<br />

Beschluss, mit dem Landratsamt, den Antragstellern<br />

und dem Gemeinderat ein Gespräch aufzunehmen,<br />

wurde insoweit bereits vollzogen, als<br />

am 29.06.2012 ein Gespräch beim Landratsamt<br />

Kelheim über die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit<br />

des Antrages geführt wurde.<br />

Dies führte zu folgendem Ergebnis:<br />

schaffen<br />

Werte!<br />

- Wohnbebauung und Steinbruch in unmittelbarer<br />

Nachbarschaft nicht möglich<br />

- Steinabbau auf Fläche unterhalb Anwesen<br />

Gruber müsste geprüft werden<br />

Problem:<br />

- Baugebietsausweisung „auf Vorrat“<br />

- Gemeinde hat keine Zugriffsmöglichkeit auf<br />

private Grundstücke<br />

- Gemeinde hemmt sich bei Ausweisung neuer<br />

Bauflächen, da hier dann bebaubare Flächen<br />

vorhanden sind (Widerspruch zu § 1a Abs. 2<br />

BauGB)<br />

- Probleme in Bezug auf die Landesplanung,<br />

da im Ortsbereich freie, unbeplante Flächen<br />

vorhanden sind, welche städtebaulich besser<br />

geeignet seien.<br />

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